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<< Ohne Gewerbeschein :: Krankenversicherung und Halbwaisenrente >> |
Autor |
Nachricht |
angily
Anmeldungsdatum: 24.08.2011 Beiträge: 2 Wohnort: Eschborn
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Verfasst am: 13 Okt 2015 - 13:36
plötzliche Änderung der Tätigkeit beim Job |
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Hallo ihr lieben,
ich habe vor einigen Tagen einen Job zugesagt, bei dem es hauptsächlich um Kinderbetreung bei Spielmodulen etc ging. In der Mail und auch online Standen beispielhafte Tätigkeitsbeschreibungen wie: im Piratenkostüm Luftballons aufblasen, Bastel und Malstationen.
Hörte sich soweit so gut an, habe ich zugesagt und den Vertrag unterschrieben.
Heute bekomme ich einen Anruf, dass der Kunde es nun will, dass ich IM VOGELSCHEUCHEN Kostüm vor dem Geschäft mitten auf der Einkaufsstraße stehe und die Leute in den Laden locke. Bezüglich der mittlerweile doch etwas kälteren Temperaturen hieß es nur ich solle was warmes drunter ziehen...
Nun die Frage, ist das rechtens? Im Vertrag steht keine Tätigkeitsbeschreibung und ich habe mich ja für etwas anderes beworben.
Davon abgesehen möchte ich das nicht machen, kann ich vom Vertrag zurücktreten?
LG angie |
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Gast
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Verfasst am: 14 Okt 2015 - 6:11
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Was genau steht denn im Vertrag? Welche Leistung haben Sie konkret zu erbringen? |
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angily
Anmeldungsdatum: 24.08.2011 Beiträge: 2 Wohnort: Eschborn
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Verfasst am: 14 Okt 2015 - 9:26
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Im Vertrag steht dazu gar nichts. Das Feld ist leer gelassen bzw, einfach nur eine leere Zeile.
Nur in der Mail und online Ausschreibung worauf ich mich beworben habe stand mal und bastel Aktion mit Kindern |
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Gast
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Verfasst am: 15 Okt 2015 - 5:41
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Wenn Sie einen Vertrag unterschrieben haben, in dem aufgeführt ist ist, dass Sie eine Vergütung bekommen, ohne, dass die dafür zu erbringende Dienstleistung konkret beschrieben wird, ist das extrem schwierig. Sie selbst sprechen davon, dass die Job-Beschreibung "beispielhaft" war ... mit einem solchen Vertrag könnte Sie Ihr Auftraggeber auch halbnackt auf dem Fernsehturm tanzen lassen
Insofern haben Sie kaum Möglichkeiten, ohne Vertragsstrafe aus der Nummer raus zu kommen. Sprechen Sie am besten mit dem Auftraggeber, vielleicht lässt er sich erweichen...
Und für die Zukunft: NIE, aber auch GAR NIE etwas unterschreiben, was Ihre Rechte und Pflichten nicht klar regelt |
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