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<< Scheinselbstständig :: Auf Gewerbeschein & Lohnsteuerkarte arbeiten: Was beachten? >> |
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Gast
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Verfasst am: 24 Apr 2019 - 18:01
Rechnung ohne Gewerbeschein |
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Hallo, ich bin neu und habe eine Frage zu meinem ersten, bereits erledigten Tagesjob.
Und zwar habe ich einen Tag 7 Stunden lang an einer Gewinnaktion mitgearbeitet, wofür 14 Euro pro Stunde angeboten wurden.
Nun wurde mir gesagt, ich solle eine Rechnung einsenden, damit mir der Betrag überwiesen werden kann. Eine Woche späte allerdings hieß es, ich wäre ohne Gewerbeschein nur zu 9,19 Euro pro Stunde berechtigt.
Dies kann ich allerdings nicht nachvollziehen, da ich in meiner Setcard geschrieben hatte, dass ich keinen Gewerbeschein besitze und dieser noch nicht einmal in der Jobanzeige verlangt wurde!
Kann ich also auch ohne Gewerbeschein das gleiche Gehalt verlangen??
Danke für Antworten! |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 26 Mai 2019 - 16:39
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Dein Beitrag ist schon etwas älter..., aber falls Du noch zu keiner Lösung gekommen bist:
Hier ist es meist so, dass die Agenturen für Selbstständige ausschreiben. Und d.h. eben auch, dass Du einen Gewerbeschein hast (wie kannst Du sonst eine ordnungsgemäße Rechnung schreiben?).
Insbesondere Messen werden auf LSK abgerechnet, das steht dann meistens explizit dabei. Wird nichts erwähnt, so kannst Du davon ausgehen, dass die Abrechnung als Honorar = Rechnung erfolgt, also nicht als Gehalt. |
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MarinaM12
Anmeldungsdatum: 17.09.2018 Beiträge: 3 Wohnort: Teningen
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Verfasst am: 28 Jun 2019 - 10:13
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Ein Gewerbe kann ja auch nachträglich angemeldet werden.
Also z.B. beginnt man am 01.02. mit seiner Tätigkeit, aber gibt dies erst zum 01.03. bei der zuständigen Gemeinde bekannt. Bei der Anmeldung am 01.03. gibt man aber trotzdem als Beginn der Tätigkeit den 01.02. an...
Eine ordnungsgemäße Rechnung schreiben, kann man doch auch erstmal ohne Gewerbeschein . Man braucht ja nur die Steuer-Nr. angeben (oder was meint npflip mit "ordnungsgemäßer Rechnung"?) und die hat man ja meist auch ohne sein Gewerbe bereits angemeldet zu haben, weil man ja oft bereits eine Steuererklärung eingereicht hat. Aber wer bislang keine eingereicht hat, der hat auch noch keine Steuer-Nr. (die kommt dann erst nach Anmeldung des Gewerbes). |
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