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Gast
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Verfasst am: 19 Dez 2015 - 9:43
Arbeitstage kurzfristig gestrichen |
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Guten Tag liebe Community,
ich habe eine Frage zu meinem Vertragsrechts als Kleinunternehmer.
Ich habe einen Auftrag bei Stein Promotions angenommen.
Vereinbarte Vertragszeit vom 01.12 - 31.12.15 .
Tägliche Arbeitszeit 08 - 20.00 Uhr (Mo-So durchgehend Pause 2 std.).
Ich stehe jeden Tag 12 Stunden an unserem Stand und gestern (natürlich 10min bevor das Büro schliesst) bekomme ich eine EMail, dass Mir jetzt 2 Tage gestrichen werden sollen. Der Auftraggeber hat Stellen gestrichen (was aber Im Vorfeld klar war) und Mir telefonisch zugesagt wurde, dass ich nicht unter den betroffenen sein werde.
Nun ist Wochenende und das Büro ist leer. Montag ist Einer diesen gestrichen Tage.
Nun ist meine Frage , ob die mich unbezahlt streichen können?
Laut Vertrag behalten die sich vor mich unverbindlich, umabhängig von meiner Leistung zu streichen (ist das rechtlich zulässig?) .
Eine schnelle Antwort wäre mega lieb.
Danke im Voraus und liebe Grüße! |
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Gast
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Verfasst am: 19 Dez 2015 - 20:35
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Unternehmer können untereinander Verträge schließen, in denen sonstwas drin steht. Unterschrieben ist unterschrieben. Grundsätzlich könntest du aber auf Grund der Kurzfristigkeit mal vorsichtig anfragen, wie es um die (zuminest anteilige) Vergütung für den abgesagten Einsatz ausschaut. |
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Gast
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Verfasst am: 19 Dez 2015 - 20:59
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Danke für die Antwort
Nun gut dann kann ich wohl nichts machen..
Aber unterschrieben habe ich nichts, nur einen Vertrag per E-Mail bekommen. |
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Gast
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Verfasst am: 20 Dez 2015 - 23:54
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Wie gesagt, wegen der Kurzfrsitigkeit kannst du da schon mal nachfragen, wie es mit einer Ausfallpauschale oder einer anteilgen Vergütung des gestrichenen Tages ausschaut. |
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Gast
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Verfasst am: 21 Dez 2015 - 6:35
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Haben Sie einen Rahmenvertrag mit der Firma Stein? |
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