<< Zu viel Geld erhalten :: Was mach ich Falsch ? >> |
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vanExter
Anmeldungsdatum: 22.02.2012 Beiträge: 1 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 02 Jul 2015 - 9:44
Vertragsstrafe wegen Krankheit, zulässig ? |
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Ich habe mal eine Frage an alle,
ich habe für eine Agentur einen JOb angenommen am Samstag, habe diesen wegen Krankheit am Mi. per Mail nett abgesagt und sogar noch angeboten mich nach einem Ersatz umzuhören.
Nun habe ich eine Freche Antwort bekommen dass ich mich angeblich für einen anderen Job entschieden habe und somit lügen würde, keine Ahnung wie die darauf kommen ..
Nun wollen Sie mir die Kosten für meine Vertretung etc. weitrebelasten.
Im Vertrag steht dass man zwei Werktage vor dem Einsatz schriftlich absagen muss.
Ist diese Drohung nun rechtens?
Li
ebe Grüße =) |
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Gast
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Verfasst am: 02 Jul 2015 - 22:45
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Wenn im Vertrag 2 Werktage steht, dann hast du diese Frist ja eingehalten. Also einfach ignorieren das Gebrüll und am besten mit einer Aneige wegen übler Nachrede und Verleumdung drohen |
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FunnyPromo ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 18.07.2012 Beiträge: 14 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 27 Okt 2015 - 22:21
Die Frage die sich stellt... |
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Die Frage die sich stellt ist doch was im Vertrag steht.
Steht im Vertrag bis 24h vorher und du sagst 1h vorher Bescheid bist du nicht im Recht. Oft sind aber Verträge nur so gemacht das man bei Krankheit bescheid sagen muss. |
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