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Autor |
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AlexHN
Anmeldungsdatum: 21.04.2017 Beiträge: 3 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 04 Dez 2018 - 13:36
Verkostungen und ORIGINALKassenbons |
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Hallo Leute
hab für eine Agentur Verkostungen gemacht. Sind nicht die ersten Verkostungen die ich mache, mache das aber noch nicht so lang. Nach ca drei Wochen schickte ich eine kurze Nachricht wo den mein Geld bleibt, hats geheißen sobald ich nicht nur die Fotos, sonder Kassenzetteln in der Hand halte geht die Rechnung raus. Ich finds echt unmöglich dass ich auf meine Rechnung warte und mir kein Schwien sagt dass um die zu bezahlen da eigentlich noch was fehlt. Jetzt hab ich im Markt angerufen und die versuchen mir einen neuen Kassenbon auszudrücken. Dass man die Originale braucht steht irgendwo am Rand der Schulungsunterlagen.
Meine Frage: ist da ein normales Vorgehen was Verkostungen anbetrifft? Was wäre wenn die Agentur nur die Fotos hat von dem Zettel und sonst nichts kriegt?
Im Auftrag steht nichts von Zetteln und offiziell nichts von Schulungsunterlagen..
Für die Posts Danke im Voraus |
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yvymaus Alter Hase
Anmeldungsdatum: 11.04.2003 Beiträge: 597 Wohnort: Thalheim
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Verfasst am: 05 Dez 2018 - 10:07
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Stell dir vor, du schickst jemanden in deinem Auftrag raus, um nen Job zu machen. Der hat dafür natürlich auch Auslagen (Verbrauchsmaterial und/oder Verkostungsware)
Damit Alles Hand und Fuß hat, jeder abgesichert ist, macht ihr nen schriftlichen Auftrag.
Nach dem Einsatz schreibt der dir ne Rechnung über seine Arbeitsleistung und die Auslagen. Würdest du das so akzeptieren, ohne das du nachgewiesen bekommst, ob er die Summe wirklich dafür ausgegeben hat?
Um es kurz zu machen: ja natürlich ist es normal, dass die Agentur nen Nachweis über deine Ausgaben verlangt. Allerdings würde ich als Einzelunternehmer niemals die Originale rausgeben, sondern nur die Kopien der Kaufbelege |
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Schuetti
Anmeldungsdatum: 09.02.2012 Beiträge: 8 Wohnort: Karlsruhe
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Verfasst am: 02 Feb 2019 - 17:12
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Hallo,
aber er hat doch den Nachweis erbracht, indem er ein Foto der Rechnung gemacht und geschickt hat, wenn ich das richtig verstanden habe.
Grundsätzlich ist es so, wenn er mehrwertsteuerpflichtig ist, darf er der Agentur nur eine Kopie oder ein Foto der Rechnung schicken und das Original geht an das Finanzamt, wenn er das nicht ist, bekommt die Agentur das Original.
Und ja, meine Agenturen melden sich alle, wenn ich einen Fehler gemacht oder was vergessen habe und warten nicht, bis ich fragen muss wo das Geld bleibt.
LG Birgit |
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