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Gast
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Verfasst am: 23 Sep 2008 - 20:52
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derdegrijb hat Folgendes geschrieben: | Hast Du eine Erklärung abgegeben - was ist daraus geworden? |
ich hab ein termin auf der rentenstelle ausgemacht,
und meine ganzen buchhaltungsunterlagen mitgenommen.
alle agenturen mit namen, steuernummer geschäftssitz ect. aufgelistet.
dann schriftlich niedergelegt was ich mache ect.
dann hat der typi von der rentenstelle gemotz und meinte ob ich wohl überhaupt noch einen auftraggeber hätte der überhaupt noch nen deutschen firmennamen hätte
hatt alles aufgenommen und 8 wochen später kam ein schreiben der deutschen rentenversicherung mit folgendem wortlaut
"
sehr geehrte frau xxxxxxxx"
statusfeststellungsverfahren nach §7a ff. des 4. buches des sozialgesetzbuches (SGB IV)
ein verfahren auf feststellung des sozialversicherungsrechtlichen status für sie wird nicht durchgeführt.
aufgrund des einreichen des antrages vom verfahren der klärung des sozialversicherungsrechtlichen status bei der deutschen rentenversicherung bund eingeleitet.
hiermit bestätigen wir ihnen dass wir aufgrund ihrer schriftlichen antrags
das verfahren auf des sozialversicherungsrechtlichen status eingestellt haben.
mit freundlichem ällebätsch...und sowie so
Zuletzt bearbeitet von Gast am 23 Sep 2008 - 20:57, insgesamt einmal bearbeitet |
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Gast
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Verfasst am: 23 Sep 2008 - 20:56
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DanMat hat Folgendes geschrieben: | Naja, irgendwie gibt ja so ein paar Punkte, welche die Selbstständigkeit definieren. So haben die Behörden ein Problem mit Promotern, weil man ja weisungsgebunden ist und im Normalfall über seinen Verdienst mitentscheiden kann, da ja immer Stundensätze oder Ähnliches vorgegeben sind. Soweit ich weiß, sind die Behörden aber mitlerweile in der Beweispflicht |
kleiner tipp noch am rande
ich hab mir von der zuständigen ihk ein schreiben zukommen lassen
zum thema selbstständig oder scheinselbstständigkeit bei promoter..
voll das satte ding , ein schrieb von ca. 4 din a seiten.
hab das mittlerweile auf jeder promo mit dabei.
kann es euch nur ans herz legen diese teile auch bei der ihk zu holen.
ansonsten kann ich es auch gern per mail verschicken.
wer haben will bitte melden per pn |
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Gast
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Verfasst am: 04 Nov 2008 - 17:28
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Wenn auf dem dem Formular gegen Scheinselbständigkeit steht:
"Sind Sie auch anderweitig als Promoter tätitg...) immer schön ja ankreuzen?
Und wenn man Nein ankreuzt, ist man dann scheinselbstständig oder wie?
Oder bei : "Erfolgt die Versteuerung für die erzielten Erträge bei der xyz-Agentur als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit?" auch ja ankreuzen? heee
Diese komischen Bögen sind total kompliziert aufgebaut. |
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Gast
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Verfasst am: 04 Nov 2008 - 18:06
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In welchem Formular für welche Institution stehen denn solche Fragen? |
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Gast
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Verfasst am: 05 Jan 2009 - 14:06
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@GAst: Hast du noch dieses DinA4 Schreiben für mich?
Wäre super ... |
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Sandy2005 Alter Hase
Anmeldungsdatum: 31.07.2005 Beiträge: 936 Wohnort: Braunschweig
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Verfasst am: 10 Jan 2009 - 21:22
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Hatte diese Fragen auch schon in mehreren Verträgen und zum Teil als zusätzlich auszufüllendes Formular und muss dir recht geben, das die Dinger manchmal ganz schön kompliziert geschrieben sind. Ich hab dann einfach immer in den Agenturen angerufen und gefragt. |
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Gast
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Verfasst am: 14 Jul 2010 - 15:54
Agentur fordert von mir Daten anderer Agenturen |
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Hallo,
als ich vor kurzem einer Agentur meine Rechnung schickte, kam zurück, dass sie unbedingt noch ein Agenturschreiben von mir bräuchten.
Darin müsse ich bestätigen, dass ich für mehr als nur 1 Agentur arbeite (wegen der Gefahr der Scheinselbständigkeit)
UND
ich solle NAMEN und ADRESSEN der letzten 3 Agenturen nennen, für die ich gearbeitet habe!
Auf diese Genauigkeit müsse man leider bestehen, weil man in dieser Agentur offenbar eine Prüfung hatte, man auf diese Details belehrt worden sei und deshalb von jetzt an immer auf diese Angaben bestehen müsse.
Meine Frage: ist es überhaupt rechtmäßig, von mir zu verlangen, dass ich Namen und Adressen anderer Agenturen an diese Agentur weitergebe, nur weil die sich absichern wollen, dass ich nicht scheinselbständig bin?
Vielen Dank schon mal für euren Rat! |
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Gast
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Verfasst am: 14 Jul 2010 - 17:08
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Die hast doch schon in deiner Setcard paar Agenturnamen angegeben.....
.....ansonsten ist das natürlich nicht zulässig!Betriebsgeheimnisse stehen dir auch als Einzelunternehmer selbstverständlich zu. |
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Gast
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Verfasst am: 14 Jul 2010 - 22:12
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Also ich würde mir da keinen Kopf machen und die Angaben liefern. Sooo geheim sind die nun auch wieder nicht, solange keine Einzelheiten wie Typ des Jobs, Kundenangaben und Aktionsinhalte oder sogar Höhe der Honorare abgefragt werden.
Die Agenturen kennen sich sowieso, teilweise bestehen Netzwerke, und mittlerweile verlangen mehrere Agenturen solche Angaben.
Alternativ kannst Du Dich natürlich gleich selbst um eine "BfA"-Befreiung bemühen, aber glaube mir, die Rentenversicherung will noch viel mehr wissen !
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 15 Jul 2010 - 11:34
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ertl hat Folgendes geschrieben: | Also ich würde mir da keinen Kopf machen und die Angaben liefern. Sooo geheim sind die nun auch wieder nicht, solange keine Einzelheiten wie Typ des Jobs, Kundenangaben und Aktionsinhalte oder sogar Höhe der Honorare abgefragt werden.
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Darum gehts nicht!
Er wollte wissen,ob er die Angaben machen muß:
Antwort.Nein! |
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Gast
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Verfasst am: 15 Jul 2010 - 23:00
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edmerel hat Folgendes geschrieben: | Er wollte wissen,ob er die Angaben machen muß:
Antwort.Nein! |
Mal wieder auf Krawall gebürstet ?
Der TE wird meine Antwort schon richtig einordnen, glaube mir. Falls es überhaupt noch interessiert...
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 17 Jul 2010 - 11:00
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ertl hat Folgendes geschrieben: | edmerel hat Folgendes geschrieben: | Er wollte wissen,ob er die Angaben machen muß:
Antwort.Nein! |
Mal wieder auf Krawall gebürstet ?
Der TE wird meine Antwort schon richtig einordnen, glaube mir. Falls es überhaupt noch interessiert...
LG,
*** Sabine *** |
Deine Antwort hat der TE schon in seinem Anfangspost sich selber beantwortet.
Nur mal so am Rande bemerkt......... |
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Gast
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Verfasst am: 26 März 2014 - 7:16
Betriebsprüfung der Rentenversicherung |
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Hallo,
kann mir jemand weiterhelfen? Ich habe einen Brief der Deutschen Rentenversicherung erhalten, in dem steht, dass eine Agentur, für die in 2011 tätig war, eine Betriebsprüfung hat. Das Schreiben und der angehängte Fragebogen sollen klären, ob meine Arbeit für die Agentur tatsächlich als selbstständige Tätigkeit gewertet werden kann.
Ich führte für die Agentur einmalig eine standardmäßige Verkostung durch.
Meine Fragen:
Ist es überhaupt wahrscheinlich, dass die Promo als nichtselbständige Tätigkeit gewertet wird? Falls ja, müsste ja doch der ganze selbstständige Berufszweig des Promoters "auf der Kippe stehen", oder?!
Sollte die Deutsche Rentenversicherung meinen Einsatz als nicht selbstständige Tätigkeit werten, habe ich dann mit Konsequenzen zu rechnen oder geht es der DRV nur um die Agentur für die ich gearbeitet habe?
Gibt es ansonsten noch hilfreiche Tips, wie ich in dieser Angelegenheit vorgehen könnte?
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!
LG |
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Gast
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Verfasst am: 26 März 2014 - 7:28
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Schlimmstenfalls, ist aber eher unwahrscheinlich, kann es auch für dich Konsequenzen haben, falls deine Tätigkeit für die Agentur als abhängige Beschäftigung gewertet wird (Nachzahlung von SV-Beiträgen). Die DRV, bzw. der jeweils zuständige Sozialversicherungsträger, prüft immer nur genau den einen Fall, nicht die ganze "Branche" als solche. Es gibt da aber auch schon Tendenzen, dass einzelne Gemeinden keine Gewerbescheine mehr für Promoter ausstellen. Für Hostessenjobs gibt es sogar schon ganz klare Urteile, dass es sich hier um Scheinselbstständigkeit handelt.
Wenn du dir die Mühe machst mal die Fragen aus dem Fragebogen hier einzutippen, mach ich mir mal die Mühe einen kürzlich erschienenen Artikel in einer Fachzeitschrift rauszusuchen und die Fragen einzeln zu beantworten. Dann haben alle was davon |
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Gast
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Verfasst am: 15 Apr 2014 - 8:07
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Promotion im Allgemeinen und Verkostung im Besonderen wird üblicherweise als Tätigkeit eingestuft, die selbständig ausgeübt wird. Der Rentenversicherung geht es, wenn es zu einer Nachforderung kommt, um die Sozialversicherungsbeiträge, die der dann zum Arbeitgeber gewordene Auftraggeber für Sie hätte zahlen müssen - es geht also um Ihre Ansprüche. Derartige Forderungen an Sie zu stellen wäre also paradox - und ein solches Vorgehen habe ich in der Praxis auch noch nicht erlebt. |
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