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Badia
Anmeldungsdatum: 11.07.2013 Beiträge: 2 Wohnort: Bad Münstereifel
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Verfasst am: 17 Jul 2014 - 20:10
Vergütung bei Einsätzen im Ausland |
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Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
Ich arbeite nun seit etwas über einem Jahr regelmäßig als Hostess auf Messen und Veranstaltungen (hin- und wieder auch als Promoter und was frau hier noch so an interessanten Veranstaltungen findet).
Meine Frage an euch: Wenn ich für einen Job extra von der Agentur ins Ausland geschickt werde, bekomme ich dann das gleiche gezahlt oder gibt es mehr wegen des Aufwands?
Ich bin mir da nicht ganz schlüssig weil einerseits ja Flug, Unterkunft ect. schon bezahlt wird, andererseits es aber immer noch ein ziemlicher Aufwand bzw. auch Entbehrungen für die Zeit bedeutet (Flug den ganzen Tag, man kann abneds nicht in sien gewohntes Umfeld und im eigenen Bett schlafen^^)
Hat jemand hier Erfahrungen, die er mit mir teilen mag?
LG |
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Gast
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Verfasst am: 18 Jul 2014 - 6:56
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Es gibt hier zwei Möglichkeiten:
a) Sie üben ein Gewerbe aus. Hier bestimmen Sie den Preis Ihrer Dienstleistung. Wenn Sie also ein Angebot für einen Job im Ausland bekommen, dann bestimmen Sie die Höhe der Vergütung, für die Sie dieses Angebot annehmen. Hier obliegt es Ihrer Kalkulation, was Sie für Ihren Aufwand erhalten möchten.
Da Sie aber geschrieben haben, auf Messen als Hostess tätig zu sein, wissen Sie ja, dass das mit Gewerbeschein nicht zulässig/illegal ist. Ich gehe also davon aus, dass Möglichkeit b) zutrifft:
b) Sie haben einen Rahmenvertrag als Arbeitnehmer. Falls es hier keine Klauseln zu unüblichen Arbeitszeiten/Arbeitsorten gibt, so würde ich entsprechend verhandeln - aber das hängt natürlich von den grundsätzlichen Regelungen bei Vertragsschluss ab, welche Aufträge Sie also anzunehmen verpflichtet sind. |
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Badia
Anmeldungsdatum: 11.07.2013 Beiträge: 2 Wohnort: Bad Münstereifel
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Verfasst am: 18 Jul 2014 - 22:30
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Hallo Laurin70,
Alle Jobs, die ich als Hostess je gemacht habe, laufen über Gewerbeschein. In all den Stellenanzeigen hier steht auch so gut wie immer *nur über Gewerbeschein* - würde mich also wundern, wann all die Firmen das hier so offen illegal betreiben. Ich hatte bevor ich mein Gewerbe angemeldet habe, tatsächlich zwiespältige Meinungen dazu gelesen und deshalb extra nochmal bei der Gewerbeanmeldung nachgefragt. Die Dame vom Fach sagte mir dann, das wäre kein Problem, ganz und gar ein übliches und erlaubtes Gewerbe nach den ihr vorliegenden Gesetzen und schrieb in meinen Schein wortwörtlich "Hostess"...
Soviel dazu. |
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Gast
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Verfasst am: 19 Jul 2014 - 5:54
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Dann lies mal dieses Urteil:
Landessozialgerichtes Hessen vom 20.10.2005 (Az. L8/14 KR 334/04) |
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trimaro Alter Hase
Anmeldungsdatum: 25.02.2014 Beiträge: 395 Wohnort: Schöppenstedt
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Verfasst am: 31 Aug 2014 - 17:01
Hallo |
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du bestimmst deinen WERT und solltest grundsätzlich nur Aufträge annehmen die deinen Aufwand auch RECHNEN lassen. |
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