<< Eigene Promotion Agentur ins Leben Rufen :: Einen Job wieder absagen >> |
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Gast
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Verfasst am: 08 Sep 2014 - 17:07
Gewerbeschein noch erforderlich? / Lohnsteuerkarte |
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Hi,
ich hab vor 3 Jahren viel als Promoter auf Gewerbeschein gearbeitet.
Seit gestern habe ich mein Gewerbe neu angemeldet und bin jetzt hier auf promobasis auch wieder auf Jobsuche.
Bei 2 Inseraten (normale Promojobs, die man damals mit Gewerbeschein/Rechnungschreiben abrechnen musste) stand, dass kein Gewerbeschein erforderlich ist, da es als kurzfristige Beschäftigung (unter 50 Tage) abgerechnet wird.
Wird das durch das neue Lohnsteuersystem ermöglicht? Also man gibt nur noch Geburtsdatum etc. an den Arbeitgeber, und das Ganze geht dann ohne Gewerbeschein und LohnsteuerKarte?
Machen das viele/alle Agenturen? Brauch man überhaupt noch einen Gewerbeschein, oder sind diese "kurzfristigen Beschäftigungen" nur für Messen notwendig, und sonst wird wie üblich immer noch über Gewerbeschein (Rechnung) abgerechnet?
Grüße,
David |
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trimaro Alter Hase
Anmeldungsdatum: 25.02.2014 Beiträge: 395 Wohnort: Schöppenstedt
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Verfasst am: 09 Sep 2014 - 16:25
VORSICHT |
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Hi, schön das du wieder Tätig werden willst. Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen laß die Finger von Angeboten mit Steuerkarte bzw. Steuernummer wenn du ein Kleingewerbeschein hast. Das führt zu erheblichen Problemen bei der Steuererklärung und die läßt sich dann in der Regel auch ohne Steuerberater nicht mehr machen.
Ich hatte deswegen letztes Jahr sollchen Streß und musste dann echt einen Steuerberater bezahlen und das hat sich nicht gerechnet. |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 09 Sep 2014 - 18:21
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?? Wieso führt es zu erheblichen Problemen? Ich habe über das Jahr verteilt wechselnde Einnahmen; aus 450-€-Job, über Lohnstuerkarte, über Rechnung und durch Vermietung. Ich hatte noch nie Schwierigkeiten mit meiner Steuererklärung . Muss allerdings auch dazu sagen, dass ich mich da entsprechend ein wenig hinterklemme und einigermaßen gern mache. Sind halt ein paar mehr Anlagen, die man ausfüllt - aber mit dem richtigen Steuerprogramm ist das am PC auch kein großes Ding.
Zurück zum eigentlichen Thema; die 50-Tage-Regelung ist keine neue Erfindung, das gibt es schon lange.
Grundsätzlich werden Promojobs schon noch überwiegend per Gewerbeschein abgerechnet, Messen sind natürlich Ausnahmen.
Deinen Gewerbeschein wirst Du also sicher schon ganz bald nutzen können . |
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trimaro Alter Hase
Anmeldungsdatum: 25.02.2014 Beiträge: 395 Wohnort: Schöppenstedt
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Verfasst am: 09 Sep 2014 - 18:35
so so |
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du machst das also gerne und kennst dich aus, toll. aber wenn du ein Kleingewerbe nach §19 USTG angemeldest hast und mit der 50 Tageregelung und anderen Einkünften über dem Satz von 17000€ kommst dann zahlste aber bitter nach.(ERLEBT) Also lasse ich das erstmal ganz sein, liegt aber bei mir wohl mit an der problematik das ich Gleichzeitig auch schon rente bekomme.
lg |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 09 Sep 2014 - 18:44
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Wenn Du entsprechend verdienst, dann zahlst Du immer nach . Ob Du Dein Geld nun per Gewerbeschein oder über die 50-Tage-Regelung bekommst oder über einen Midi-Job mit Geringversteuerung - landest Du mit allen Einkünften am Ende über der Freigrenze musst Du natürlich Steuern zahlen.
Das musst Du aber auch, wenn Du einen Steuerberater nimmst. Der kann Dir höchstens noch den ein oder anderen Zusatztip geben, welche Ausgaben Du gewinnmindernd einbringen kannst, um doch unter die Freigrenze zu fallen.
Kurz; ein Abraten von der 50-Tage-Regelung ist so einfach nicht richtig; man muss nur immer seine Gesamteinkünfte im Auge behalten (und ggf. mit Ausgaben oder weniger Arbeit nachsteuern). |
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Gast
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Verfasst am: 10 Sep 2014 - 1:03
Re: so so |
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trimaro hat Folgendes geschrieben: | du machst das also gerne und kennst dich aus, toll. aber wenn du ein Kleingewerbe nach §19 USTG angemeldest hast und mit der 50 Tageregelung und anderen Einkünften über dem Satz von 17000€ kommst dann zahlste aber bitter nach.(ERLEBT) Also lasse ich das erstmal ganz sein, liegt aber bei mir wohl mit an der problematik das ich Gleichzeitig auch schon rente bekomme.
lg |
Was ist denn der 17000 € Satz? |
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Gast
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Verfasst am: 10 Sep 2014 - 7:19
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Nur so viel zu arbeiten, dass man eine Steuer-Zahllast vermeidet, ist auch nicht unbedingt der Weg zur Erleuchtung, ist aber nicht verboten. |
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