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Gast
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Verfasst am: 16 Aug 2014 - 23:18
HILFE!!!! Neuling braucht dringend Ratschlag! |
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Hallo zusammen,
ich bin ganz neu dabei was Promotion/Hostessenjobs angeht und hatte erst einen Job, dementsprechen bin ich noch sehr unerfahren.
Folgendes macht mich stutzig: Habe ein Angebot von einer Agentur bekommen und da lautet eine Klausel im Vertrag:
"Der Auftragnehmer verpflichtet sich, wahrend der Laufzeit dieses Vertrages und für die Dauer von 2 Jahren nach Beendigung des Vertrages nicht bei Hauptauftraggebern oder diesen rechtlich und wirtschaftlich verbundenen Personen oder Firmen in Wettbewerb zum Hauptunternehmer zu treten"
Heißt das jetzt quasi, dass ich für 2 Jahre bei keinen anderen Agenturen arbeiten darf? Denen sollte doch klar sein, dass wenn man bei Promotionbasis angemeldet ist, dass man für mehrere Agenturen arbeitet. Oder verstehe ich die Klausel völlig falsch?
Ist das eine gängige Klausel oder ist das unseriös und würdet ihr mir davon abraten zu unterschreiben? Habe die Agentur mal gegoogelt und die haben zu 95% positive Bewertungen.
Über jeden Ratschlag von euch bin ich sehr dankbar! |
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Jalina Promo-Noob
Anmeldungsdatum: 08.01.2014 Beiträge: 75 Wohnort: Düsseldorf
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Verfasst am: 18 Aug 2014 - 10:13
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Ich bin auch noch nicht so lange dabei und hoffe mal, dass hier noch Antworten von sehr erfahrenen Promotern kommen.
Aber soweit ich weiß, bedeutet das NICHT, dass du nicht für andere Agenturen arbeitest. Da du selbstständig bist, ist das ja sogar erwünscht. Das bedeutet, glaube ich, nur, dass du nicht mit dem Kunden der Agentur direkt in Verbindung treten und ihn zu deinem Auftraggeber machen darfst. |
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Gast
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Verfasst am: 18 Aug 2014 - 15:08
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Danke für die Antwort!
Habe denen eine Mail geschrieben und drum gebeten, dass die mir das bitte genau erklären.
Es ist exakt so, wie du es beschrieben hast Man darf denen als Einzelperson keine Kunden abwerben, darf aber für den gleichen Kunden über eine andere Agentur arbeiten.
LG |
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trimaro Alter Hase
Anmeldungsdatum: 25.02.2014 Beiträge: 395 Wohnort: Schöppenstedt
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Verfasst am: 31 Aug 2014 - 20:06
Hallo |
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eine gängige Klausel um sich vor dem Abwerben von Kunden zu schützen.
Das hat nichts mit Dir zu tun, du kannst nach wie vor für andere Agenturen arbeiten nur nicht direkt an den Auftraggeber der Agentur herrantreten. |
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Arlt_PR
Anmeldungsdatum: 27.09.2012 Beiträge: 1 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 30 Sep 2014 - 0:18
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und wie lange gilt der Vertrag dann? Angenommen, er wurde vor 2 Jahren geschlossen und in folgenden Aktionen nicht noch einmal unterzeichnet. In den 2 Jahren wurde aber erneut für diese Agenturen gearbeitet. Wird der Vertrag dann "stillschweigend" verlängert? |
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trimaro Alter Hase
Anmeldungsdatum: 25.02.2014 Beiträge: 395 Wohnort: Schöppenstedt
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Verfasst am: 30 Sep 2014 - 4:35
Hallo |
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Das ist eine problematische Sache, eigentlich gilt der Vertrag für diesen einen Kunden bzw. wenn du dann weiter Aufträge angenommen hast für die weiteren Kunden auch. Heißt ;alle Auftraggeber der Agentur für die du tätig warst darfst du nicht direkt kontaktieren.
In wieweit da Verjährungen eintreten? Da wäre ich vorsichtig. Weil eine Abmahnung oder gar Schadensersatzklage kann teuer werden. |
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Gast
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Verfasst am: 30 Sep 2014 - 6:00
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Das ist doch sicher ein Rahmenvertrag mit der Agentur und die einzelnen Jobs werden separat beauftragt oder? I. d. R. gilt der Vertrag dann so lange, bis er von einer oder beiden Seiten gekündigt wird. "Der letzte Job" für die Agentur ist jetzt 3 Jahre her, gilt meines Erachtens nicht als "Vetragsende". |
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