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<< Frage: Ist eine Zusicherung per Mail ausreichend?? :: Allgemeine Fragen als Neuling >> |
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BiancaS
Joined: 20 Apr 2015 Posts: 2 Location: Regensburg
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Posted: 06 Jul 2016 - 10:35
Im Nachhinein 1 Stunde Pause abgezogen |
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Hallo ihr Lieben,
ich habe vor 2 Monaten für eine Agentur auf einem Festival gearbeitet. Und zwar 12h von 11:00Uhr bis 23:00Uhr. Dabei habe ich keine Pause gemacht und auch keine Pausenzuteilung bekommen.
Meine Rechnung habe ich ganz normal gestellt, mir wurde dann aber vom Lohn eine Stunde abgezogen, mit der Bemerkung, dass jedem eine Stunde Pause abgezogen wird.
Auf mein Schreiben hin, dass mir diese Stunde Pause niemals zugeteilt wurde und ich sie auch nicht wahrgenommen habe, wurde lediglich geantwortet, dass sie an ihrer Abrechnung festhalten.
Auf meinem Stundenzettel habe ich auch für 12h unterschrieben.
Habt ihr auch schon mal so eine Erfahrung gemacht? Was kann ich tun, um zu meinem Recht zu kommen? Ich möchte eigentlich gern aus Prinzip meinen gesamten Lohn bekommen, auch weil die Agentur schon während der Veranstaltung nicht besonders freundlich mit uns umgesprungen ist. |
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Guest
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Posted: 06 Jul 2016 - 11:44
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Du hast eine Leistung erbracht, dafür eine Vergütung ausgehandlet und diese nun in Rechnung gestellt. Diese Forderung (als Selbstständiger bekommst du keinen Lohn!) ist nun offen und der Auftraggeber in der Pflicht die Rechnung zu begleichen. Punkt. Er kann von deiner Rechnung nicht einfach etwas abziehen. Stell dir mal vor du bestellst ein Buch im Internet und sollst 3 Euro Versand bezahlen. Weil du woanders aber nur 2 Euro Versand bezahlt hättest, überweist du einfach einen Euro weniger. Oder ein Handwerker baut etwas 5 Stunden in deiner Wohnung und du ziehst im später einfach eine halbe Stunde Pause ab. Wer wird in den beiden Fällen wohl den Kürzeren ziehen?
Auf die Gefahr hin, dass du von der Agentur keine Aufträger mehr erhälst, würde ich, um Druck zu machen ganz klar schreiben, dass du als Auftragnehmer selbstständig einen Auftrag ausgeführt hast und deine Leistung gemäß den vereinbarten Konditionen vergütet haben möchtest. Andernfalls würde ich mit einer Meldung an die Renterversicherung Bund drohen, da du den Verdacht hast, dass du offenbar arbeitnehmerähnlich beschäftigt warst und dir so im Nachhinein natürlich alle Arbeitnehmerrechte inkl. sozialer Absicherung zustehen würden, die du dann ggf. gerichtlich durchsetzen würdest.
Ist zwar eine ziemlich große Kanone, mit der du da zielen würdest aber aus meiner Sicht absolut okay. |
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