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<< Rechnung wird nicht gezahlt :( :: Anfangen als Promoter auf vollzeit >> |
Autor |
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ale39
Anmeldungsdatum: 15.02.2006 Beiträge: 1 Wohnort: Bochum
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Verfasst am: 16 Jan 2017 - 14:26
Rechtliches |
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Ich habe letztes Jahr über Agentur für einen Aussteller gearbeitet, der aber dieses Jahr mich direkt buchen will.
In den AGBs der Agentur für die Aussteller habe ich folgendes gefunden:
"Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Zeitraum der Vereinbarung, bzw. von 12 Monaten nach Beendigung der Vereinbarung, Mitarbeiter der ABC GMBH weder freiberuflich noch im festen Angestelltenverhältnis zu beschäftigen. Sollte dies dennoch der Fall sein, verpflichtet der Auftraggeber sich zu einer Zahlung von EURO 3.000,00 pro Einzelfall an die ABC GMBH."
Der Auftrag dauerte letztes Jahr bis 29.01.16 und dieses Jahr fängt es am 24.012017 an.
Was soll ich tun?
Danke im Voraus! |
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Gast
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Verfasst am: 16 Jan 2017 - 20:32
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Wo in dieser Klausel steckst du denn konkret? Ich sehe hier eine übliche Kundenschutzklausel zwischen einem Personaldienstleister und einem Kunden. Solange du selber keinen Vetrag mit der Agentur hast/hattest, der ebenfalls eine solche Klausel enthält, kann dir das eigentlich am "Allerwertesten" vorbei gehen |
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