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Gast
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Verfasst am: 05 Jan 2016 - 23:53
Freie Mitarbeiterin od. Promo mit Gewerbe |
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Hallo liebes PB-Team,
ich bin ziemlich frisch und versuche mich hier zu Recht zu finden. Vielen Dank erstmals für eure Hilfe.
War heute auch schon beim Steuerberater.......aber immer wieder kommen Fragen auf, was wenn?
- gehe auf 450 Minijob arbeiten mit Steuerklasse 5 , möchte mir mit Promotion etwas dazu verdienen
- habe nun ein Vertrag in dem drin steht "wird als freie Mitarbeiterin (Promoter) eingestellt auf Provisionsbasis ......
Soweit ich hier mit Forum richtig gelesen habe, braucht man als freier Mitarbeiter kein Gewerbeschein, wie wird das alles besteuert ?
Schein holen oder nicht, oder geht man dann auf Lohnsteuerkarte arbeiten?
Wenn mit Gewerbe, was soll alles drauf, Bochum macht immer Probleme
Habe ich später Probleme bei der Einkommenssteuer? Ich möchte keine böse Überraschung mit Nachzahlungen.
Vielen Dank vorab für eure Hilfe
Gruß Dilek |
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Gast
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Verfasst am: 06 Jan 2016 - 7:02
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Freier Mitarbeiter ist nur eine andere Umschreibung für einen Soloselbstständigen, der als Subunternehmer agiert. Insofern müsstest du definitiv ein Gewerbe anmelden.
Rein von der Umschreibung deines Vorhabens, würde ich dir davon abraten, damit käme eine Menge Bürokratie etc. auf dich zu (Finanzamt, Steuern, Versicherungen etc.). Hier findest du mal eine gute Übersicht, womit das alles verbunden wäre: https://www.promotionbasis.de/tipps_start.php?rub=tipps_ |
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Gast
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Verfasst am: 06 Jan 2016 - 9:04
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Meinst du jetzt nicht als promoter generell arbeiten od. in dieser Angelegenheit auf Provisionsbasis?
Mir Gehen wirklich etliche Dinge durch den Kopf
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Gast
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Verfasst am: 06 Jan 2016 - 9:34
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Vielleicht nochmal in Kurzfassung zu deinem Ausgangspost
Du hast einen Vertrag als freier MA auf Provisionsbasis, d. h., du müsstest jetzt ein Gewerbe vorweisen oder anmelden und schreibst am Ende der Aktion eine Rechnung für deine Leistung (Provisionsbasis = du bekommst wahrscheinlich je verkaufter Einheit o. ä. eine Provision, die du dann in Rechnung stellen kannst).
Grundsätzlich tun sich einige Ämter (meines Wissens auch Bochum) schwer den Gewerbeschein an Promoter auszustellen, was allerdings jeder Rechtsgrundlage entbehrt - aber eben auch noch nicht bis vor ein Gericht gekommen ist.
In Sachen Steuern ist grob zu sagen, dass alle deine Einkünfte für die Einkommenssteuer addiert werden. Dann zieht man den Steuerfreibetrag ab und deine "Vorausszahlungen" (=Lohnsteuerabzug) und diverse Pauschalen und am Ende bleibt dein zu versteuerndes Einkommen übrig. I. d. R. bekommt ein normaler Arbeitnehmer durch die Lohnsteuerabzüge immer etwas zurück. SOlltest du jetzt allerdings über ein Nebengwerbe hohe Einkünfte erzielen, kann es aber auch zu u. U. deftigen Nachzahlungen kommen.
Das Thema Umsatzsteuer lass ich jetzt mal außen vor, wenn dann käme für dich sowieso eher die Kleinunternehmerregel zum Tragen. |
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Gast
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Verfasst am: 06 Jan 2016 - 9:39
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Genau das wollte ich hören, einer der wirklich hier in der Realität steht. Danke
Man wird wirklich fürs arbeiten bestraft |
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Gast
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Verfasst am: 06 Jan 2016 - 12:49
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Naja, das ist vielleicht ein wenig kurz gedacht |
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