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Absage 3 Tage vor Arbeitsbeginn

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Guest






PostPosted: 13 Apr 2016 - 14:19

Absage 3 Tage vor Arbeitsbeginn
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Hallo liebe Gemeinde,

ich habe hier schon viel durchgelesen, aber nicht die Antwort auf meine Frage gefunden. Falls das Thema doch schon öfters besprochen wurde, tut's mir leid. Man will ja nicht nerven.

Bevor ich ausführlich schildere, lautet meine Frage:
Bis wieviele Tage vor einem Einsatz mit unterschriebenem Vertrag ist es erlaubt, den Job abgesagt zu bekommen?
Bis wann oder ab wann darf man ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen.
Die Agentur hat mir 3 Tage vor Arbeitsbeginn einen einwöchigen Messejob abgesagt.

Hier die Story:
Ich habe mich bei einer neuen Agentur beworben und mich dann am 16.02. auf einen Messejob im April beworben. Personalfragebogen etc. alles ausgefüllt und Daten durchgegeben.
Sie haben auch geantwortet, dass sie sich melden würden.
Ich habe dann immer mal wieder nachgefragt und sie haben mir Ihrerseits auch Interesse signalisiert, in dem auch immer wieder kleine Fragen kamen, zB wie hoch ich sei. Da war mir schon klar, dass Deutsch nicht deren Muttersprache ist, aber das war mir egal.
Ich informierte sie, dass ich ab dem 25.02. in Urlaub fliegen würde und ob sie mich nun konkret buchen oder nicht, weil ich sonst einem anderen Angebot nachgehen würde. Die Antwort war, positiv und am 2.03. erhielt ich noch mal die offizielle Anfrage, die ich bejate.
Am 8.03. fragte ich wieder, ob ich mich damit als "gebucht" ansehen darf und sie antworteten -ja, und sie schicken den Vertrag morgen; der dann am 11.03. ankam.
Das hat sich also alles schon etwas gezogen und zu dem Zeitpunkt war ich bereits auf einer Insel, von wo aus ich nicht ausdrucken, geschweige denn einscannen konnte. Dies schrieb ich denen mit dem Datum, wann ich wieder da sei und den Vertrag schicken kann. Das fanden sie in Ordnung.
So weit so gut.
Am 5.04. schickte ich den Vertrag ein.
Am 8.04. um 9:45 Uhr bekam ich die Antwort, dass sie mir nun Infos zu schicken werden.
Am selben Tag um 15:36 Uhr erhielt ich die Absage.
Die Begründung war, dass sich der Kunde anders entschieden hätte. Sie hätten für mich einen neuen Einsatz gesucht, aber keinen gefunden.
Das war 3 Tage vor Arbeitsbeginn.

Der Vertrag sagt folgends:

Er nennt sich "Einsatzvereinbarung" und hält fest, dass ich für den Zeitraum vom 11.04.-17.04. für 12€ die Stunde (30min Mittagspause werden nicht bezahlt) als Messehostess arbeite. Immer im Zeitraum zwischen 9:00 bis 18:00 Uhr.

(Das sind also um die 700€ die mir abgesagt wurden.)

Es gab nicht viele Klauseln. Nur eine einseitige in Bezug auf Nichterfüllung meinerseits:
"Sagst Du den Einsatz ab oder tritt diesen nicht an, um z.Bsp. einer anderweitigen Tätigkeit nachzugehen, so ist eine Vertragsstrafe verwirkt, sofern Du grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln."

Auf die Absage, habe ich einen Tag später geantwortet. Ich würde hoffen, dass sie für mich einen Ersatzeinsatz finden würden, sonst müsste ich ein Ausfallhonorar veranschlagen.

Am 11.04. erhielt ich dann die Antwort, dass es doch nur ein Zeitvertrag sei und wegen der Drohung würden sie mich nun als 'unkorrekt' verbuchen. Sie hätten jetzt plötzlich doch noch einen Kunden gefunden, bezweifeln aber, dass ich meine Arbeit korrekt machen könnte.
Die Grammatik dieser Mail war katastrophal.

Ich antwortet, dass durch Ihre Aktion auch mein Misstrauen geweckt worden sei (das hätte ich viell weg lassen sollen) und dass ich bei meiner Übernachtungsmöglichkeit angerufen hätte, diese aber nicht mehr frei wäre. Wenn sie also eine Unterkunft für mich hätten, würde ich den Einsatz machen.

Am nächsten Tag erhielt einfach nur diese Antwort. Diesmal in besserm Deutsch:
"Du hast unsere Einsatzvereinbarung nicht am 10.03., sondern am 05.04. zurückgeschickt, wenn wir von jeder Hostess nur eine mündliche Zusage bräuchten, würden die Einsatzvereinbarungen sinnlos. Auf der Einsatzvereinbarung steht ein unkorrektes Datum, nicht dieses an dem sie unterschrieben ist, das ist auch dein Fehler.
Der Kunde kann nicht einem Monat lang darauf warten, dass du uns die Einsatzvereinbarung zurückschickst. Wir haben versucht einen neuen Kunden für dich zu finden, aber weil du uns so spät den Vertrag geschickt hast, hatten alle Kunde andere Hostessen schon gebucht, deswegen haben wir dich auch die E-Mail „Absage des Kunden Bauma Messe“ geschickt, damit du auch Zeit hast, deine Pläne und Zeit zu organisieren.
Auf unsere Einsatzvereinbarung wird keine Entschädigung für Ausfälle wie diese vorgemerkt, und der Vergütungsanspruch entfällt ersatzlos."

Ich finde es anmassend und lächerlich, dass die denken, dass 3 Tage reichen würden, für den selben Zeitraum einen gleich langen Job, mit dem selben Gehalt zu finden.
Ausserdem habe ich schon bei vielen Veranstaltungen und Messen gesehen, dass die Leute ihren Vertrag erst am ersten Arbeitstag abgeben und es nie ein Problem war. Natürlich verstehe ich auch deren Position, dass sie sich schützen wollen.
Man fühlt sich halt verarscht. Immerhin habe ich meinerseits alles organisiert und habe mich für andere Aufträge geblockt! Die Messe wäre auch nicht in der Nähe meines Wohnorts gewesen, daher hatte ich sogar eine kostenlose Unterkunft gefunden, die aber natürlich schnell weg ist, sobald man sie abgibt.
Man bekommt halt oft mit, dass Leuten willkürlich und kurzfristig abgesagt wird und wenn sie versuchen sich zu wehren, dann ist aufeinmal -ganz plötzlich- doch ein Einsatz aufgetaucht.
Mir ist das jetzt zum ersten Mal passiert und finde deren herablassende Art sehr unprofessionell.

Wie sehen das die Experten?
Ist 3 Tage vor Beginn schon kurzfristig, nachdem seit einem Monat der Vertrag besteht?
Habe ich ein Anrecht auf ein Ausfallhonorar?
Oder soll ich's einfach in Ruhe lassen?

Ich wäre für jeden Rat dankbar und bedanke mich schon mal im Vorfeld.
Viele liebe Grüsse,
Igratt
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Guest






PostPosted: 13 Apr 2016 - 19:49

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Also da werden doch irgendwie viele Sachen in den Ring geworfen und mit Vokabular gehandelt, was eher im Arbeitsrecht angesiedelt ist. Als Hostess kannst du grundsätzlich nie gebucht werden, maximal angestellt. Wenn du an dein Geld kommen willst, ohne selbst ins offene Messer zu laufen (Stichwort Scheinselbstständigkeit), such dir einen cleveren Anwalt für Arbeitsrecht, der nachträglich deine Arbeitnehmerrechte geltend macht. Alles andere hat aus meiner Sicht keinen Sinn.
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