|
promotionbasis.de
|
<< Absage 3 Tage vor Arbeitsbeginn :: Fragen zu Nebentätigkeit / Gewerbeschein / Steuer / Konto >> |
Autor |
Nachricht |
Gast
|
Verfasst am: 01 März 2014 - 13:19
|
|
|
Wer keinen Gewerbeschein bekommt, der handelt in Form einer selbständigen Tätigkeit. Diese zeigt man dem zuständigen Finanzamt an und fertig. Sie sollten sich nur eine schriftliche Absage geben lassen, damit man nicht später Ihnen vorwirft Sie haben sich nicht anmelden wollen. |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 01 März 2014 - 17:37
|
|
|
Eine selbstständige Tätigkeit setzt ja einen Gewerbeschein voraus. Die andere Variante (nur mit Steuernummer) ist meines Erachtens eine Tätigkeit in einem der katalogisierten freien Berufe. Dazu zählt Promotion meiner Meinung nach nicht. Aber in einigen Städten wird ja der GS verweigert, mit dem Hinweis eine Steuernummer reiche aus. |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 19 Nov 2014 - 17:07
|
|
|
Bliebe ja zunächst noch der Klageweg. Das Gewerbeamt darf nicht festlegen, ob eine Tätigkeit weisungsgebunden ist oder nicht! Das beurteilen ausschließlich die Sozialversicherungsträger. Ergo darf das Gewerbeamt die Gewerbeanzeige nicht ablehnen. |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 19 Nov 2014 - 18:29
|
|
|
Naja, du hast ja schon aufgelistet, was man alles vorlegen muss (im Gegensatz zum Personalausweis beim Gewerbeschein). Die Sachen müssen ja schließlich erstmal alle bearbeitet werden, das kostet |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 19 Nov 2014 - 18:56
|
|
|
Zumal da ja wie gesagt auch nicht deren Aufgabe ist, die Tätigkeit als Scheinselbstständigkeit einzustufen oder nicht. Grundsätzlich (und das wird mit Sicherheit bald mal kommen) sollte der Gesetzgeber mal klar Schiff machen (wie ja z. B. bei Hostessenjobs schon geschehen) und eine Entscheidung fällen, wie auch immer sie dann ausfallen mag. Hier im Raum Dresden z. B. bekommt jeder einen Gewerbeschein und Agenturen rechnen gleiche Tätigkeiten auf Angestelltenbasis oder alternativ auf Gewerbeschein ab. Ein absolutes NoGo eigentlich. |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 21 Mai 2015 - 20:56
Gewerbeschein |
|
|
Hay Leute, ich komme aus Mannheim und würde mir gerne einen Gewerbeschein ausstellen lassen. Für Promotion machen die das allerdings nicht mehr
Wisst ihr Tipps und Tricks wie ich trotzdem dran komme? Bestimmt nicht der erste der fragt |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
|
Nach oben |
|
|
PB-Team Site Admin
Anmeldungsdatum: 05.12.2002 Beiträge: 1258 Wohnort: Kiel
|
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 28 Apr 2016 - 13:39
Info zu Mannheimer Anlaufstelle |
|
|
Hallo zusammen
der Thread konnte mir Anfangs nicht wirklich weiterhelfen, da nicht ausreichend Infos zu Verfügung stehen dies bezüglich.
Promoter von außerhalb können sich gar nicht vorstellen wie aufwändig es ist in Mannheim, ein Gewerbeschein für die Verkaufsförderung zu erhalten
Einige hier im Forum hatten das selbe Problem mit dem benötigten Gewerbeschein und wussten sich nicht zu helfen,
daher eine kleine INFO:
ich kriegt kein Gewerbeschein, sondern eine Reisegewerbekarte da müsst ihr natürlich den erforderlichen Rubriken eintragen lassen. Smartphones, Telekommunikation, Messe host, Konsumgütern, Tabakwaren, Kaffeefahrten etc.
was auch immer
aber vorrab geht ihr auf Weltreise, und besorgt folgendes:
als erstes da es etwas länger dauert bis ihr den Pin erhält,
die Selbstauskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis des Bundeslandes, Vollstreckungsportal.de
registrieren mit email adresse bestätigen, und auf den Pincode warten der per Post gesendet wird. wenn ihr ihn habt dann einlogen PIN eingeben, Liste ausdrucken pdf link ist unten andernfalls Screenshot.
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes - L3,10 nähe Schloss
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt....
- kostet etwa 8€ E4, 1 nähe Musuem
Führungszeugnis vom Bürgerdienst, sowie
ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage
bei einer Behörde, Verwendungszweck Reisegewerbe
kostest jeweils 14€ K7, im Jungbusch
hast du alles?
jetzt nur noch den Antrag ausfüllen, und die Originalen Dokumente beilegen
Hoch in den 3. Stock und abgeben.
die Sachbearbeiterin hilft euch sicherlich weiter wenn ihr fragen habt ruft einfach dem Fachbereich für Sicherheit und Ordnung an und erklärt ihr was Sache ist
das hat mir Anfangs etwas Licht ins Dunkle Verschafft
infoquelle
http://kuenstlerrat.de/freigewerb.htm
mfg
Kadir |
|
Nach oben |
|
|
|
Seite 8 von 8 | Gehe zu Seite Zurück 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 |
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
|
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group Deutsche Übersetzung von phpBB.de
|