promotionbasis.de Foren-Übersicht promotionbasis.de

 Regeln   FAQFAQ   SuchenSuchen   ProfilProfil
Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

 
Vergütung bei Einsätzen im Ausland

Seite 1 von 1

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    promotionbasis.de Foren-Übersicht > Promoter-Talk

<< Was für Fotos habt ihr in eurer Setcard?     ::     Wann ist Hochkonjunktur und wann Jobflaute? >>  
Autor Nachricht
Badia



Anmeldungsdatum: 11.07.2013
Beiträge: 2
Wohnort: Bad Münstereifel

BeitragVerfasst am: 17 Jul 2014 - 20:10

Vergütung bei Einsätzen im Ausland
Antworten mit Zitat  

Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
Ich arbeite nun seit etwas über einem Jahr regelmäßig als Hostess auf Messen und Veranstaltungen (hin- und wieder auch als Promoter und was frau hier noch so an interessanten Veranstaltungen findet).
Meine Frage an euch: Wenn ich für einen Job extra von der Agentur ins Ausland geschickt werde, bekomme ich dann das gleiche gezahlt oder gibt es mehr wegen des Aufwands?
Ich bin mir da nicht ganz schlüssig weil einerseits ja Flug, Unterkunft ect. schon bezahlt wird, andererseits es aber immer noch ein ziemlicher Aufwand bzw. auch Entbehrungen für die Zeit bedeutet (Flug den ganzen Tag, man kann abneds nicht in sien gewohntes Umfeld und im eigenen Bett schlafen^^)
Hat jemand hier Erfahrungen, die er mit mir teilen mag?
LG Smile
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 18 Jul 2014 - 6:56

Antworten mit Zitat  

Es gibt hier zwei Möglichkeiten:
a) Sie üben ein Gewerbe aus. Hier bestimmen Sie den Preis Ihrer Dienstleistung. Wenn Sie also ein Angebot für einen Job im Ausland bekommen, dann bestimmen Sie die Höhe der Vergütung, für die Sie dieses Angebot annehmen. Hier obliegt es Ihrer Kalkulation, was Sie für Ihren Aufwand erhalten möchten.
Da Sie aber geschrieben haben, auf Messen als Hostess tätig zu sein, wissen Sie ja, dass das mit Gewerbeschein nicht zulässig/illegal ist. Ich gehe also davon aus, dass Möglichkeit b) zutrifft:
b) Sie haben einen Rahmenvertrag als Arbeitnehmer. Falls es hier keine Klauseln zu unüblichen Arbeitszeiten/Arbeitsorten gibt, so würde ich entsprechend verhandeln - aber das hängt natürlich von den grundsätzlichen Regelungen bei Vertragsschluss ab, welche Aufträge Sie also anzunehmen verpflichtet sind.
Nach oben
Badia



Anmeldungsdatum: 11.07.2013
Beiträge: 2
Wohnort: Bad Münstereifel

BeitragVerfasst am: 18 Jul 2014 - 22:30

Antworten mit Zitat  

Hallo Laurin70,
Alle Jobs, die ich als Hostess je gemacht habe, laufen über Gewerbeschein. In all den Stellenanzeigen hier steht auch so gut wie immer *nur über Gewerbeschein* - würde mich also wundern, wann all die Firmen das hier so offen illegal betreiben. Ich hatte bevor ich mein Gewerbe angemeldet habe, tatsächlich zwiespältige Meinungen dazu gelesen und deshalb extra nochmal bei der Gewerbeanmeldung nachgefragt. Die Dame vom Fach sagte mir dann, das wäre kein Problem, ganz und gar ein übliches und erlaubtes Gewerbe nach den ihr vorliegenden Gesetzen und schrieb in meinen Schein wortwörtlich "Hostess"...
Soviel dazu.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 19 Jul 2014 - 5:54

Antworten mit Zitat  

Dann lies mal dieses Urteil:
Landessozialgerichtes Hessen vom 20.10.2005 (Az. L8/14 KR 334/04)
Nach oben
trimaro
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 25.02.2014
Beiträge: 395
Wohnort: Schöppenstedt

BeitragVerfasst am: 31 Aug 2014 - 17:01

Hallo
Antworten mit Zitat  

du bestimmst deinen WERT und solltest grundsätzlich nur Aufträge annehmen die deinen Aufwand auch RECHNEN lassen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    promotionbasis.de Foren-Übersicht > Promoter-Talk
Seite 1 von 1 Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde


 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

promotionbasis.de-Forum // Vergütung bei Einsätzen im Ausland
promotionbasis.de ist die große deutschsprachige Ressource für Informationen und Jobs aus dem Promotion-, Messe- und Eventbereich.
Auf unsere Leistungen vertrauen zigtausend Nutzer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

PB - Homepage   //   PB - Job-Listing   //   PB - Promotionjobs inserieren   //   PB - Promotersuche   //   PB - Kostenlos anmelden
PB - Promotionjobs   //   PB - Messejobs   //   PB - Eventjobs   //   PB - Studentenjobs   //   PB - Nebenjobs   //   PB - Ferienjobs   //   PB - Gastrojobs   //   PB - Hostessjobs
PB - Tipps & Tricks   //   PB - Hilfe & Support   //   PB - Downloads   //   PB - Web-Tipps   //   PB - Impressum


Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de