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Steuern, Freibeträge & Finanzamt - Fragen & Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Mai 2013 - 15:02

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Das ist eine rein gesetzliche Angelegenheit. Die Angabe der Steuernummer ist auf Rechnungen vorgeschrieben.
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Seb0306



Anmeldungsdatum: 17.08.2010
Beiträge: 2
Wohnort: Bad Zwischenahn

BeitragVerfasst am: 25 Jun 2013 - 10:38

12.000 euro pro monat. wieviel steuern muss ich zahlen ??
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Moin!
Ich habe mein gewerbe als nebenberuflich angemeldet. In den letzten 2 Jahren habe ich ausschliesslich darüber Geld verdient, so kamen rund 12.000 euro pro Jahr zusammen. Nun muss ich mich um die Steuererklärung kümmern und würde gerne im Vorfeld wissen auf was ich mich da einstellen muss. Also wie hoch der Betrag ca ausfällt den ich da zahlen muss. Ich habe leider kaum etwas zum gegen rechnen. Ein Freund sagte mir das wären höchstens 200 - 300 Euro. Stimmt das ? Hat da jemand Erfahrung ? Konfus
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PB-Team
Site Admin


Anmeldungsdatum: 05.12.2002
Beiträge: 1258
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 25 Jun 2013 - 12:25

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Hallo Seb,

was ich im Vorwege erstmal fragen muss ist, hast Du zwei Jahre gearbeitet ohne zwischendurch eine Steuererklärung zu machen? Die musst Du nämlich jedes Jahr machen.

Viele Grüße aus Kiel,

Jessica vom PB-Team
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Jun 2013 - 21:16

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Nimm dir ein paar Euro in die Hand und geh zu einem Steuerberater, vielleicht kann der ja was retten. Bringt sicher mehr als eine Flickschusterei über das Forum hier. Außerdem hast du dann auch mal Betriebsausgaben, wenn sonst schon nichts angefallen sein soll.
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c-jay
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 15.08.2013
Beiträge: 12
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: 09 Sep 2013 - 12:54

Änderung der Freibeträge
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Hallo alle zusammen,
dieses Wochenende musste ich beim Besuch meines Dads Rede und Antwort stehen was meine "neu gewonnene Selbstständigkeit" angeht. Da erzählt mir seine Freundin doch gleich, neunmalklug wie sie ist, dass sich die Freibeträge geändert haben (ihrer Meinung waren es früher 8.400 € und dieser wurde gesenkt - egal was ich gesagt habe, sie hat Recht kopfschüttel).
Ich hab also heute mal nachgegoogelt Smile und habe folgendes gefunden:
Zitat:
In 2013 wird der Grundfreibetrag auf 8.130 Euro angehoben. Ab dem 01.01.2014 steigt der Freibetrag dann weiter auf 8.354 Euro (Stand Mai 2013).
[Quelle: http://steuerfreibetrag.biz/ ]
Gerade wenn man denkt, man hat alles durchschaut... Konfus
Aber gut, das ist an sich nichts negatives - allerdings frage ich mich dann, wieso der Futzi vom FA vor ein paar Monaten noch meinte, der Freibetrag läge bei den altbekannten 8.004 €?! kopfschüttel
Kommentare dazu? Habe ich irgendwas übersehen oder sind das auch nur Menschen, die Fehler machen und ich habe sie nun entdeckt?! lol
Liebe Grüße
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 09 Sep 2013 - 14:34

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Er meinte die Beträge für die Strfür das Jahr 2012 oder sogar 2011.

Der Grundfreibetrag gilt aber für den "Gewinn" und nicht den "Umsatz" - somit sind locker auch über die 8.400€ Einnahmen drin. Wink
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c-jay
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 15.08.2013
Beiträge: 12
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: 09 Sep 2013 - 15:17

re maxwel.. again ;)
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Zitat:
Er meinte die Beträge für die Strfür das Jahr 2012 oder sogar 2011.

Aber das tangiert mich doch nicht, wenn ich erst Mitte des Jahres 2013 mit dem ganzen Blödsinn anfange, oder irre ich mich da?!

Zitat:
Der Grundfreibetrag gilt aber für den "Gewinn" und nicht den "Umsatz" - somit sind locker auch über die 8.400€ Einnahmen drin.

Ich bin mir nicht ganz sicher was du meinst...
> 8.400 € als Umsatz? Ja, kann gut sein. Aber da ich keine Ahnung habe, was man alles absetzen kann und was nicht und ich auch glaube, dass mich das auch gar nicht betrifft, da ich an die 8.130 € eh nicht drankomme...
Oder kann ich Sachen von der Steuer absetzen, den Freibetrag nutzen, somit keine Steuern zahlen und Geld vom FA kriegen? hehe
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 09 Sep 2013 - 15:34

Antworten mit Zitat  

1)Du machst deine Steuern für 2013 erst 2014,der Grundfreibetrag gilt dann natürlich von 2013 => soweit d’accord?

Zitat:
Ich bin mir nicht ganz sicher was du meinst...
> 8.400 € als Umsatz? Ja, kann gut sein. Aber da ich keine Ahnung habe, was man alles absetzen kann und was nicht und ich auch glaube, dass mich das auch gar nicht betrifft, da ich an die 8.130 € eh nicht drankomme...


Wozu streitest di dich dann mit deiner Sippe und stehlst solche Fragen???

Wink

Abgesehen,davon sind das absolute Basics - bei der Krankenkasse/Familienversicherung ist der Freibetrag nochmals viel niederiger angesetzt - musst mal googlen - bevor man dir eventuell nötige Behandlungen verweigert....
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c-jay
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 15.08.2013
Beiträge: 12
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: 09 Sep 2013 - 15:45

reh =)
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Zitat:
Wozu streitest du dich dann mit deiner Sippe ...???

Es ist eben eine sehr streitlustige Sippe, die nur allzugern in meinem Leben mitmischt und versucht es mir mies zu machen. Ich muss meine Alphatierstellung immer wieder aufs Neue behaupten hehe

Zitat:
Abgesehen,davon sind das absolute Basics - bei der Krankenkasse/Familienversicherung ist der Freibetrag nochmals viel niederiger angesetzt - musst mal googlen ...

Aye Captain! Very Happy
(Aber ja, dessen bin ich mir auch bewusst, danke trotzdem Wink )
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Layla93



Anmeldungsdatum: 06.10.2012
Beiträge: 8
Wohnort: Eppelheim

BeitragVerfasst am: 18 Sep 2013 - 22:13

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Okey danke =)

Wie ist das eigentlich, wenn man im monat mehr als 400 euro verdient hat aber im schnitt vom jahr dann doch pro monat unter der 400 euro war?
Dh zb. ich arbeite 3 monate und verdiene in den drei monaten je monat 1000 euro. ich arbeite aber den Rest des jahres nicht.
Bin ich dann immernoch familienversichert oder nicht?


Vom Finanzamt wurde mir gesagt, dass ich die Anlage G, N ,Vorsorgeaufwand und EÜR ausfüllen muss.

Wo trage ich die Werbungs bzw Fahrtkosten ein? Weil diese müsste ich eigentlich in die Anlage G eintragen, doch dort ist es nicht möglich, diese einzutragen
. Bei Anlage N kann man Werbungskosten eintragen, doch die Anlage N ist doch für Nichtselbststandige Arbeit gedacht...? Muss man die EÜR machen, wenn man unter dem Freibetrag ist also unter 17.500 oder 8000euro verdient und Kleinunternehmer ist?

ich würde mich über eine Antwort freuen
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Sep 2013 - 17:20

Kleinunternehmer oder nicht?
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Hallo!

Ich bin relativ neu Hier. Aber ich habe jetzt meinen ersten Auftrag prost
Jetzt ist meine Frage: gilt man eigendlich als Kleinunternehmer oder eher nicht?
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PB-Team
Site Admin


Anmeldungsdatum: 05.12.2002
Beiträge: 1258
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 24 Sep 2013 - 9:06

Antworten mit Zitat  

Hallo Heike,

ob Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst oder nicht hängt davon ab, wieviel zu im Jahr verdienen möchtest. Mehr darüber liest Du hier: https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=470

Viele Grüße aus Kiel,

Jessica vom PB-Team
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Sep 2013 - 11:46

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Hallo!

Vielen Dank für die Hilfe! yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Okt 2013 - 17:01

Einkommenssteuer mit GS und danach befristete Festanstellung
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Hey
Ich bin nun seit Oktober kein Student mehr, warte auf nen refplatz, den ich aber wenn dann erst im Februar bekommen werde. Nun hab ich die ganze Zeit (bis einschließlich SEptember )auf Gewerbeschein gearbeitet, bin aber schon nah an der Grenze zum Steuerfreibetrag von 8004 ( hab auch schon alle Ausgaben abgezogen, die ich geltend machen kann). Meine Idee ist es nun, mir ne befristete Festanstellung zu suchen (grad übers Weihnachtsgeschäft findet sich da einiges), also eine Stelle, die sozialversicherungspflichtig ist. Nun meine Frage: Stimmt es, dass dann das, was ich in der Festanstellung netto verdiene auf diesen Freibetrag von 8004 den ich nun schon fast erreicht habe, drauf gerechnet wird und ich somit dann auf jeden fall Einkommenssteuer zahlen muss für 2013?Also wird nicht unterschieden zwischen Einnahmen aus selbsständiger Arbeit und Einnahmen durch Festanstellung? Der Freibetrag gilt ganz allgemein? Wenn ja, wieviel Steuernachzahlung würden mich denn dann etwa erwarten? Habe Angst, dass ich 2014 dann eine böse Überraschung erleben werde Sad ...hab auch schon diesen Einkommenssteuer rechner benutzt da kam bei einem geschätzen Verdienst von 10.000 € dann im Jahr ( geh mal grob geschätzt davon aus dass es dann etwa so viel sein wird für 2013) etwa 280€ einkommenssteuer sein wird. Hat da jemand ahnung? Und zahle ich mit der festanstellung dann denn nicht schon Steuern monatlich??? Bin dankbar für jede Hilfe!!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Okt 2013 - 19:11

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Natürlich, die Einkommenssteuer ist auf die Summe der Einkünfte zu zahlen. Dazu zählen ja auch noch Zinserträge, Einnahmen aus Vermietung etc. Wenn du nun eine Festeinstellung eingehst, erhöht sich folglich die Summe der Einkünfte, die abzüglich des Freibetrages zu versteuern ist. Bei einer Festanstellung hast du allerdings den "Vorteil", dass du je nach Steuerklasse vom Gehalt bereits die Lohnsteuer abgezogen bekommst (das ist nichts anderes als eine Vorauszahlung der möglichen Einkommenssteuer). Die Lohnsteuer orientiert sich dabei an deinem Gehalt, von daher wirst du keine oder nur recht wenig Steuern nachzahlen müssen. Bestenfalls bekommst du sogar zuviel bezahlte Lohnsteuer erstattet.
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