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Weniger Geld auf Grund schlecher Leistung?

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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Sep 2013 - 11:58

Weniger Geld auf Grund schlecher Leistung?
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Hallo,
ich habe kürzlich für eine Agentur als Hostess gearbeitet und von der Firma für die ich Hostess war eine schlechte Bewertung erhalten. Jetzt soll ich meine Rechnung um 20 % kürzen. Dürfen die das?
Die schlechte Bewertung ist meiner Meinung nach völlig unbegründet!
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Magenta
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 29.12.2006
Beiträge: 165
Wohnort: Gäufelden

BeitragVerfasst am: 27 Sep 2013 - 12:27

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Was steht denn im Vertrag? Gibt es da einen Passus, dass ein gewisser Teil des vereinbarten Honorars eine Art Bonus bei positiver Bewertung ist? Oder dass die Agentur sich vorbehält, bei Negativ-Bewertung 20% des Honorars zu kürzen?
Wenn so etwas nicht im Vertrag steht, kann die Agentur auch nichts kürzen.....

Und warum hast Du nicht mit dem Endkunden gesprochen, als Du die schlechte Bewertung erhalten hast, die Deiner Meinung nach völlig unbegründet ist? Ich verstehe auch nicht, warum Dir der Endkunde nicht früher gesagt hat, dass Du nicht ganz so arbeitest, wie man sich das vorgestellt hat. Dann hättest du ja etwas ändern können.
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Sep 2013 - 13:54

Antworten mit Zitat  

Im Vertrag steht schon, dass wenn man sich nicht ordentlich dem Kunden gegenüber verhält und der Kunde sich beschwert, dass dann 20 % abgezogen werden. Jedoch frage ich mich eben, ob das rechtens ist. Denn im Grunde kann man im Nachhinein ja immer sagen, dass etwas nicht gepasst hat. Und was mich eben auch so annervt ist, dass die Kundin den ganzen Abend über arschfreundlich und nett zu mir war... Ich finde da sollte es vorher schon eine Abmahnung geben bevor man Geld abzieht!
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Sep 2013 - 14:38

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Vetrag, Rechnung, Abmahnung... Da beißen sich einige Begriffe selber in den Schwanz. Hast du denn auf selbstständiger Basis dort gearbeitet (was bei Hostessen-Jobs nicht rechtens, weil scheinselbstständig, ist!) oder als Arbeitnehmer?
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Sep 2013 - 10:51

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ich habe auf Gewerbeschein gearbeitet. Kann ich sie also so drankriegen?
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 28 Sep 2013 - 11:50

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jcsl1987 hat Folgendes geschrieben:
ich habe auf Gewerbeschein gearbeitet. Kann ich sie also so drankriegen?


Den Beitrag von DanMat nochmal durch lesen - drüber nachdenken - wenn Fragen sind - hier stellen.

Du solltest lieber zusehen,dass du den Behörden nicht weiter als "Scheinselbständige" auffällst - sonst wird man dich drankriegen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Sep 2013 - 12:10

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ICH bin garantiert nicht scheinselbständig! Arbeite für mehrere Auftraggeber! Rolling Eyes
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 28 Sep 2013 - 12:15

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jcsl1987 hat Folgendes geschrieben:
ICH bin garantiert nicht scheinselbständig! Arbeite für mehrere Auftraggeber! Rolling Eyes


lol

Informieren - dann klugscheissen! - nicht iumgekehrt!

Dein Kenntnsistand ist vollkommen falsch! (und traff höchstens in den 80er Jahren teilweise zu).

Was verstehst du an DanMats Post nicht?

P.S:

Wen jemand anscheinend Null Ahnung hat,der braucht auch solche blöden Smileys nicht benutzen. Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Sep 2013 - 12:20

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Und ich dachte dieses Forum ist dazu da um anderen Mitgliedern zu helfen, bzw. Ihnen brauchbare Informationen zu geben und nicht um sich über sie lustig zu machen...
Immer das selbe mit diesen Foren wo sich Klugscheißer und Dummschwätzer tummeln!
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maxwel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 15.11.2012
Beiträge: 430
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 28 Sep 2013 - 12:29

Antworten mit Zitat  

jcsl1987 hat Folgendes geschrieben:
Und ich dachte dieses Forum ist dazu da um anderen Mitgliedern zu helfen, bzw. Ihnen brauchbare Informationen zu geben und nicht um sich über sie lustig zu machen...
Immer das selbe mit diesen Foren wo sich Klugscheißer und Dummschwätzer tummeln!


jcsl1987 hat Folgendes geschrieben:
ICH bin garantiert nicht scheinselbständig! Arbeite für mehrere Auftraggeber! Rolling Eyes


Das sagt doch schon alles!
Warst du zum Kunden auch so frech???? lol

(Und ich verweise dich nicht zum 3.ten Mal auf den Post von "DanMat" - du brauchst keine Hilfe - du weisst doch alles besser! yo [/quote]
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Magenta
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 29.12.2006
Beiträge: 165
Wohnort: Gäufelden

BeitragVerfasst am: 28 Sep 2013 - 14:11

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tja, wenn das mit dem Abzug in Höhe von 20% so im Vertrag steht, wirst Du nicht viel machen können.
Ich würde es jetzt einfach als "Lehrgeld" sehen und beim nächsten Mal einen solchen Vertrag nicht mehr unterschreiben.
Sorry..... Sad

Und es ist wirklich so, dass eine Hostessen-Tätigkeit eigentlich nicht selbständig ist, aber das jetzt einfach so als Info fürs nächste Mal.

Mies finde ich halt, dass der Kunde den ganzen Abend nett war und Dich zum Schluss ins offene Messer laufen liess. Echt schade.
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Sep 2013 - 8:19

Antworten mit Zitat  

Lassen Sie sich nicht durch die belehrenden Antworten, die Sie hier teilweise von einem bestimmten User bekommen haben, nicht verunsichern. Da Sie offensichtlich wenig über das Thema wissen, empfehle ich Ihnen, sich hier auf den Seiten über die Problematik zu informieren. Um sich gründlich abzusichern, könnten Sie sich auch bei Ihrer örtlichen Rentenversicherung schlau machen.
Zu Ihrem Vertrag: So lange die zuständige Instanz (in diesem Fall die Rentenversicherung) nicht beschieden hat, dass die von Ihnen ausgeübte Tätigkeit nicht selbständig hätte ausgeübt werden dürfen, haben Sie einen rechtsgültigen Vertrag mit der Agentur. Der Nachweis darüber, dass Sie sich korrekt verhalten haben, dürfte Ihnen daher schwer fallen (im Zweifel steht dann Aussage gegen Aussage).
Das einzig Sinnvolle in diesem Fall wäre:
1. Nehmen Sie keine Auträge mehr an, bei denen unklar ist, ob sie tatsächlich selbständig ausgeführt werden können
2. Prüfen Sie bei vertraglich festgelegten Vertragsstrafen, ob Ihnen hier im Streitfall der Nachweis Ihrer Position gelingen würde (z. B. durch Aussagen anderer Mitarbeiter, die Ihre Arbeit beurteilen können)
3. Sprechen Sie mit der Agentur über die 20% vor dem Hintergrund, dass Sie den Vertrag irrtümlich in der Annahme unterschrieben haben, Sie wären dort selbständig tätig.
Übrigens: Keine Angst vor dem "Drankriegen" durch irgendwelche Behörden. Zoll und Rentenversicherung bekämpfen die Schein-Selbständigkeit durch Prüfung bei den Agenturen und ggf. Nachforderung von Beiträgen, die IHNEN zustehen. es geht also immer um Ihre Interessen - nicht gegen Sie.
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