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Ausfallhonorar für kurzfristige Absage

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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Jan 2017 - 13:52

Ausfallhonorar für kurzfristige Absage
Antworten mit Zitat  

Guten Tag,

Ich habe für 2 Tage eine Agentur auf einer Messe gearbeitet. Ich sollte noch weitere drei Tag auch für sie auf der Messe arbeiten. Mir wurde 23h vor Einsatzbeginn telefonisch mitgeteilt, dass ich doch nicht mehr für die drei Tage dabei bin. Meine Arbeit habe ich gut erledigt. Der Kunde möchte mich wohl nicht mehr.
Kann ich jetzt eine Ausfallzahlung von der Agentur fordern? Wie viel wäre das?
Im Vertrag steht : Die Arbeitszeit kann aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen bzw. einer Planänderung seitens des Kunden variieren bzw. tageweise komplett gestrichen werden. XY wird dem Mitarbeiter spätestens 24 Stunden vor Einsatzbeginn ggf. die veränderten bzw. gestrichenen Einsatzzeiten bekannt geben. Entlohnt wird nur die tatsächlich geleistete Einsatzzeit (belegführend auf Einsatzberechnung).

Vielen Dank
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Steffen81
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 17.01.2013
Beiträge: 1210
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 27 Jan 2017 - 14:14

Antworten mit Zitat  

Entsprechend des von dir unterzeichneten Vertraginhaltes beantwortest du dir deine Frage eigentlich schon selbst.
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Jan 2017 - 20:21

Antworten mit Zitat  

Steffen81 hat Folgendes geschrieben:
Entsprechend des von dir unterzeichneten Vertraginhaltes beantwortest du dir deine Frage eigentlich schon selbst.

Sehe ich auch so. Wer sowas unterschreibt muss mit dem Lehrgeld rechnen Wink
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