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Teresa90
Anmeldungsdatum: 13.11.2010 Beiträge: 2 Wohnort: München
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Verfasst am: 31 März 2015 - 16:26
Aktionskleidung nicht wie im Vertrag geregelt - Morphesuit |
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Hallo,
ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen.
Ich hatte einen Promojob für einen Onlineshop für 2 Wochen in Berlin. Im Vertrag stand zum Stichpunkt Aktionskleidung "Jeans und bequeme Schuhe".
Am Ende der Schulung nach 2 Stunden im Büro des besagten Onlineshops wurden uns plötzlich Morphesuits präsentiert, die wir die ganze Aktion über tragen sollten. Keiner der anwesenden 12 Promoter wusste etwas davon.
Der Auftraggeber hat uns versichert, dass sie dies der Agentur mitgeteilt haben.
Für mich sind Morphesuits leider ein absolutes No go. Mich ärgert es, dass uns niemand vorher etwas davon gesagt hat. Zumal es im Vertrag anders geregelt ist.
Ich bin nun extra für den Job nach Berlin angereist und hatte entsprechende Kosten (Bahn, S Bahn).
Die Agentur ist leider sehr uneinsichtig und gibt mir die Schuld, da ich die Aktion nicht durchführe. Ich hätte aber auch nie zugesagt, wenn ich vorher gewusst hätte, dass es sich um Morphesuits handelt,
Habe ich irgendeinen rechtlichen Anspruch, die angefallen Kosten erstattet zu bekommen?
Liebe Grüße und vielen Dank |
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Gast
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Verfasst am: 31 März 2015 - 19:13
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Naja, da müsste man zunächst mal wissen, was genau im Vertrag geregelt ist. Wie ist die Aktion definiert (gibt es ggf. eine Formulierung, die zweideutig ist bzgl. der Aktionskleidung etc.). Ist mit Sicherheit ein sehr streitbarer Fall... |
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Teresa90
Anmeldungsdatum: 13.11.2010 Beiträge: 2 Wohnort: München
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Verfasst am: 31 März 2015 - 19:22
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Erstmal vielen Dank!
Im Vertrag steht unter "Kleidungsvorschrift" - "Bequemes Schuhwerk und Jeans", unter "Aktionsinhalt" - "Flyerverteilung".
Ich arbeite schon seit ein paar Jahren nebenbei als Promoterin und Hostess und kenne es eigentlich nur, dass solche Besonderheiten vorher erwähnt werden und vertraglich festgehalten sind.
Es ist eben einfach ärgerlich, weil dadurch unnötige Kosten entstanden sind und ich meine Zeit verplempert habe, |
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Gast
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Verfasst am: 01 Apr 2015 - 22:15
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Grundsätzlich würde ich denken, dass dir eine entsprechende Entschädigung zusteht (Auslagen und anteilig etwas vom vereinbarten Honorar). Wahrscheinlich ist das aber ein Fall, wo man ordentlich Puste braucht, um die Forderung mit Nachdruck durchzubekommen |
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trimaro Alter Hase
Anmeldungsdatum: 25.02.2014 Beiträge: 395 Wohnort: Schöppenstedt
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Verfasst am: 03 Apr 2015 - 20:44
Es geht auch anders |
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Sende der Agentur deine Rechnung, hierin enthalten deine echten Kosten und eine Ausfallpauschale von 50% des vereinbarten Honorars. Setze eine Frist und sende dann einen MAHNBESCHEID die werden sich mit dir einigen.
Berufe dich auf deinen Vertrag, der ist für die bindend. Wenn sie gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen geht die ganze Sache vor das Gericht und das prüft lediglich ob du deine vertraglichen Pflichten erfüllt hast.
Wir Promoter sind kein FREIWILD |
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Gast
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Verfasst am: 16 Apr 2015 - 20:10
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Gibt es schon Neuigkeiten Teresa? Würde mich (User trimaro sicher auch ) interessieren, wie es ausgeht bzw. ausgegangen ist! |
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trimaro Alter Hase
Anmeldungsdatum: 25.02.2014 Beiträge: 395 Wohnort: Schöppenstedt
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Verfasst am: 26 Apr 2015 - 5:31
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Gibt es schon Neuigkeiten Teresa? Würde mich (User DanMat sicher auch Wink ) interessieren, wie es ausgeht bzw. ausgegangen ist! |
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Gast
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Verfasst am: 08 Mai 2015 - 10:45
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Mich würde auch interessieren, wie das Ganze ausgegangen ist. Bei manchen Agenturen weiß man ja leider echt nicht... Die denken, dass sie alles mit uns machen können. |
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