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Gast
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Verfasst am: 28 Aug 2015 - 8:57
Gewerbeschein auf die Ehefrau beantragen ? |
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Hallo,
ich bin Beamter im Vorruhestand und darf selbst kein Gewerbe anmelden.
Gibt es eine Möglichkeit, den Gewerbeschein auf meine Ehefrau anzumelden?
Sie ist selber im Hauptberuf beschäftigt, aber würde gern hin und wieder mit als Promo arbeiten. Steuerlich sind wir ja eh zusammen veranlagt.
Wie geht das mit den Bewerbungen, wenn das Gewerbe auf sie läuft und ich die Aufträge abwickle?
Gibt es da etwas bezüglich Scheinselbsständigkeit zu beachten?
Je mehr ich in diesem Forum lese, desto unsicherer werde ich. Es sind so viele Dinge, die mir kritisch erscheinen.
Gruß
Günter |
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Gast
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Verfasst am: 28 Aug 2015 - 20:39
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Hallo Günter,
ihr könnt nicht anwechselnd auf einen Schein arbeiten. Mit dem GS hätte deine Frau aber eine eigene Firma und könnte dich quasi beschäftigen (z. B. als Minijobber). Kompliziertes Model, aber geht
Sowas müsste man dann natürlich bei der Beantwortung von Inseraten entsprechend kommunizieren.
Grüße! |
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Gast
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Verfasst am: 28 Aug 2015 - 21:25
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Das wäre schon mal ein Lichtblick. Läuft sie dann nicht Gefahr, in eine Scheinselbstständigkeit eingestuft zu werden, wenn ich vielkeicht nur 200€ im Monat verdiene?
Ich hab noch kein Gefühl für die Haken und Ösen. |
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Gast
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Verfasst am: 31 Aug 2015 - 8:48
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Wie hoch Umsätze und Gewinne bei Unternehmern sind, interessiert die Rentenversicherungsträger nicht. Die bewerten nur die Tätigkeit an sich und leiten daraus ab, ob es sich um Scheinselbstständigkeit handelt. Dadurch, dass deine Frau dann ja aber mit dir einen Angestellten hätte, fällt man fast automatisch raus, wenn es um die Scheinselbstständigkeit geht, da ein Anegstellter ein eindeutiges Indiz für ein "normales" Unternehmen ist |
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