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<< Prüfung durch das Finanzamt :: Wo bekommt man den Sozialversicherungsausweis? >> |
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sebastianv Site Admin
Anmeldungsdatum: 05.01.2003 Beiträge: 747 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 19 Jul 2005 - 13:25
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Thomas78 hat Folgendes geschrieben: | "Gewinnerzielungsabsicht" ist doch gerade der Haken an der Sache. Der FB vermittelt Wissen, das ist die gängige Ansicht zu diesem Thema, und ist nicht auf Gewinn aus. Klar dass man als FB was verdienen will, aber das ist eben kein Gewinn nach einer Gewinn/Verlustrechnung oder EinnahmenÜberschußrechnung, sondern Honorar. |
Doch, genau das ist ein Gewinn. Auch ein Freiberufler muss eine Gewinn/Verlustrechnugn machen um seine Einkommenssteuer zu berechnen, von dieser ist er nämlich nicht befreit. Also macht er Gewinn...
Thomas78 hat Folgendes geschrieben: | Das hat vor allem historische, als auch soziale Gründe. Genau das ist auch im Gesetz festgehalten ,aber das will ja hier keiner verstehen. Ich gebe also auf... |
Die historischen Hintergründe sind mir bekannt, man übersetze nur das Wörtchen Honorar, nichtsdestotrotz hat man heutztage als Freiberufler einen Gewinn...
Thomas78 hat Folgendes geschrieben: | Wieso hast Du meinen letzten Beitrag gelöscht?!?! |
Weil er ausser einer Beleidigung nix enthielt... _________________ Der Kabel Blog
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Gast
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Verfasst am: 19 Jul 2005 - 18:17
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Absoluter Schwachsinn! Vollkommen unprofessionell! |
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Gast
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Verfasst am: 19 Jul 2005 - 19:30
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Thomas78 hat Folgendes geschrieben: | "Gewinnerzielungsabsicht" ist doch gerade der Haken an der Sache. Der FB vermittelt Wissen, das ist die gängige Ansicht zu diesem Thema, und ist nicht auf Gewinn aus. Klar dass man als FB was verdienen will, aber das ist eben kein Gewinn nach einer Gewinn/Verlustrechnung oder EinnahmenÜberschußrechnung, sondern Honorar. Das hat vor allem historische, als auch soziale Gründe. Genau das ist auch im Gesetz festgehalten ,aber das will ja hier keiner verstehen. Ich gebe also auf...
Wieso hast Du meinen letzten Beitrag gelöscht?!?! |
Sorry, aber mein Mann macht durchaus eine Einnahmen-/Überschußrechnung, mit den Honoraren auf der Einnahmenseite und seinen Betriebsausgaben auf der anderen Seite... und das FA "frißt" seine Buchhaltung seit mindestens 10 Jahren ohne Beschwerden, also soooo falsch kann das nicht sein. Und seit wann fällt die Erstellung von Materialgutachten unter "Wissensvermittlung" ?
Ich glaube, langsam verstehe ich, was Du meinst... die BfA versucht ja auch, Promoter als Handelsvertreter einzustufen... d.h. als angeblich abhängige Angestellte. Das letzte Wort ist da aber noch nicht gesprochen, d.h. gerichtlich geklärt wurde es nie.
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 19 Jul 2005 - 21:28
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Will Dir jetzt nicht zu nahe treten aber da wirfst Du was durcheinander. Handelsvertreter sind!!! selbständige Hilfspersonen des Kaufmanns und somit nicht als Arbeitgeber zu verstehen. Sie arbeiten auf Provision und sind in der Regel nicht weisungsgebunden - zudem tragen sie das Marktrisiko, wie man so schön sagt. Die BfA versucht also nicht, Promoter als Handelsvertreter einzustufen ( dann wären sie ja keine Arbeitnehmer ), sondern eben als Arbeitnehmer. Verteilt man z.B. Flyer immer nur für ein Unternehmen, hat man schlechte Karten, weiterhin als selbständig angesehen zu werden.
Gruß!! |
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Gast
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Verfasst am: 19 Jul 2005 - 22:09
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Stimmt, ich habe da was verwechselt... aber auch Handelsvertreter sind nicht zwingend selbständig (lt. BfA), selbst da kommt es auf den Einzelfall an.
Propagandisten... wenn ich mir den entsprechenden Text bei der BfA ansehe, scheint mir auch einiges noch nicht abschließend geklärt. Man geht da wohl von einem veralteten Berufsbild aus... heute ist das sehr viel vielschichtiger. Wenn ich mir so ansehe, was ich mache... mehrere grundverschiedene Jobs in jeder Woche... selbst wenn nur ein kleiner Teil davon als rentenversicherungspflichtig anzusehen wäre (jedenfalls nach dem Katalog der BfA), wäre es rein pragmatisch eine Riesen-Katastrophe.... was den Papierkram angeht kaum zu bewältigen. Und die Folgen können auch nicht begeistern... wäre ich nämlich sozialversicherungspflichtig, könnte ich ja auch wieder Leistungen beanspruchen .
Nun ja, ein Jahr habe ich noch Ruhe...
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 20 Jul 2005 - 5:52
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Thomas78 hat Folgendes geschrieben: | Will Dir jetzt nicht zu nahe treten aber da wirfst Du was durcheinander. Handelsvertreter sind!!! selbständige Hilfspersonen des Kaufmanns und somit nicht als Arbeitgeber zu verstehen. Sie arbeiten auf Provision und sind in der Regel nicht weisungsgebunden - zudem tragen sie das Marktrisiko, wie man so schön sagt. Die BfA versucht also nicht, Promoter als Handelsvertreter einzustufen ( dann wären sie ja keine Arbeitnehmer ), sondern eben als Arbeitnehmer. Verteilt man z.B. Flyer immer nur für ein Unternehmen, hat man schlechte Karten, weiterhin als selbständig angesehen zu werden.
Gruß!! |
das ist ja wohl nicht dein ernst, ... oder??
frag mal bitte alle handelsvertreter (§84 HGB) die im bereich versicherungen/finanzdienstleistung arbeiten. die sind nämlich lt. bfa alle "nicht" selbständig !! |
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Gast
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Verfasst am: 14 Feb 2006 - 11:15
Steuernummer.....kein Gewerbeschein. |
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Also, ich bin auch noch ziemlich neu....das mal vorweg.
War gestern beim FA und hab mich dort ein wenig informiert und mir ne Steuernummer geben lassen.
Die Dame dort sagte mir, man muss nicht zwingend einen Gewerbeschein haben. Wenn man sich bei Agenturen bewirbt, die einen verlangen ist klar das man einen benötigt.
Habe mich allerdings bei vielen Jobs beworben die freiberuflich abrechnen, also bloss mit Steuernummer auf der Rechnung und ohne Gewerbeschein.
Ich mache so wenig, dass ich sowieso niemals über irgendeinen Freibetrag kommen würde, und z.B. Gewerbesteuer abgeben müsste.... ich glaube das spielt auch noch ne Rolle, oder?!?
Nun ja, ich bin jetzt glücklich mit meiner neuen Nummer und hoffe das alles so richtig läuft |
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Gast
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Verfasst am: 14 Feb 2006 - 11:44
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Hallo,
schau doch auf der pb-hauptseite unter "tipps und tricks" zum Thema Selbstständigkeit und Gewerbeschein nach. Dort findest du viele infos zu dem thema.
und die meisten agenturen verlangen spätestens bei der ersten rechnungsstellung eine kopie des gewerbescheins. außerdem hast du mit der beantragung des gewerbescheins keinerlei nachteile. also, warum keinen beantragen??
LG,
Heike |
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Gast
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Verfasst am: 14 Feb 2006 - 12:32
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naja.....
hat man nur eine Steuernummer, ist man nur verpflichtet ne Einnahme/Überschuss- Rechnung abzugeben.
Mit nem Gewerbeschein, hat man ne Menge mehr Formalitäten und Bürokratie am Hals. Dann muss man sich auch nicht nur mit dem FA rumschlagen sondern auch noch mit anderen Ämtern.....so ist mein derzeitiger Stand.
Das ist für mich schon ein Nachteil. |
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Gast
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Verfasst am: 16 Feb 2006 - 12:20
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Naja wenn du als Kleinunternehmer das ganze angibst, dann macht es keinen Unterschied.
Aber ich empfehle dir ebenfalls die Tipps durchzulesen!. |
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hhdo59 Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 03.09.2004 Beiträge: 140 Wohnort: Unna
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Verfasst am: 17 Feb 2006 - 21:19
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Also ich würde mich mal erstmal erkundigen ob die Tätigkeit die du machst überhaupt unter die Liste der freiberuflichen Tätigkeiten fällt.
Ansonsten handelst du nämlich rechtswidrig, nachschauen als Beispiel hier:
http://www.nebenjob.de/startup/existenz_94_inhalt.html#freiberuf02
Eine normale Protiontätigkeit ist keine freiberufliche Tätigkeit!!!! _________________ Immer schön lächeln
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Gast
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Verfasst am: 07 Feb 2008 - 21:24
Zur Abgrenzung Gewerbetreibender und Freiberufler |
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"Abgrenzung Gewerbetreibender / Freiberufler
Viele berufliche Tätigkeiten weisen sowohl Merkmale der freien als auch der gewerblichen Berufe auf. Steht in einem solchen Fall die geistige schöpferische Arbeit im Vordergrund, ist von einer freiberuflichen Tätigkeit auszugehen. Weitere Abgrenzungsschwierigkeiten ergeben sich, wenn der Berufstätige gleichzeitig sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig ist. Wenn zwischen beiden Tätigkeiten kein Zusammenhang besteht, so kann eine getrennte steuerliche Beurteilung durch das zuständige Finanzamt erfolgen (insbesondere bei getrennter Buchführung).
Besteht zwischen den beiden ausgeübten Tätigkeiten ein sachlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang, ist in der Regel von einer sog. gemischten Tätigkeit auszugehen, die zur Annahme eines die gesamte Tätigkeit umfassenden Gewerbebetriebes führen kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich die freiberufliche Tätigkeit lediglich als Ausfluss einer gewerblichen Betätigung darstellt oder wenn ein einheitlicher Erfolg geschuldet wird und in der dafür erforderlichen gewerblichen Tätigkeit auch freiberufliche Leistungen enthalten sind.
Die Entscheidung über die steuerliche Einordnung soll die Finanzbehörde unter Würdigung aller Umstände nach dem Gesamtbild der gemischten Tätigkeit treffen. Nach der Rechtsprechung ist in diesem Zusammenhang der Ankauf und Verkauf von Waren grundsätzlich der freiberuflichen Tätigkeit derart wesensfremd, dass von einer Gewerblichkeit der Tätigkeit auszugehen ist.
Eine einheitliche Veranlagung als Gewerbebetrieb kann vermieden werden, wenn man dem zuständigen Finanzamt gegenüber glaubhaft machen kann, dass kein sachlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den ausgeübten Tätigkeiten besteht.
TIPP: Lassen Sie sich steuerlich beraten und suchen Sie den Dialog mit den
Finanzbehörden, damit Sie in Abgrenzungsfragen frühzeitig rechtliche Klarheit
gewinnen." |
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Gast
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samt
Anmeldungsdatum: 02.02.2008 Beiträge: 9 Wohnort: Alterstedt
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Verfasst am: 24 Feb 2008 - 21:22
Promoter als Freiberufler vor dem Fiscus? |
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Bin als Akademiker beim Finanzamt als Freiberufler gemeldet, arbeite so als Selbstständige seit vielen Jahren. Nun verwirrte mich ein Auftraggeber für einen Promo-Job, der behauptete, nein, ich brauchte für die Promo-Tätigkeit einen Gewerbeschein. Was denn nun? |
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Gast
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Verfasst am: 25 Feb 2008 - 0:33
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selbes problem gehabt. hatte davor nur die anmeldung als freiberufler beim finanzamt zwecks model. ist eben papier demokratie. die wollen alle den gewerbeschein das du diese tätigkeit überhaupt ausüben darfst. komisch das ganze. kann dir da auch nicht weiterhelfen, einfach gewerbeschein beantragen, den kriegst rucki zucki. |
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