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<< Gewerbeschein für Student vom Iran mit Aufenhaltserlaubnis :: Agentur weigert sich, die vollen gebuchten Stunden zu zahlen >> |
Autor |
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Gast
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Verfasst am: 19 Jun 2015 - 18:09
Teilzeit Job + promoterjob |
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Hallo liebe Community.
Ich bin ganz neu in diesem Gebiet und sehr verwirrt, daher hoffe ich
Das einige von euch netten Kollegen mir ganz simpel meine Fragen beantworten können.
Also, ich bin Festangestellte in einem Unternehmen und möchte nebenbei als Promoterin arbeiten.
Wie verhält es sich mit dem Einkommen ?
Wird das alles zusammengezählt (also Promotiongeld + Gehalt) und am Ende muss ich dann einen gewissen Betrag an das Finanzamt bezahlen weil ich quasi zu viel verdient habe? Eine bekannte die Steuerberaterin ist, meinte zu mir das würde sich für mich nicht lohnen als Promoterin zu arbeiten, da ich am Ende zurückzahlen müsste. Ich bin Steuerklasse 1 und habe sonst keine Einkünfte. Eine Freundin allerdings meinte das Geld was ich freiberuflich Verdiene ist getrennt und ich hätte einen gewissen Freibetrag von 8500 Euro. Ich bin wirklich sehr verwirrt und hoffe auf Hilfe hier. Wie sehen die Regeln genau aus? Auf was muss ich achten? |
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Gast
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Verfasst am: 19 Jun 2015 - 19:48
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Die Freundin mit dem zweiten Tipp ist aber nicht die Steuerberaterin oder
Dein Gehalt aus deinem Hauptjob wird vom FA aufs Jahr hochgerechnet und dein geschätztes, zu versteuerndes Jahreseinkommen gebildet. Je nach Steuerklasse erhält man dann deine zu zahlende Einkommenssteuer für das Jahr, welche durch 12 geteilt jeden Monat von deinem Lohn (Lohnsteuer) abgezogen wird.
Erzielst du nun noch weitere Einkünfte, werden diese in der Steuererklärung zu allen anderen Einkünften dazugezählt. In Summe steigt dein zu versteuerndes Einkommen (ergo die zu zahlende Einkommenssteuer), der Lohnsteuerabzug (vom Gehalt deines Hauptjobs) dagegen bleibt gleich. In der Regel ist es also so, dass du Einkommenssteuer nachzahlen musst.
Wenn man das allerdings weiß und bei jedem Einsatz was für diesen Zweck zurücklegt, kann man also nicht pauschal sagen, dass es sich nicht lohnt. |
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Gast
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Verfasst am: 19 Jun 2015 - 20:07
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@DanMat Ich danke dir vielmals für die ausführliche Erklärung.
Und um deine Frage zu beantworten, die Freundin mit dem Tipp ist nicht meine Steuerberaterin
Ich glaube das muss ich mir doch nochmal gründlich überlegen mit dem Job. Denn ein 450 Euro Minijob ist dann aufgrund der Bürokratie schon wesentlich einfacher für mich. Diese promotionjobs sind für Studenten schon eher sinnvoll.
Aber noch eine Frage, ich lese hier überall freigrenze von 8500 Euro, was ist damit gemeint, ich verstehe es einfach nicht? |
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Gast
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Verfasst am: 19 Jun 2015 - 20:48
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Der Wert ist nicht genau aber circa 8500 € und steht für den Grundfreibetrag, den jeder Bürger nicht versteuern muss. Insofern ist zur ersten Anwort zu ergänzen: Einkommen 1 + Einkommen 2 + Einkommen 3 - Grundfreibetrag = zu versteuerndes Einkommen. |
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