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<< Teilzeit Job + promoterjob :: BaföG - Fragen & Probleme >> |
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Gast
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Verfasst am: 06 Jul 2015 - 10:19
Agentur weigert sich, die vollen gebuchten Stunden zu zahlen |
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Hallo ihr Lieben,
ich war gestern bei einem Promojob, für den ich 13 Stunden gebucht war. Die Veranstaltung was allerdings nach 11 Stunden gelaufen und wir sollten nach Hause gehen.
Um Missverständnisse zu vermeiden, haben wir Promoter untereinander abgestimmt, dass wir die vollen 13 Stunden, für die wir gebucht waren, in Rechnung stellen.
Heute kam eine Mail von der Agentur, dass wir nur 11 Stunden abrechnen dürfen.
Habe jetzt nochmal den ganzen Vertrag etc gelesen und nicht diesbezüglich gefunden außer, dass hinter dem vereinbarten Honorar von 10€/Std in Klammern geschrieben steht (Mindestens 4 Stunden).
Weiß jemand von euch, wie viel ich jetzt abrechnen darf? Mich regt es einfach auf, dass so viele Agenturen Promoter für einen Zeitraum buchen, sie dann früher gehen lassen und nicht erlauben, die gebuchten Stunden zu zahlen.
Danke für eure Antworten! |
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Gast
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Verfasst am: 13 Jul 2015 - 12:12
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Verstehe deinen Unmut, aber andererseits wieso soll die Agentur die zwei nicht geleiseten Stunden bezahlen, vorallem da die Abrechnung pro Stunde ist und keine Pauschale. 11h ist ne lange Schicht und bei 10€ pro Stunde auch hart verdientes Geld (zumindestens im Promo Sektor) freu dich das du 2h weniger schuften musstes und sack die 110€ ein.
Oder wäre es dir lieber gewesen noch 2h länger zu bleiben, also 13h am stück für 20€ mehr ? |
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Gast
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Verfasst am: 13 Jul 2015 - 17:02
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Hallo,
also wenn die Agentur Dich/Euch für 13 Stunden bucht und man sich ja auch dementsprechend darauf einstellt und seine Zeit dafür einteilt, sollten sie auch die gebuchten Stunden zahlen. Die haben dann die Zeit fehlkalkuliert. Wenn du für 13 Stunden gebucht wurdest und nix anderes schriftlich vereinbart wurde, müssten dir auch die 13 Stunden entlohnt werden.
Viel Erfolg |
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Gast
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Verfasst am: 17 Jul 2015 - 6:49
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Grundsätzlich haben Sie hier vermutlich einen Dienstvertrag geschlossen (im Gegensatz zum Werkvertrag, in dem meist eine Pauschale gezahlt wird). Wenn in Ihrem Vertrag explizit eine Absprache zu einem Arbeitseinsatz von 13 Stunden getroffen wurde, dann haben Sie auch Anspruch auf die entsprechende Vergütung. Anders sieht es aus, wenn keine klare Stundenzahl geregelt wurde. Wie sieht es hier konkret aus? |
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