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Promotionausfall und kurzfristige Jobabsagen

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Teamleiter
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 27.05.2013
Beiträge: 3545
Wohnort: Musterstadt

BeitragVerfasst am: 13 Dez 2013 - 16:19

Re: naja
Antworten mit Zitat  

_Chantal_ hat Folgendes geschrieben:
Die Agentur hat davon nichts erwähnt, weder das ich einen mitführen soll für diese Aktion geschweige das er relevant ist. Habe zwei Wochen zuvor die gleiche Aktion für diese Agentur durchgeführt und da musste ich den auch nicht vorlegen, geschweige den wurde danach gefragt. Sie hat mich in keinster Weise darüber in Kenntniss gesetzt. Woher soll man das als promoterin wissen wenn der nicht verlangt wird von der Agentur?


Andere Frage: fährst Du auch immer ohne Führerschein Auto, nur weil Dir kein Ordnungshüter mitgeteilt hat, dass er Dich nicht kontrollieren wird? Und wenn er Dich doch kontrolliert, na hoppla - da kostet das u.U. sogar ein Bußgeld.

Ich kann Deinen Ärger verstehen, nur obliegt es Deiner Verantwortung, wie DanMat schon sagte, darüber Kenntnis zu haben was Deine Pflichten sind (und nicht die der Agentur) und dazu gehört, diesen Schein bei solchen Aktionen bei Dir zu tragen. Das Ordnungsamt wäre bei einer stichprobenartigen Kontrolle sicher auch nicht begeistert, keine (beglaubigte) Bescheinigung vorweisen zu können.
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_Chantal_
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 31.10.2012
Beiträge: 20
Wohnort: Rangsdorf

BeitragVerfasst am: 13 Dez 2013 - 16:24

Re: naja
Antworten mit Zitat  

Teamleiter hat Folgendes geschrieben:
_Chantal_ hat Folgendes geschrieben:
Die Agentur hat davon nichts erwähnt, weder das ich einen mitführen soll für diese Aktion geschweige das er relevant ist. Habe zwei Wochen zuvor die gleiche Aktion für diese Agentur durchgeführt und da musste ich den auch nicht vorlegen, geschweige den wurde danach gefragt. Sie hat mich in keinster Weise darüber in Kenntniss gesetzt. Woher soll man das als promoterin wissen wenn der nicht verlangt wird von der Agentur?


Andere Frage: fährst Du auch immer ohne Führerschein Auto, nur weil Dir kein Ordnungshüter mitgeteilt hat, dass er Dich nicht kontrollieren wird? Und wenn er Dich doch kontrolliert, na hoppla - da kostet das u.U. sogar ein Bußgeld.

Ich kann Deinen Ärger verstehen, nur obliegt es Deiner Verantwortung, wie DanMat schon sagte, darüber Kenntnis zu haben was Deine Pflichten sind (und nicht die der Agentur) und dazu gehört, diesen Schein bei solchen Aktionen bei Dir zu tragen. Das Ordnungsamt wäre bei einer stichprobenartigen Kontrolle sicher auch nicht begeistert, keine (beglaubigte) Bescheinigung vorweisen zu können.





Andere Frage, brauch in einen Führerschein wenn ich mit Fahrrad fahre? Es ging um keine Promotion mit offenen Lebensmitteln!
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Teamleiter
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 27.05.2013
Beiträge: 3545
Wohnort: Musterstadt

BeitragVerfasst am: 13 Dez 2013 - 16:39

Antworten mit Zitat  

Bist Du die 400km mit dem Rad gefahren? Natürlich braucht man fürs Fahrradfahren keinen Führerschein, aber wegen Verkehrsdelikten mit dem Auto kann Dir das radeln untersagt werden und umgekehrt übrigens auch... sogar bis auf Lebenszeit!

Dass es keine Promotion mit offenen Lebensmitteln war, hast Du nicht mitgeteilt. Hast Du denn explizit nachgefragt oder um Stellungnahme gebeten, wozu der Wisch hätte mitgeführt werden müssen und warum es dadurch zu dieser Absage kam?
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_Chantal_
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 31.10.2012
Beiträge: 20
Wohnort: Rangsdorf

BeitragVerfasst am: 13 Dez 2013 - 16:47

:)
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Nein natürlich nicht das war mein Vergleich für dein Statement mit dem Führerschein. Ich sollte bei der Aktion GESCHLOSSENE Pralinenschachteln an die Kunden verschenken. Lt. meiner Ansprechpartnerin vor Ort, hat den jeder Mitarbeiter in Ihrem Haus mitzuführen ( Warenhaus Konfus ) . Die Agentur hat nichts davon erwähnt und schon garnicht, dass die letzten Wochen alle Promoterinnen der Agentur ohne dieses Gesundheitszeugnis nach Hause geschickt wurden. Meine Agentur meinte am telefon zu mir und der Ansprechpartnerin vor Ort, dass es ausdrücklich in meinem Vertrag stand das ich diesen für den Markt genötige. Aber da steht nichts drin. Ich will mich nicht bereichern, aber ich will meine Fahrtkosten schon erstattet haben, da gewissen Infoermationen Ihrer Kunden weiterleiten sollte. Im Vertrag steht ja auch drin, was ich an Kleidung mitzubringen habe und meine Arbeitszeit, also gehört das auch mit rein.
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_Chantal_
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 31.10.2012
Beiträge: 20
Wohnort: Rangsdorf

BeitragVerfasst am: 13 Dez 2013 - 16:51

...
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Ich habe allen angeboten,eine Kopie am ersten abend des einsatzes faxen zu lassen, diese hätte mir abends mein mitbewohner schicken können, aber das lehnten sie ab.
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Teamleiter
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 27.05.2013
Beiträge: 3545
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BeitragVerfasst am: 13 Dez 2013 - 17:06

Antworten mit Zitat  

Ja das Thema Kopie ist so ne Sache, eine Kopie vom Führerschein Wink oder Perso für den Flughafen reicht halt auch nicht. Viele Agenturen verweigern zb. auch den Versand von Dokumenten per E-Mail und wollen sie strikt per Post.

Ich kenne die genauen Auflagen bei geschlossener Ware leider nicht. ABER: mir ist bislang noch keine dieser (Verkostungs-) Aktion aufgefallen, wozu ich auch das verschenken von verpackten Pralinen zähle, bei der das Gesundheitszeugnis nicht zwingend erforderlich war.

Wenn es wirklich nicht im Vertrag drin stand, dann wäre auch denkbar auf volle Konfrontation zu gehen und es gerichtlich darauf anzulegen. Aber willst Du das? Ohne Rechtschutz wird auch ein Vergleich schnell teuer.

Sprich doch mal mit der Agentur, sei jedoch auch so einsichtig, dass etwas zu bekommen besser ist als nichts. Erkläre Ihnen Deine Not und dass Du auf das Geld angewiesen bist. Schlag doch vor, sie sollen zumindest die Anreise erstatten auf Rechnung.
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_Chantal_
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 31.10.2012
Beiträge: 20
Wohnort: Rangsdorf

BeitragVerfasst am: 13 Dez 2013 - 17:16

Antworten mit Zitat  

Teamleiter hat Folgendes geschrieben:
Ja das Thema Kopie ist so ne Sache, eine Kopie vom Führerschein Wink oder Perso für den Flughafen reicht halt auch nicht. Viele Agenturen verweigern zb. auch den Versand von Dokumenten per E-Mail und wollen sie strikt per Post.

Ich kenne die genauen Auflagen bei geschlossener Ware leider nicht. ABER: mir ist bislang noch keine dieser (Verkostungs-) Aktion aufgefallen, wozu ich auch das verschenken von verpackten Pralinen zähle, bei der das Gesundheitszeugnis nicht zwingend erforderlich war.

Wenn es wirklich nicht im Vertrag drin stand, dann wäre auch denkbar auf volle Konfrontation zu gehen und es gerichtlich darauf anzulegen. Aber willst Du das? Ohne Rechtschutz wird auch ein Vergleich schnell teuer.

Sprich doch mal mit der Agentur, sei jedoch auch so einsichtig, dass etwas zu bekommen besser ist als nichts. Erkläre Ihnen Deine Not und dass Du auf das Geld angewiesen bist. Schlag doch vor, sie sollen zumindest die Anreise erstatten auf Rechnung.



Es stand nichts drin, auch in den Emails wurde nix davon erwähnt, welche geschrieben wurden. Wie gesagt, hab die Aktion für die Agentur in einem anderen markt vor zwei Wochen auch durchgeführt, da wurde auch nichts verlang (Gesundheitszeugnis). Und das mit der Kopie per Email oder Fax fanden sie auch in ordnung und waren einverstanden, nur diese sollte SOFORT eingehen innerhalb von 10 min. . ich konnte nichts anderes als anzubitene es abends schicken zu lassen,da meim Mitbewohner selbst arbeiten war bis abends. Vorher hätte es niemand schicken können. Ich bin schon ziemlicj sauer darüber, der Agenturchef hat mich am Telefon rund gemacht wie eine Schnecke und meinte "WIR HABEN ES DIR MEHRMALS PER EMAIL GESCHRIEBEN UND IM VERTRAG STEHT ES AUCH"! Aber seine Kollegen haben kein Wort über den Gesundheitspass verloren, es steht in keinem Schreiben von Ihnen, auch nicht im Vertrag. Bei der Aktionhat es sich um ca. 400€ gehandelt. Und die bekomm ich an diesen Tagen nicht wieder rein, da alle Jobs fürs Wochenende raus sind.
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_Chantal_
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 31.10.2012
Beiträge: 20
Wohnort: Rangsdorf

BeitragVerfasst am: 13 Dez 2013 - 18:27

Antworten mit Zitat  

Teamleiter hat Folgendes geschrieben:
Ja das Thema Kopie ist so ne Sache, eine Kopie vom Führerschein Wink oder Perso für den Flughafen reicht halt auch nicht. Viele Agenturen verweigern zb. auch den Versand von Dokumenten per E-Mail und wollen sie strikt per Post.

Ich kenne die genauen Auflagen bei geschlossener Ware leider nicht. ABER: mir ist bislang noch keine dieser (Verkostungs-) Aktion aufgefallen, wozu ich auch das verschenken von verpackten Pralinen zähle, bei der das Gesundheitszeugnis nicht zwingend erforderlich war.

Wenn es wirklich nicht im Vertrag drin stand, dann wäre auch denkbar auf volle Konfrontation zu gehen und es gerichtlich darauf anzulegen. Aber willst Du das? Ohne Rechtschutz wird auch ein Vergleich schnell teuer.

Sprich doch mal mit der Agentur, sei jedoch auch so einsichtig, dass etwas zu bekommen besser ist als nichts. Erkläre Ihnen Deine Not und dass Du auf das Geld angewiesen bist. Schlag doch vor, sie sollen zumindest die Anreise erstatten auf Rechnung.


Wie wäre es den sinnvoll zu reagieren, zumal im Vertrag auch schlicht und einfach Sampling und nicht Verkostung von Lebensmittel steht ...

bin über jeden Ratschlag dankbar
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Teamleiter
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 27.05.2013
Beiträge: 3545
Wohnort: Musterstadt

BeitragVerfasst am: 13 Dez 2013 - 19:36

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Sampling ist eine Maßnahme der Verkaufsförderung, bei der eine Produktprobe jeglicher Art meist gratis durch Promoter übergeben wird und das trifft ja voll auf Dich bzw. die Aktion zu. Daher hatte ich das (Verkostung-) in Klammern gesetzt. Das wird also nicht reichen, damit zu kontern.

Sinnvoll wäre es (gewesen), zu einer friedlichen Übereinkunft zu kommen. Jedoch scheinen mir hierfür die Fronten bereits zu verhärtet. Ich würde vermutlich erneut auf direktem Wege und wirklich kooperativ versuchen zu vermitteln. Das gesamte Honorar wirst Du ohnehin nicht bekommen, aber vielleicht einen Teil.

Wenn Dir das zu unbefriedigend verläuft, dann würde ich auch mal eine Beratungsstunde bei einem Anwalt in Erwägung ziehen, ca. 50-100€/h. Wenn es schnell gehen muss, dann findest Du Hotlines so um die 2-5€/min.

Beides sind absetzbare Geschäftskosten, die Du im Prozessfall an den Gegner abwälzen kannst. Ein harter und kostenintensiver Weg, aber dann hättest Du zumindest Gewissheit.
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Dez 2013 - 18:19

Antworten mit Zitat  

Da hast du natürlich wichtige Details unterschlagen. Für Sampling ist aus meiner Sicht keine Gesundheitszeugnis erforderlich, da du ja keine Speisen etc. zubereitest. Das würde ich mal der Agentur auf freundlichem Weg schriftlich mitteilen. Wenn der Markt grundsätzlich ein Gesundheitszeugnis fordert, auch wenn es rechtlich gar nicht erforderlich ist, hätte dir das die Agentur schon mitteilen müssen (aus meiner Sicht). Wie gesagt, versuche es doch erstmal auf die freundliche Art, dass man dir wenigstens die FK für den Tag erstattet.
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_Chantal_
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 31.10.2012
Beiträge: 20
Wohnort: Rangsdorf

BeitragVerfasst am: 14 Dez 2013 - 18:35

Antworten mit Zitat  

DanMat hat Folgendes geschrieben:
Da hast du natürlich wichtige Details unterschlagen. Für Sampling ist aus meiner Sicht keine Gesundheitszeugnis erforderlich, da du ja keine Speisen etc. zubereitest. Das würde ich mal der Agentur auf freundlichem Weg schriftlich mitteilen. Wenn der Markt grundsätzlich ein Gesundheitszeugnis fordert, auch wenn es rechtlich gar nicht erforderlich ist, hätte dir das die Agentur schon mitteilen müssen (aus meiner Sicht). Wie gesagt, versuche es doch erstmal auf die freundliche Art, dass man dir wenigstens die FK für den Tag erstattet.


Vielen Dank für den Ratschlag! Hast du ein Tip wie ich dieses am besten Formulieren kann?
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Dez 2013 - 19:08

Antworten mit Zitat  

Sehr geehrte Frau ..., sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihren Auftrag und das entgegengebrachte Vertrauen zur Durchführung des Auftrages ... am ... Leider verlief die Durchführung des Auftrages für beide Seiten nicht zufriedenstellend. Ich bin bereits ... Jahren als Unternehmerin am Markt tätig, bisher ohne jede Beanstandung seitens eines Auftraggebers. Ich kenne die rechtlichen Voraussetzungen, die sich z. B. aus dem Infektionsschutzgesetz ergeben. Eine Mitführung der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz war für die Durchführung des Auftrages nicht erforderlich. Der Markt, in dem die Aktion durchgeführt werden sollte, hatte hierzu eine andere Rechtsauffassung und bestand trotz Einspruch auf die Mitführung der Belehrung. Dem Gespräch mit dem Ansprechpartner im Markt konnte ich entnehmen, dass Ihnen diese Information aus dem Markt vorlag. Leider haben Sie es versäumt mich im Vorfeld darüber zu informieren, wodurch letztendlich keine Durchführung mehr möglich war.
Ich freue mich, wenn wir hierzu eine einvernehmliche Einigung erzielen, da ich zur Durchführung des Auftrages einige andere Angebote abgelehnt habe. Sollten Sie mir bis zum ....... (7 - 10 Tage) dazu kein anderes Angebot vorschlagen, werde ich Ihnen in Kürze die Fahrtkosten (400 Km x 0,40 € netto) und eine Aufwandspauschale von 100,00 € netto für zumindest einen der gebuchten Aktionstage in Rechnung stellen.
Bei Fragen stehe ich ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen


Edit: bei den Zahlen kannst du dich dann bestenfalls noch auf 0,30 €/Km und 50,00 € für den einen Tag runterhandeln lassen yo
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_Chantal_
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 31.10.2012
Beiträge: 20
Wohnort: Rangsdorf

BeitragVerfasst am: 15 Dez 2013 - 19:30

Antworten mit Zitat  

DanMat hat Folgendes geschrieben:
Sehr geehrte Frau ..., sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihren Auftrag und das entgegengebrachte Vertrauen zur Durchführung des Auftrages ... am ... Leider verlief die Durchführung des Auftrages für beide Seiten nicht zufriedenstellend. Ich bin bereits ... Jahren als Unternehmerin am Markt tätig, bisher ohne jede Beanstandung seitens eines Auftraggebers. Ich kenne die rechtlichen Voraussetzungen, die sich z. B. aus dem Infektionsschutzgesetz ergeben. Eine Mitführung der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz war für die Durchführung des Auftrages nicht erforderlich. Der Markt, in dem die Aktion durchgeführt werden sollte, hatte hierzu eine andere Rechtsauffassung und bestand trotz Einspruch auf die Mitführung der Belehrung. Dem Gespräch mit dem Ansprechpartner im Markt konnte ich entnehmen, dass Ihnen diese Information aus dem Markt vorlag. Leider haben Sie es versäumt mich im Vorfeld darüber zu informieren, wodurch letztendlich keine Durchführung mehr möglich war.
Ich freue mich, wenn wir hierzu eine einvernehmliche Einigung erzielen, da ich zur Durchführung des Auftrages einige andere Angebote abgelehnt habe. Sollten Sie mir bis zum ....... (7 - 10 Tage) dazu kein anderes Angebot vorschlagen, werde ich Ihnen in Kürze die Fahrtkosten (400 Km x 0,40 € netto) und eine Aufwandspauschale von 100,00 € netto für zumindest einen der gebuchten Aktionstage in Rechnung stellen.
Bei Fragen stehe ich ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen


Edit: bei den Zahlen kannst du dich dann bestenfalls noch auf 0,30 €/Km und 50,00 € für den einen Tag runterhandeln lassen yo





Hey du bist spitze, besser hätte ich es nicht verfassen können!!! Vielen Vielen Dank für deine Mühe!!!!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Dez 2013 - 20:02

Antworten mit Zitat  

Macht 10 % Provision, wenns klappt lol
Halt uns auf dem Laufenden!
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_Chantal_
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 31.10.2012
Beiträge: 20
Wohnort: Rangsdorf

BeitragVerfasst am: 19 Dez 2013 - 12:25

...
Antworten mit Zitat  

Also die Agentur reagiert garnicht auf mein Schreiben. Habe es Montag per Email versendet, was sonst innerhalb von Stunden beantwortet wurde, kommt diesmal keine Reaktion.

Also einfach eine Rechnung schicken? Bisheute wurde mein letzter Einsatz für das Unternehmen auch nicht ausgeglichen. Ob die sich das jetzt Vorbehalten?
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