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promotionbasis.de
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<< Rechnung Vorschriften :: Ich habe keine Lust mehr!! >> |
Autor |
Nachricht |
canis
Anmeldungsdatum: 28.04.2010 Beiträge: 7 Wohnort: Kirchheim bei München
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Verfasst am: 07 März 2019 - 14:24
Verwässerung der Jobangebote für Selbständige |
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Verwässerung der selbständigen Jobangebote für Selbständige A
nun bin ich schon seit vielen Jahren hier auf Ihrer Plattform als Dienstleisterin für Promotionen und Fachberatungen, Messe ect. eingetragen, muss aber immer mehr festellen das sich vor allem durch Agenturen diese Angebote der Agenturen auf Ihrer Plattform immer mehr verwässert.
Zum Einern eher reinen Verkäufer , Regalauffüller , ect... ( nicht Promotern) und anderen , zum anderen oft Scheinselbtändigen Jobs was sich oft erst viel später herausstellt.
Ausermdem finde ich diese Art von Jobangeboten eher für das Arbeitsamt , als für hauptberufliche Promotern,welche Ihre eignen Kosten und Arbeitsaufwand erbringen müssen.
Inzwischen trauen sich auch einige Agenturen folgendes : u.a. ein Fahrtgeld ,erst ab dem 40 Kilometer, sollen wir am besten umsonst unsere Dienstleistung zur Verfügung stellen?..
Es werden auch vermehrt Jobs angeboten in denen der selbständige nicht mehr weisungs ungebunden ist , was wiederum in Richtung scheinselbstädnigkeit führt, §7 Abs.SGBIV, denn dann ist er mit dem bsp. Ort der Tätigkeit,Laden o.ä. integriert. Kleidngsvorgaben einhalten soll auch Rechnungsstellungsvorgaben führen muss. Ich finde es zumindest mal als Anhaltspunkt sinnvoll und auch fair auch mal die Agenturen zu prüfen bevor sie sich registrieren. Das spart dem Promotern/ Dienstleistern lange suchen und Ärger .
Auch fällt mir auf das wenn kein Honor bzw. Kilometergeld in der Anzeige enthalten bei Nachfrage nur sehr ungern etwas dazu mitgeteilt wird da es oft zu wenig ist.
Andereseits soll der Promotor immer mehr wissen Zeit , oft auch noch Lagerplatz zur Verfügungstellen,den er nicht hat!
Ich hoffe das findet zumindest meine Zustimmung und evtl. ändert sich mal etwas zum positiven auf dieser Plattform. |
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PB-Team Site Admin
Anmeldungsdatum: 05.12.2002 Beiträge: 1258 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 07 März 2019 - 15:45
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Hallo canis,
danke für Dein Feedback. Schön, dass Du uns schon so lange treu bist!
Mittlerweile ist der Begriff "Promotion" zwar recht weit gefächert, dennoch achten wir auf die Angebote und reagieren ggf. entsprechend, wenn auch wir den Aktionsinhalt als unpassend einstufen.
Merchandising - also Maßnahmen, mit denen Warenangebote durchgesetzt werden (z.B. Regal- und Sortimentspflege) - zum Beispiel gehört unserer Meinung nach jedoch definitiv unter den Oberbegriff "Promotion".
Gerade vor dem Hintergrund der seit Jahren schwelenden Diskussion um die Scheinselbstständigkeit von Promotern und Messehostessen möchten wir als unabhängige Plattform keine Rahmenbedingungen festlegen, welche für eine eventuell kommende Rechtsprechung (z.B. zu Gunsten der Deutsche Rentenversicherung Bund) eine Argumentationsgrundlage darstellen könnten.
Hier findest Du einen interessanten Beitrag unserer Redaktion:
https://www.promotionbasis.de/promotion-tipp-nebenjob-scheinselbststaendigkeit.html
Eben weil Du als Promoter grundsätzlich selbstständig bist, ist Dir auch Spielraum für Verhandlungen gegeben.
Ich wünsche Dir weiterhin viel Erfolg mit und bei promobasis.de und sende beste Grüße aus Kiel
Friederike - Dein PB-Team _________________ _
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