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Gast
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Verfasst am: 08 Jan 2014 - 22:47
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ja, da hast du recht. sie müssten mit mir einen vertrag machen.
will nur sicher gehen, dass ich danach auch das geld bekomme und weiss nicht, wie ich unsere "vereinbarung" (bisher nur per mail, morgen erster realer kontakt), falls es probleme geben sollte, beweisen kann.
kenne die firma bisher nicht und will mich nur absichern... nicht, dass sie mir danach erzählen, das mit der bezahlung wäre ja ganz anders gedacht oder so. |
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Gast
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Verfasst am: 09 Jan 2014 - 5:56
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Wie gesagt, schreib denen ein Angebot und lass es dir bestätigen. Das ist auch das übliche Vorgehen. |
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Gast
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Verfasst am: 14 Jan 2014 - 15:27
Klausel aus dem Arbeitsvertrag: FRAGE |
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Hey Leute,
Ich habe mal eine frage bezuglih meines arbeites vertrages des jobs, dass ich nebenbei zu meinem gewerbe ausuben werde (450€-basis).
Zitat: | "6. Nebentätigkeiten
Jede Nebentätigkeit, gleichgültig, ob sie entgeltlich oder unentgeltlich ausgeübt wird, bedarf der vorherigen Zustim- mung des Arbeitgebers. Einer Nebentätigkeit für Wettbewerber oder Auftraggeber des Arbeitsgebers wird nicht zu- gestimmt. Die Zustimmung kann nur erteilt werden, wenn die Nebentätigkeit die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben zeitlich nicht oder allenfalls unwesentlich behindert und sonstige berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht beeinträchtigt werden.
Der Arbeitgeber hat die Entscheidung über den Antrag auf Zustimmung der Nebentätigkeit innerhalb von vier Wo- chen nach Eingang des Antrags zu treffen." |
Was ist hiermit gemeint? Darf ich in meinem Gewerbe, dass ich hauptberuflich ausübe, nicht in der gleichen bzw. ähnlichen Branche arbeiten zb. für andere Agenturen? Am Telefon meinte man, dass es lediglich die Geheimhaltungspflicht unterstreicht, d.h.. Was ich in der Firma erfahre, ich für ich behalten soll..
Wer weiss was darüber? Freue mich auf eure antworten.
Gruss kerem |
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Gast
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Verfasst am: 14 Jan 2014 - 18:26
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Frag da am besten deinen Arbeitgeber, der weiß am ehesten, wie konsequent er die Klausel ausgelegen will. Im Grunde ist es aber nicht so relevant, weil du ja hauptberuflich selbstständig bist und der Job ja nur ein Nebenjob ist. Insofern AG über die Situation informieren und gut. |
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CC_0913
Anmeldungsdatum: 25.11.2007 Beiträge: 6 Wohnort: Weyhe
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Verfasst am: 10 Apr 2014 - 10:03
Durchführung eines Auftrags nicht möglich |
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Hallo ihr Lieben!
Ich habe einen Vertrag über sechs Tage bei einer bekannten deutschen Parfümerie unterschrieben. Wie sich nun herausgestellt hat, wird die Filiale in der ich arbeiten sollte derzeit umgebaut wird bzw. ist derzeit komplett geschlossen.
Man sagte mir am Telefon, dass ich den Tag heute voll bezahlt werde. Nun stellt sich für mich jedoch die Frage, ob ich auch Anspruch auf die anderen 5 Tage habe. Immerhin habe ich andere Jobangebote wg. der bestehenden festen Buchung absagen müssen.. was nun finanziell gesehen alles sehr doof ist :-/
Hat da schon mal jemand Erfahrungen gemacht und kann mir Tipps geben? |
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Golly
Anmeldungsdatum: 10.06.2013 Beiträge: 3 Wohnort: Idar-Oberstein
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Verfasst am: 10 Jun 2014 - 22:27
Fristlose Kündigung ohne Grund bei Selbständigen |
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Hallo meine Lieben,
ich habe eine Frage bezüglich fristloser Kündigung bei Selbständiger Tätigkeit. Die Agentur hat einen unbefristeten Vertrag mit AN. Die Kündigung kam bis heute nicht an und AN wurde freigestellt.
Noch eine Frage: Darf man rückwirkend restliche Fahrtkosten in Rechnung stellen wenn versehentlich nur ein Teil bezahlt wurde bzw der rest vergessen wurde?
Lieben Dank |
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Gast
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Verfasst am: 10 Jun 2014 - 23:00
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Wenn du als Selbstständiger dort arbeitest, kannst du kein AN sein! Was steht denn in deinem Vetrag zu Kündigungsfristen etc.?
Zur 2. Frage, wie ist denn genau der Sachverhalt? Hat man dir weniger als den Rechnungsbetrag überwiesen oder hast du es vergessen zu berechnen? Im ersten Fall kannst du den Betrag nur anmahnen oder einklagen, im zweiten Fall kannst du natürlich eine weitere Rechnung stellen, sofern die Forderung gerechtfertigt ist. |
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Golly
Anmeldungsdatum: 10.06.2013 Beiträge: 3 Wohnort: Idar-Oberstein
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Verfasst am: 11 Jun 2014 - 2:20
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AN - Auftragnehmer |
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Gast
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Verfasst am: 11 Jun 2014 - 6:27
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Falls Sie einen Rahmenvertrag geschlossen haben, so enthält dieser mit Sicherheit auch eine Kündigungsklausel. Falls nicht, so kann er jederzeit aufgelöst werden. Eine "Freistellung" kommt dabei selbstverständlich nicht in Betracht.
Offenkundig hat man es hier wieder mit der für Agenturen so bequemen (wie illegalen) Konstruktion zu tun, dass Promoter mit Arbeitnehmer - ähnlichen Verträgen geknebelt, tatsächlich aber als Subunternehmer abgerechnet werden...ist ja auch sehr praktisch... |
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Gast
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Verfasst am: 02 Dez 2014 - 11:31
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wie ist die Situation ausgegangen konnte es net nachlesen bzw. gibt es da eine rechtliche Regelung die jemanden unter die "Arme" greift? |
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trimaro Alter Hase
Anmeldungsdatum: 25.02.2014 Beiträge: 395 Wohnort: Schöppenstedt
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Verfasst am: 04 Jan 2015 - 16:14
BGB |
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Im Regelfall greift das BGB und dann müssen die fünf Tage bezahlt werden, da eine Vertragsvereinbarung zu lasten des AN (Auftragnehmers) Sittenwidrig wären
sofern die Zeiten dafür so Kurzfristig sind. |
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Eamanee
Anmeldungsdatum: 24.06.2014 Beiträge: 1 Wohnort: Essen
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Verfasst am: 08 Aug 2015 - 9:24
Bekomme ich Entschädigung / Ausfallhonorar? |
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Hey,
ich sollte dieses Wochenende auf einer Messe arbeiten, wegen Unstimmigkeiten zwischen Standbeteiber und Messeleitung ist meine Position dort jedoch überflüssig.
Dies wurde mir jedoch erst am ersten Arbeitstag vor Ort mitgeteilt, da der Standbetreiber es versäumt hat, mich zu informieren. Er möchte mir davor auch keine Entschädigung zahlen, im Vertrag ist diese Situation nicht aufgeführt.
Jetzt möchte ich gerne wissen, ob mir nicht doch etwas zusteht bzw. wo ich mich darüber informieren kann! Denn ich habe mir das Wochenende frei gehalten und nun fehlt mir das Geld.
Liebe grüße,
Eamanee |
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Gast
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PB-Team Site Admin
Anmeldungsdatum: 05.12.2002 Beiträge: 1258 Wohnort: Kiel
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Emikey
Anmeldungsdatum: 16.09.2015 Beiträge: 1 Wohnort: Dissen
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Verfasst am: 30 Okt 2017 - 9:46
gebucht aber nicht unterschrieben |
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Hallo,
ich brauche eure Hilfe, und zwar wurde ich von einer Agentur gebucht (nach einer telefonischen bestâtigung) , habe aber dn Vertrag nicht unterschrieben und möchte auch nicht mehr diesen Job annehmen.
Meine Frage daher, muss ich jetzt irgendwas (schaden) bezahlen ? Obwohl ich nichts unterschrieben habe nur telefonisch die Buchung akzeptiert habe ?
Viele Grüße |
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