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Gast
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Verfasst am: 04 März 2014 - 12:38
Promo und Bafög? |
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Hallöchen ihr Lieben...
ich gehe sehr stark davon aus, dass diese Fragen schon zu genug gestellt wurden, nur leider hab ich die Foren dafür nicht gefunden, daher erneut die Frage von mir:
weiß einer, was finanziell zu beachten ist, wenn man Bafög bekommt und tzd als Promoter arbeiten mag... ? des weiteren hab ich die Frage, wie man sich als Studentin von einer Steuererklärung befreien kann bzw. ist dies denn überhaupt möglich?
Liebe Grüße,
Betty |
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Gast
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Verfasst am: 04 März 2014 - 14:27
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Alles Basics zum Bafög findest du eigentlich gut zusammengefasst hier:
https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=673
Willst du nebenbei mit einem Kleingewerbe arbeiten, bist du grundsätzlich verpflichtet eine Steuererklärung abuzugeben. |
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sarah26038
Anmeldungsdatum: 30.05.2012 Beiträge: 4 Wohnort: Asperg
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Verfasst am: 09 Mai 2014 - 11:06
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Und wie schaut es nun aus, wenn ich per minijob in einer Bar arbeite und zusätzlich Promo mache? Gelten dann kombinierte Einnahmen von 400 Euro? Oder nur von 316 (3800/12)? Ich nehme ja nicht an, dass man dann 400+316 Euro verdienen darf?
Gibt es einen Höchstbetrag, was man absetzen darf? Kann ich 6000 Euro mit promo verdienen und dann 2200 Euro absetzen, und somit wird mir kein Bafög abgezogen? Klar, ich muss natürlich erst mal so hohe Ausgaben haben... |
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Gast
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Verfasst am: 21 Jun 2015 - 16:18
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Achtung!
Hier wurde manchmal erwähnt, dass man 4800€ im BWZ als Selbstständiger verdienen darf (bei Bafög Bezug), das stimmt nicht! Als Selbstständiger darf man nur 3880€ im BWZ verdienen.
Ich weiß allerdings auch nicht, wie das ist, wenn man einen 400€ Job hat UND selbstständig ist, bzw noch als Honorarkraft arbeitet UND nebenbei selbstständig promotet.. |
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Gast
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Verfasst am: 22 Jun 2015 - 9:45
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Das Bafögamt verrechnet die verschiedenen Einkommen, also man kann z.B angeben Promo 200€ / Monat und gering. Beschäftigung z.B. 150€ im Monat, der Anrechnungsfreie Betrag liegt dann zwischen den 4800 und 38xx € |
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Gast
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Verfasst am: 22 Jun 2015 - 11:39
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Heißt das, die beiden Einkommen werden separat betrachtet? Bei meiner selbstständigen Arbeit darf ich nicht mehr als 3800€ im Jahr verdienen und bei meinem Minijob nicht mehr als 4800? Das kann ja eigentlich nicht sein, weil ich dann um die 8600 verdienen würde im Jahr.. also wie viel darf ich insgesamt aus beiden Jobs verdienen? Das habe ich nicht so ganz verstanden, mit dem anrechnungsfreien Betrag.. |
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Gast
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Verfasst am: 24 Jun 2015 - 11:04
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Nein das wird nicht zusammen gerechnet und du darfst nicht 8600€ verdienen! Sondern du liegst zwischen den 3800 und den 4800€. Jeh nachdem wie viel Einkommen du aus der Selbständigkeit beziehst und wie viel aus einem 450€ Job. Aber einen genauen Wert wird dir nur das Bafögamt geben. Am besten gehst du zu deiner Sachbearbeiterin und sprichst mit ihr darüber. |
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Baris1992 Promo-Noob
Anmeldungsdatum: 04.08.2014 Beiträge: 76 Wohnort: Bochum
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Verfasst am: 22 Jul 2015 - 12:38
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So wie meine Vorgänger schon geschrieben haben, darf man im Jahr die Grenze von 4800€ nicht überschreiten sonst wird alles über 4800€ dem Bafög angerechnet. Das gute ist aber dabei auch, dass man z.B. In einem Monat sogar power durch arbeiten kann und 3000€ verdienen kann. Dann muss man halt nur darauf achten, dass man nur noch 1800€ frei hat. Speziell bei Studenten ist es so, dass die Monate haben, wo die es sich erlauben können für 1-2 Monate power zu arbeiten und dann zu der Klausurphase den Ball flach halten und weniger arbeiten. |
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