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<< Inventur-Agenturen :: Hetzkampagne Promoter seien Versteckte Berater >> |
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trimaro Alter Hase
Anmeldungsdatum: 25.02.2014 Beiträge: 395 Wohnort: Schöppenstedt
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Verfasst am: 04 Jan 2015 - 16:30
Hallo |
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Sicher kannst du die vier Stunden in Rechnung stellen nebst entsprechende Reisekosten, sofern diese Vertraglich vereinbart waren.
Wenn du der Agentur die Krankenhausmeldung (Kopie) nebst Rechnung sendest, denen noch ein Beischreiben beilegst in dem du den Abbruch bedauerst aber dieses nunmal nicht zu ändern war und du darauf Hinweist gerne wieder für sdie tätig zu werden sind die bestimmt bereit zu zahlen. rechtlich hast du auf jeden fall einen Anspruch aber ein rechtsstreit bei der geringen Summe ist oft unangebracht, Also probier es mit rechnung und beischreiben. lg |
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Gast
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Verfasst am: 04 Jan 2015 - 17:11
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Das da rechtlich auf jeden Fall ein Anspruch besteht würde ich mal anzweifeln. Wenn, dann nur für die geleistete Zeit. Ein Krankenschein ist bei Selbstständigen ohne Relevanz. Da steht ja nicht umsonst drauf, dass das eine Bescheinigung für den Arbeitnehmer zur Vorlage beim Arbeitgeber ist. So ein Verhältnis liegt hier nicht vor. Insofern einfach mal mit der Agentur sprechen, immerhin hast du ja das Tagesziel übertroffen. |
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