<< Kündigung eines Vertrages :: Steuererklärung mit Anlage G und EÜR? >> |
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Gast
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Verfasst am: 19 Aug 2014 - 12:05
Absage von Promotern- Reaktion von Agenturen |
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Hallo!
Ich habe einen Auftrag angenommen und auch unterschrieben für Anfang September.
Nun habe ich leider erfahren, dass ich in der Uni durch eine Prüfung gefallen bin und die Nachprüfung genau am Tag des Auftrags ist.
Da ich nur nebenbei als Promoterin arbeite, hat die Nachklasur für mich vorrang.
Ich habe noch nicht abgesagt, weil ich mich irgendwie nicht "traue". Sollte man dies per E- Mail oder Telefon tun?
Laut Vertrag muss man nur eine Ausfallgebühr zahlen, wenn weniger als 72 Stunden vor dem Auftrag absagt, also hätte ich noch Zeit.
Ich wollte mal fragen, ob ihr auch ab und zu mal absagt und wie die Agenturen reagieren? |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 20 Aug 2014 - 16:07
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Je länger Du wartest, desto unfreundlicher wird die Reaktion ausfallen.
Da Du studierst und Deine Prüfungen wichtig sind, wird da nahezu jede Agentur Verständnis für haben. Aber erledige es schnell, denn dann haben die Ansprechpartner noch genug Zeit, einen Ersatz zu finden.
Ich würde anrufen und es persönlich übermitteln, anschließend kannst Du zur Sicherheit noch eine Mail hinterherschicken "wie gerade telefonisch besprochen...". |
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Gast
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Verfasst am: 20 Aug 2014 - 20:38
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Danke!
Habe vorhin abgesagt. War gar nicht so schlimm wie ich dachte. Die Agentur war wirklich verständnisvoll- |
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trimaro Alter Hase
Anmeldungsdatum: 25.02.2014 Beiträge: 395 Wohnort: Schöppenstedt
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Verfasst am: 31 Aug 2014 - 16:54
Hallo |
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nah schau alles halb so wild, aber für die Zukunft solltest du es immer gleich machen, so hat die Agentur auch länger Zeit sich um Ersatz zu bemühen. Manche Agenturen finden es auch toll wenn du Ersatz benennen kannst, hatte ich auch schon. |
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Gast
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Verfasst am: 05 Sep 2014 - 11:41
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Als ich abgesagt habe, musste ich ein Attest abgeben.
Am meistens da kostet 10 Euro. Aber man muss mit der Absage vorsichtig sein, wegen der vertrag. Man kann eine Geldstrafe bekommen wenn die Absage zu spat angemeldet wurde. |
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Gast
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Verfasst am: 14 Sep 2014 - 20:46
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Ich bin es nochmal: Diesmal geht es nicht um eine Absage, sondern eine andere Sache.
Habe mich bei Agentur A für einen Job beworben. Nachdem 1 Woche nichts kam, bin ich davon ausgegangen, dass die sich für jemand anderes entschieden haben und habe mich für den gleichen Zeitraum bei Agentur B beworben.
Plötzlich meldet sich Agentur A telefonisch und fragt, ob ich noch Interesse hätte. Ich sagte "Ja" und sie wollten mir direkt nach dem Telefonat Vertragsunterlagen per Mail zuschicken. Es kam aber nichts.
Dann meldete sich Agentur B und schickte mir Vertragsunterlagen zu, die ich gleich unterschrieb und zurücksendete.
Nach 5 Tagen kamen von Agentur A die Vertragsunterlagen.
Da ich nichts unterschrieben habe, können die mir doch nichts, oder? Am Telefon sagte ich ledglich, dass noch Interesse am Job bestehe. Oder zählt mein "Ja, ich habe Interesse" als feste Zusage?
Bin jetzt fest bei Agentur B eingeplant und möchte dort keineswegs absagen. |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 15 Sep 2014 - 13:05
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Hm, wie lange machst Du den Job?
Wie beim letzten Mal auch schon lautet mein Tip: Reden, anrufen! Nicht (bloß) im Forum schreiben .
Rufe Agentur A an und teile denen mit, dass Du zwischenzeitlich einen anderen Auftrag angenommen hast, wo Du direkt den Vertrag unterzeichnen konntest.
Dann weiß Agentur A Bescheid und kann sich jemand anderen suchen.
Hatte dieselbe Situation Anfang des Monats; Gespräch mit Agentur A, Aussage; wir haben noch andere Interessenten, wir melden uns in ca. einer Woche. Vier Tage später kam ein super Angebot rein, gleich mit Vertrag. Klar, was ich gemacht habe; unterzeichnet. Agentur A erst gemailt, dass ich nun leider nicht mehr zur Verfügung stehe und am nächsten Tag nochmal telefoniert. Jetzt mache ich trotzdem einen Mini-Auftrag für Agentur A und den großen Auftrag für Agentur B. |
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Gast
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Verfasst am: 15 Sep 2014 - 21:51
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Also ich hatte bisher 2 Jobs.
Ich habe natürlich gleich bei Agentur A angerufen und bescheid gesagt, dass ich zwischenzeitig ein anderes Angebot bekommen habe und nicht mehr verfügbar bin.
Mir ging es darum, ob ein "Ich hätte Interesse" als feste Zusage, also mündlicher Vertrag gilt oder ich nur durch eine Unterschrift einen Vertrag eingegangen wäre. Am Telefon meinten die Mitarbeiterin lediglich "Ja ist okay", als ich gesagt habe, dass ich nicht mehr verfügbar bin. |
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Gast
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Verfasst am: 15 Sep 2014 - 23:22
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"Ich hätte Interesse" würde im Zweifelsfall gerichtlich sicher nicht als verbindliche Zusage gelten. Zumal ja noch die Zusendung von Vetragsunterlagen angekündigt wurde, deren Inhalt du am Telefon noch gar nicht kanntest. |
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