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Gewerbeschein Kindergeld / Familienversicherung

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kscholl



Anmeldungsdatum: 08.06.2016
Beiträge: 4
Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 07 Dez 2016 - 14:31

Gewerbeschein Kindergeld / Familienversicherung
Antworten mit Zitat  

Hallo Leute ,

ich recherchiere nun seit geraumer Zeit alles um das Thema Gewerbeschein - Kindergeld / Familienversicherung , und finde bei jedem Beitrag andere Meinungen , Aussagen und Zahlen.

Ich wollte mich vorweg erkunden , wie es als Student ausschaut , der einen Gewerbeschein angemeldet hat.

1. Wie viel € reinen Gewinn darf man mit dem Gewerbeschein machen , ohne dass man Steuer zahlen muss , kein Kindergeld mehr bekommt , oder aus der Familienversicherung fliegt?
2. Wie fliegt man aus der Familienversicherung , wie bekommen die das mit?
3. Kann man einen 450€ Basisjob nebenbei haben , ohne dass dieser in irgendeiner Form in die Obergrenzenrechnung miteinfließt?
4. Falls man parallel einen Ferienjob ausgeübt hat , wie hoch darf die Summe von Gewerbe + Lohnsteuer sein , ohne dass oben gennante Konsequenzen eintreten? Geht man dann bei der Rechnung von Lohnsteuerbrutto oder Netto einnahmen aus?
5. Was kann ich alles absetzen?
6. Wieso besteht die Möglichkeit , für andere fremd abzurechnen über sein Gewerbe ? Müsste man dann einen neuen Vertrag z.B für seinen Kollegen anfertigen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Dez 2016 - 21:16

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Ich versuch mich mal an deiner doch z. T. komplexen und fachübergreifenden Fragestellung hehe
1.) , 3.), 4.) Dein zu versteuerndes Einkommen setzt sich aus der Summe aller Einkünfte zusammen (Gewinn aus Gewerbebetrieb, Nettoeinkommen aus z. B. Minijob oder Ferienjob etc.). Der steuerfreie Grundbetrag für jeden Steuerpflichtigen beträgt 2016 8652,00 €, dieser soll bis 2018 schrittweise auf 9000,00 € ansteigen. I. d. R. orientiert sich die Höhe des Betrages, den du verdienen darfst, ohne, dass deine Eltern den Anspruch auf Kindergeld verlieren, an diesem Betrag. Sobald du darüber kommst, ist der Kindergeldanspruch dahin. Den Betrag, den du dazuverdienen kannst, um weiter familienversichert zu sein, erfragst du am besten bei der zuständigen Krankenkasse. Unter Umständen gibt es da noch detailliertere Sachen zu beachten. Der Betrag wird aber sicher nicht höher als 450,00 €/Monat sein!
2.) Die Krankenkasse stellt jedes Jahr aufs Neue mittels Fragebogen beim Versicherungsnehmer fest, ob weiterhin alle Voraussetzungen für eine Familienversicherung gegeben sind.
3.) siehe oben - in der Gesamtbetrachtung fließt dieses Einkommen ebenfalls mit ein!
5.) Alle Dinge, die du zur Ausübung deiner gewerblichen Tätigkeit benötigst.
6.) Diese Möglichkeit gibt es nicht. Es ist zwingend davon abzuraten sich auf solche Spielereien einzulassen! Da kommen sonst viele Straftatbestände zusammen. Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung, Sozialversicherungsbetrug. Kurzum - Finger weg!
Edit: miesgetippe
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kscholl



Anmeldungsdatum: 08.06.2016
Beiträge: 4
Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 14 Dez 2016 - 23:10

Antworten mit Zitat  

Hi !
Vielen lieben Dank für die sehr kompetenten Antworten und deine Mühe !!! Unglaublich vielen Dank !

Fragen hätte ich noch :
1. Zählt der 450€ Basisjob in die Gewerbe + Lohnsteuer = max. 8600€ auch mit rein?
2. Wenn ich auf Lohnsteuer 2000€ brutto verdient habe , mitm gewerbe z.B 7000€ , dann komme ich folglich auf über 8600 , dann ist ja der Kindergeldanspruch weg , richtig?
3. Wie viel darf ich im Jahr mit dem Gewerbe denn nun verdienen ( einen ca. Richtwert) , sodass ich nicht aus der Familienversicherung fliege?
4. Falls ich fliegen sollte , wie teuer wäre das für mich ? Könnte ich dann im Folgejahr wieder rein , wenn ich nichtsoviel verdient habe?
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Dez 2016 - 6:53

Antworten mit Zitat  

Immer wieder gern Wink
1.) Ja, für die Berechnung deines zu versteuernden Einkommens werden alle deine Einkünfte addiert. Hier werden aber nur die "Nettobeträge" genommen (Nettoverdienst, Gewinn aus Gewerbebetrieb...). Die Lohnsteuer zählt da nicht mit rein, die ist ja quasi nur eine Einkommenssteuervorauszahlung, welche du dir, sofern du unter dem Grundfreibetrag bleibst, mit der Steuererklärung zurück holen kannst. Außerdem gibt es noch verschiedene Pauschalen (Werbungskosten etc.), die du noch deinem Gesamteinkommen abziehen kannst.
2.) Da am besten auf der Seite der Arbeitsagentur im Detail nachlesen: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/fragen-und-antworten-kindergeld-kinderzuschlag wann genau der Anspruch verwirkt ist.
3.) Auch hier am besten direkt bei der zuständigen Kasse nachfragen. Meist gibt es da noch spezielle Regelungen, dass z. B. in den Sommermonaten mehr verdient werden darf, wenn es im Jahresmittel unter 450,00 €/Monat bleiben.
4.) In jedem Fall, du müsstest schlimmstenfalls für ein ganzes Jahr Krankenkassenbeiträge entrichten. Ob man anschließend wieder reinkommt weiß ich nicht, ich denek aber, dass das möglich ist.
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kscholl



Anmeldungsdatum: 08.06.2016
Beiträge: 4
Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 15 Dez 2016 - 8:51

Antworten mit Zitat  

Hi !

Also ich habe es so von mehreren Freunden gehört , dass in die Kindergeldgrenze die Gewerbeeinnahmen + Lohnsteuer reinzählen.
450€ Jobs meinten Sie , zählt in diese Rechnung nicht ein.
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kscholl



Anmeldungsdatum: 08.06.2016
Beiträge: 4
Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 15 Dez 2016 - 14:13

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Und noch eine Frage Very Happy (übrigens , bist echt ein wahnsinns Helfer !)

Man fliegt aus der Familienversicherung NUR , wenn die Gewerbeeinnahmen über derren Monatsmittelbetrag in der Summe liegen , was man über Lohnsteuer und Mini Job verdient , ist doch dafür egal oder? Es geht nur um die Gewerbeeinnahmen , dass man bei der Familienversicherung rausfliegt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Dez 2016 - 20:39

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kscholl hat Folgendes geschrieben:
Hi !

Also ich habe es so von mehreren Freunden gehört , dass in die Kindergeldgrenze die Gewerbeeinnahmen + Lohnsteuer reinzählen.
450€ Jobs meinten Sie , zählt in diese Rechnung nicht ein.


So steht es auf der Seite vom Arbeitsamt:
"Kindergeld zwischen 18 und 25 Jahr gibt es wenn die Kinder:
eine zweite Ausbildung absolvieren und höchstens eingeschränkt arbeiten. Wenn Ihr Kind über das Jahr hinweg mehr als durchschnittlich 20 Stunden wöchentlich arbeitet, gibt es kein Kindergeld mehr (Ausnahme: 450-Euro-Jobs)."
Wie sich das jetzt konkret mit den einzelnen Einnahmen verhält, erfragst du am besten bei der Kindergeldstelle direkt (oder deine Eltern als Bezugsberechtigte). Die Lohnsteuer ist in jedem Fall kein Einkommen, zumal sie ja nicht zu den Gewerbeeinnahmen gehört, sondern bei sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten anfällt und vom Arbeitgeber einbahlten wird.
Tipps von Freunden (auch von mir hehe ) muss man immer mit Vorsicht genießen, die zuständigen Stellen können dir da auf jeden Fall die sichersten Auskünfte erteilen!
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Dez 2016 - 20:42

Antworten mit Zitat  

kscholl hat Folgendes geschrieben:
Und noch eine Frage Very Happy (übrigens , bist echt ein wahnsinns Helfer !)

Man fliegt aus der Familienversicherung NUR , wenn die Gewerbeeinnahmen über derren Monatsmittelbetrag in der Summe liegen , was man über Lohnsteuer und Mini Job verdient , ist doch dafür egal oder? Es geht nur um die Gewerbeeinnahmen , dass man bei der Familienversicherung rausfliegt.


In dem Fragebogen werden von der Krankenkasse alle Einkünfte (analog einer Steuererklärung) abgefragt. Insofern glaube ich kaum, dass es nur um die Gewerbeeinnahmen geht. Das ist relativ gesichert, da ich diese Zettel auch ständig ausfüllen muss, damit die Krankenkasse feststellen kann, ob meine Kinder weiter bei meiner Frau familienversichert bleiben können oder über mich versichert werden müssen.
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