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Gast
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Verfasst am: 03 Dez 2015 - 18:21
Scheinrechnung, Freunde mit auf die Rechnung setzen |
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Hi,
ich habe dieses Jahr insgesamt 3 mal verschiedene Freunde bei verschiedenen kleinen Aufträgen mit über mein Gewerbe abrechnen lassen, da diese keinen eigenen Gewerbeschein besitzen.
Bei den Aufträgen handelte es sich meist um Fälle in denen Agenturen explizit nach Promotern gesucht haben die bereits ein Team bilden und im besten Fall nur eine "größere" Rechnung stellen.
Mich interessiert jetzt ob das wirklich keine, so wie die Agenturen mir das immer versichert haben, Probleme mit sich bringt.
Da ich noch etwas Luft bis zum Jahresfreibetrag hatte, hat mich das natürlich nie gestört aber es könnte ja theoretisch sein dass diese Freunde auf das verdiente Geld, welches ich Ihnen ja anschließend einfach in die Hand gedrückt habe, Steuern bezahlen hätten müssen.
Ich werde für dieses Jahr, wenn es dann so weit ist, meine Steuererklärung selber machen und keinen Steuerberater zur Hand haben der mir diese Frage direkt beantworten könnte. Handelt es sich in einem solchen Fall um eine Art Scheinrechnung? Könnten hier Probleme auf mich zu kommen?
Grüße,
Stefan |
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Gast
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Verfasst am: 03 Dez 2015 - 20:54
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Nein, das ist keine Scheinrechnung, das ist ein klassischer Fall von Schwarzarbeit! Für den Fall, dass dich irgendwann mal eine Tiefenprüfung ereilt, kann es natürlich sein, dass die Prüfer deiner an die Agentur gestellten Rechnung entnehmen, dass du mehrere Leute abgerechnet hast. Das könnte unter Umständen dazu führen, dass du Probleme bekommst, da du ja keine entsprechenden Fremdleistungen oder Personalkosten in deinen Büchern nachweisen kannst.
Übrigens ist das Geld für den Schwarzarbeiter immer steuerfrei, er hat ja keinen Beleg über dieses "Einkommen" und wird es so sicher auch nicht als Einkommen angeben. Der Dumme bist am Ende du. Du hast (bei der Abrechnung von 3 Leuten) sicher einen nicht unerheblichen Betrag erwirtschaftet und im Grunde keine oder kaum Ausgaben, die du gegenrechnen kannst. Ergo versteuerst du den Betrag ganz alleine. |
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Gast
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Verfasst am: 03 Dez 2015 - 21:02
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Was kann ich nun machen? Kann ich nachträglich etwas korrigieren. Sollte ich mit den Agenturen noch einmal sprechen? Der Gesamtbetrag beläuft sich auch ca 210Euro, waren also kleine Aufträge.
Wie kann ich das in Zukunft besser machen wenn ich das noch einmal machen möchte? |
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Gast
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Verfasst am: 03 Dez 2015 - 21:52
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210 € kannst du im Grunde aussitzen. Am besten nichts mehr machen, du müsstest deine Freunde ja sonst nachträglich anstellen oder ähnliches. In Zukunft solltest du es einfach vermeiden andere Leute über dein Gewerbe abzurechnen. Da kann man (je nach Auftrag) auch ganz schnell in Teufels Küche kommen, Stichwort Arbeitnehmerüberlassung. |
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Gast
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Verfasst am: 04 Dez 2015 - 6:20
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Im Grunde haben Sie fast das gesamte Programm abgedeckt, das es in diesem Sektor gibt: Beihilfe zum Betrug und zur Steuerhinterziehung, Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen, illegale Arbeitnehmerüberlassung, Urkundenfälschung...
Jetzt die gute Nachricht: Aufgrund der Höhe des Schadens sind das Peanuts. Schuld ist im Grunde die Agentur, die Sie da in´s offene Messer hat laufen lassen.
Theoretisch können Sie auf einer eigenen Rechnung Dienstleistungen von Sub - Unternehmern mit abrechnen, dafür müssen diese Menschen aber im Besitz von Gewerbescheinen sein.
Also: Machen Sie das nie wieder und fragen Sie VOR einer solchen Aktion jemanden, der sich mit diesem Thema auskennt... |
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Gast
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Verfasst am: 04 Dez 2015 - 8:44
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Okay, super weiß ich Bescheid. Vielen Dank für eure Antworten, das hat mir echt geholfen.
Damit kann der Thread auch geschlossen werden.
Dankeschön
Grüße! |
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Gast
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Verfasst am: 08 Jan 2016 - 14:54
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Das ist eine Frage, bei der ich gerne nochmal nachhaken möchte: bestünde nicht theoretisch die Möglichkeit, als Einzelunternehmer eine Privatperson für einen einzelnen Auftrag via Kleinbetragsrechnung AKA Quittung zu vergüten? |
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Gast
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Verfasst am: 09 Jan 2016 - 0:28
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Nein, dann könnten dich ja theoretisch auch Agenturen als "Privatperson" gegen Quittung beauftragen. Ein Arbeits- oder Auftragsverhältnis muss aus steuerrechtlichen und versicherungstechnischen und ggf. arbeitsrechtlichen Gründen immer entsprechend angemeldet oder als Auftrag an Subunternehmer vergeben werden. Grob gesagt |
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Myriam_W Promo-Noob
Anmeldungsdatum: 11.11.2014 Beiträge: 90 Wohnort: München
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Verfasst am: 15 Feb 2016 - 13:35
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dass Agenturen tatsächlich gesagt haben, dass das keine Problem mit sich bringt und dann auch noch gezielt nach Leuten suchen, die das machen ... |
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