<< Promotion als Nebenjob: Was beachten? :: Arbeiten im Ausland: Steuern >> |
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Gast
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Verfasst am: 11 Mai 2009 - 23:27
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Warum wollen sie denn einen Gewerbeschein?!!!!!!!!!!!
ich bin über 25 und arbeite mehr als 20 Stunden auf Lohnsteuerkarte, deshalb keine Studentenversicherung. Und wenn ich dazu noch einen Gewerbeschein hätte, wie läuft es dann mit der Versicherung? |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 12 Mai 2009 - 14:11
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Manchmal hilft es die Suchfunktion zu bemühen, das Thema hatten wir schon einige Male.
Solange Du im "Hauptberuf" mehr Stunden arbeitest bzw. einen höheren Verdienst hast als bei der selbstständigen Tätigkeit bist Du über Deinen Angestelltenjob versichert. Die Hostessentätigkeit läuft dann so "nebenbei mit".
W e n n Du denn einen Gewerbeschein bekommst.... |
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Ulala
Anmeldungsdatum: 23.11.2013 Beiträge: 2 Wohnort: Bamberg
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Verfasst am: 29 Nov 2013 - 12:53
Nebengewerbe als Hostess, Gewerbeschein, Versicherung etc. |
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Hallo,
bin neu hier..habe mir vor 4 Tagen meinen Gewerbeschein geholt...bzw. nun gleich 3Tage auf der Messe gearbeitet....am Mo werde ich mich auf dem Finanzamt wegen diesen Erfassungsbogen etc. erkundigen. Meine Situation ist folgende: bin Hauptberuflich als Arbeitnehmer beschäftigt. Habe also Krankenversicherung etc.usow. So nun meine Frage: ich werde nur ab und zu mal als Promoteur etwas dazu verdienen, ich plane dies also nicht so regelmäßig...was muss ich denn noch beachten, wenn ich einen Job annehme. Gibt es für mich Tips fürs Finanzamt?
Wäre net wenn jemand das weiss...in den meisten threads konnte ich meine Situation nicht direkt finden
LG ursula
Ach ja PS...die Erlaubnis von meinem arbeitgeber habe ich! |
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Gast
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Verfasst am: 30 Nov 2013 - 20:13
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Hier mal ein grober Überblick was du beachten musst:
-Krankenkasse: Erkundige dich dort, wieviel du dazuverdienen darfst. Wenn du gewisse Grenzen überschreitest, kann sich das auf deine Beiträge auswirken.
-Einkommenssteuer: Hier solltest du von Beginn an eine ordentliche Einnahmen/Überschussrechnung (EÜR) machen. Betriebliche Einnahmen und betriebliche Ausgaben (z. B. Kosten Gewerbeanmeldung, Bürobedarf, Porto etc.) gegenüberstellen. Daraus ergibt sich dein Gewinn. Den trägst du dann bei deiner Steuererklärung ein und legst die EÜR bei. Die Einkommenssteuer wird dann auf die Summe deiner Einkommen berechnet (also Lohn + betrieblicher Gewinn). Je nach Höhe des Zuverdienstes kann es passieren, dass du dann Einkommenssteuer nachzahlen musst. Einen Teil zahlst du ja schon monatlich voraus (Lohnsteuerabzug). |
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TabeaMaria
Anmeldungsdatum: 13.04.2013 Beiträge: 2 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 08 Apr 2014 - 23:47
Als Messehostess selbstständig arbeiten |
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Hallo liebe Mitglieder der Community
Und zwar geht es heute darum: Ich habe schon auf vielen Messen als Hostess gearbeitet, dies immer über verschiedene Agenturen. Nun habe ich einige Bekannte in meinem Umkreis die sich "selbstständig" gemacht haben und nun die einzelnen Aussteller auf den Messen anschreiben, also ohne Hilfe einer Vermittlung über die Agentur.
Dies hat den Vorteil dass die Agentur keinen Prozentsatz vom Lohn einheimst und alleine du für deine Dienste bezahlt wirst. Außerdem wird kein Rechnungsziel überschritten, es landet nicht zu wenig Geld auf dem Konto, .. und und und so wie man das eben von den meisten Agenturen kennt,
Was gibt es dabei besonderes zu beachten? Hat jemand schon Erfahrungen in dem Bereich gesammelt, lukrativ oder lehnen die Unternehmen eher die Anfrage ab?
Über ein paar Antworten/ Erfahrungen würde ich mich sehr freuen
LG Tabea |
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Gast
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Verfasst am: 09 Apr 2014 - 6:29
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Natürlich ist das immer lukrativer direkt für den Kunden zu arbeiten. Beachten solltest du, dass du keine Firmen ansprichst, für die du bereits im Auftrag von Agenturen tätig warst, da stehen meist mehrjährige Sperrklauseln mit heftigen Vertragsstrafen in den Verträgen. Die genannten Vorteile, dass das Geld immer und pünktlich kommt, sind beim direkten Abrechnen mit dem Kunden übrigens nicht gegeben. Das, was manche Agenturen da machen, kann dir mit einem Firmenkunden genauso passieren. Von daher immer auf wasserdichte Verträge achten.
Und allgemein immer Beachtung finden sollte folgendes Urteil: Landessozialgerichtes Hessen vom 20.10.2005 (Az. L8/14 KR 334/04) zum Thema Scheinselbstständigkeit. |
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TabeaMaria
Anmeldungsdatum: 13.04.2013 Beiträge: 2 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 09 Apr 2014 - 7:25
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Hallo Danmat danke erstmal für die Antwort
Was muss ich denn besonderes beachten wenn ich die Unternehmen anschreibe? Bewerbungsähnlichen Text mit Vorstellung der Gage oder das lieber erst später schreiben? Und beim Vertrag kann ich mich da an den Vertrag einer Agentur halten nur den Text umändern?
Danke schonmal |
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Gast
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Verfasst am: 10 Apr 2014 - 0:32
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Also als Selbstständiger musst du natürlich deine Dienstleistungen verkaufen, nicht nur "Arbeitskraft" anbieten. Und die Leistung muss sich bestenfalls von anderen abheben. Du musst klar machen, was der Vorteil ist, wenn dich die Firma direkt bucht. Bestenfalls erledigst du das auf ordentlichem Papier, mit vernünftigem Geschäftslayout und möglichst mit eigenem Logo.
Den Preis würde ich da noch nicht mit anführen, der sollte aus meiner Sicht im persönlichen Gespräch mit dem jeweiligen Ansprechpartner verhandelt werden. Ich denke, die meisten großen Firmen legen eigene Verträge vor, in jedem Fall solltest du ein Angebot vorlegen, in dem möglichst viele Details geklärt sind (z. B. Ausfallpauschale bei kurzfristiger Absage etc.), dass du von der Firma bestätigen lässt. |
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Gast
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Verfasst am: 15 Apr 2014 - 8:17
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Um es noch einmal deutlich zu machen. Egal, ob man sich direkt bewirbt oder über eine Agentur geschickt wird: Eine Messehostess kann NICHT selbständig arbeiten. Die Sozialgerichtsbarkeit hat klar entschieden, dass die Ausübung der Tätigkeit immer eine Repräsentation eines fremden Unternehmens im Unternehmensverbund (Messestand) zu vorgegebenen Arbeitszeiten (Öffnungszeiten der Messe) darstellt und keine individuelle Beeinflussung eines potentiellen Käuferverhaltens (anders als z. B. bei einer Promo/Verkostung) stattfindet.
Somit überwiegen die Merkmale einer unselbständigen Erwerbstätigkeit gegenüber denen einer Selbständigkeit.
Sonst könnten Sie sich auch als selbständige Verkäuferin bei Edeka bewerben... |
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HalaKahiki
Anmeldungsdatum: 08.04.2014 Beiträge: 1 Wohnort: Threna
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Verfasst am: 26 Mai 2014 - 9:29
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Das habe ich jetzt auch schon öfter gelesen, laurin70 - danke nochmal für die Info dazu!
Ich wundere mich allerdings, warum es noch einige Agenturen gibt, die nach Messehostessen suchen, die sie über Gewerbeschein abrechnen wollen ... ist das Reinstellen so einer Anzeige überhaupt ok? |
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Gast
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Verfasst am: 26 Mai 2014 - 18:09
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Grundsätzlich hat derjenige, in dem Fall der Selbstständige, ebenfalls eine Verantwortung dafür, dass seine Tätigkeit korrekt bezeichnet, abgerechnet wird, etc. Man ist als Selbstständiger eben zunächst mal allein dafür zuständig, dass die Ausübung der Tätigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften stattfindet und sollte solche Angebote besser dankend ablehnen. Die Agenturen, die das weiter anbieten hatten bisher nur Glück, dass sie noch nicht intensiv von den Sozialversicherungsträgern geprüft wurden. Das wird sich aber Schritt für Schritt ändern. |
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