<< Briefing oder Auftrag - was ist verbindlich für Rechnung? :: Hilfe steuerfreibetrag >> |
Autor |
Nachricht |
ZpromoOrig
Anmeldungsdatum: 29.06.2014 Beiträge: 4 Wohnort: Stuttgart
|
Verfasst am: 12 Nov 2014 - 13:34
Als Kleinunternehmer 17500er Grenze ueberschritten |
|
|
Hallo,
Ich bin Kleinunternehmer und habe die Grenze von 17500 Euro überschritten. Muss ich ab jetzt Umsatzsteuer zahlen? Wird bei der Einkommensteuererklaerung Umsatzsteuer nacherhoben vom.FA oder wie sieht es aus? |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 12 Nov 2014 - 15:22
|
|
|
Da fragst du am besten bei deinem Finanzamt nach. Ich kenne 3 Kollegen, bei denen das gleiche passiert ist (innerhalb der letzten 2 Jahre) und wo da immer anders gehandhabt wurde.
Einer war erst ab dem nächsten Geschäftsjahr umsatzsteuerpflichtig.
Einer war im laufenden Jahr ab dem Überschreiten der Grenze umsatzsteuerpflichtig.
Den letzten hat es hart getroffen, der wurde rückwirkend für das Jahr umsatzsteuerpflichtig und musste alle Rechnungen neu schreiben, um die Umsatzsteuer (die er nun abführen musste) nachträglich von den Agenturen einzufordern (was aufwendig war aber bei ihm überall problemlos geklappt hat).
Also wie immer im deutschen Steuerrecht. Ein Gesetz, fünf Auslegungen |
|
Nach oben |
|
|
ZpromoOrig
Anmeldungsdatum: 29.06.2014 Beiträge: 4 Wohnort: Stuttgart
|
Verfasst am: 12 Nov 2014 - 16:33
|
|
|
Also bei mir ist es komisch. Hab bei mir im FA angerufen und nachdem ich 3 mal rumgeschubst wurde zum nächsten Telefon hatte die Dame die da am Apparat war nicht viel Ahnung und hat mir dann halt zu Schluss gesagt, dass ich erst ab nächstes Jahr dann Umsatzsteuer zahlen muss.
Mit nicht viel Ahnung meine ich, dass ich ihr erst erklören musste dass ich knapp 8750 Euro verdienen darf im ersten Jahr, da ich mein Gewerbe im Juni angemeldet hab. Sie meinte zuerst dass das egal sei, die 17500 euro stehen fürs gesamte Jahr und nachdem sie sich kurz informiert hat hat sie sich verbessert und gemeint, dass das wirklich auf die Monate verteilt ist.
Ich habe halt keine Lust, dass ich das nachträglich alles aus eigener Tasche zahlen muss. |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 12 Nov 2014 - 20:48
|
|
|
Naja, ich denke mit der Info kann man unbesorgt arbeiten und es im neuen Jahr umsetzen. Das sind glaube ich auch keine Summen, bei denen die irgendwie ungemütlich werden. Selbst im von mir beschriebenen schlimmsten Fall würdest du die Umsatzsteuer ja nicht aus eigener Tasche zahlen, sondern stellst sie nur "nachträglich" in Rechnung. |
|
Nach oben |
|
|
|