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Gast
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Verfasst am: 26 Mai 2015 - 15:03
Steuerschätzung,Pfändung, keine Belege. |
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Hallo liebe Community,
als erstes: bitte schreibt nur etwas konstruktives und fragt nicht wie warum und weshalb. Auch bitte ich euch mich nicht zu verurteilen oder zu sagen, dass es dumm von mir war, ICH WEIß DAS!
Zu meinem Fall:
Ich habe eine Steuerschätzung bekommen für die Jahre 2009 bis 2013 von rund 6500 Euro. Nun soll ich natürlich die Steuererklärung machen, habe aber gar keine Belege mehr. Also auch nicht die Rechnungen, somit weiß ich auch nicht wie viel ich damals eingenommen habe. Auf PB, wo ich meine Rechnungen geschrieben habe, ist auch nichts mehr, da mein Konto deaktiviert war aufgrund von Inaktivität.
Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass ich eigentlich nie über die Freibetragsgrenze (Einnahmen aus selbständiger Arbeit) kam. Kann ich nun alles darunter eintragen, oder muss ich genau belegen können wieviel ich verdient habe?
Ich weiß wirklich nicht mehr weiter. Habe alle Agenturen angeschrieben mit der Bitte, mir die Rechnungen zuzuschicken und meine Bank gebeten ob die mir Kontoeinsicht gewähren können für diesen Zeitraum.
Bitte helft mir weiter.
Danke im Voraus |
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Gast
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Verfasst am: 26 Mai 2015 - 15:54
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Das ist natürlich keine schöne Situation, zumal du gesetzlich dazu verpflichtet bist, deine Buchhaltungsunterlagen 10 Jahre aufzubewahren. Wenn es keine gibt, ist das natürlich schwierig.
Ich würde zunächst mal über die Bank alle Auszüge 2009 - 1013 anfordern (kostet sicher eine ordentliche Bearbeitungsgebühr) und daraus zunächst mal alle Einnahmen aus den betreffenden Jahren auflisten. Im weiteren Verlauf wirst du sicher nicht drum herum kommen, gegenüber dem FA mit offenen Karten zu spielen, in der Hoffnung, dass du nicht noch Buß- und Zwangsgelder für falsche Angaben in den Steuererklärungen (die du ohne Belege sowieso nicht machen kannst) bekommst. Mit etwas Glück kommst du an einen kulanten Bearbeiter, der dir bestenfalls auch nachsieht, dass du die Belege nicht hast und dich mit einer realistischen Steuerschätzung an Hand der belegbaren Einnahmen (Kontosuazüge) nach Hause schickt.
Sollten deine Jahresumsätze in den entsprechenden Jahren entgegen deiner "Erinnerungen" doch sehr hoch ausgefallen sein, würde ich an deiner Stelle lieber gleich einen Anwalt aufsuchen, das kann sonst schnell heftig ins Auge gehen.
Just my 2 Cents. |
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Gast
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Verfasst am: 26 Mai 2015 - 16:16
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Ich danke dir vielmals, das wäre wohl die eine Variante.
Wenn ich nun aber von allen Agenturen, bei denen ich gearbeitet habe ebenfalls eine Antwort erhalte. Die sind ja auch dazu verpflichtet 10 Jahre die Unterlagen zu speichern, kann ich dann auf Basis dieser Angaben die Steuererklärungen machen, oder nicht?
Was ist mit Agenturen, die nicht mehr existieren? Und die auch nichts mehr schicken können? |
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Gast
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Verfasst am: 26 Mai 2015 - 16:26
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Naja, bei Agenturen mit z. T. mehreren Millionen Euro Umsatz ist das auch ein Riesenaufwand "mal schnell" ein paar Rechnungen rauszusuchen. Realistisch betrachtet bekomst du da sicher nicht mehr als 40 % deiner Ausgangsrechnungen zusammen, was den Finanzbeamten sicher nicht wirklich glücklich macht |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 27 Mai 2015 - 19:41
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Ich würde Dir auch die Variante mit den Kontoauszügen empfehlen; von allen Banken bei denen Du im betroffenen Zeitraum möglicherweise ein Konto hattest.
So hast Du eine verlässliche Aufstellung, mit dem Du ggf. "durchkommst".
Denke, die Agenturen helfen Dir da eher nicht weiter. Erstens ist es fraglich, ob Du Dich noch an alle Agenturen / jeden Einzeljob erinnerst, zweitens bliebe abzuwarten (wie DanMat schon schreibt), ob überhaupt entsprechend Rückmeldungen kommen und drittens sind die Rückmeldungen dann auch nicht unbedingt zu 100% verlässlich. |
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