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<< Corona-Zuschuss für Soloselbstständige :: Du bist immer on the road? >> |
Autor |
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Scherhlea
Anmeldungsdatum: 08.01.2018 Beiträge: 1 Wohnort: Buseck
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Verfasst am: 07 Feb 2020 - 23:36
Keine Samplingware |
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Hello,
ich hoffe sehr, dass ich bei der Suche nichts übersehen habe und damit nichts doppeltes hochlade. Zu meiner Frage: Wenn im Markt keine Ware ist die ich Verköstigen kann bzw. nur 2 Packungen und ich somit direkt wieder gehen kann, bekomme ich dann trotzdem die 8 Stunden bezahlt? Mein Fehler war es ja nicht und einen anderen Job kann ich mir an dem Tag auch nicht mehr suchen. Hat jemand damit Erfahrung?
DANKE, liebe Grüße
Lea |
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antjeD
Anmeldungsdatum: 07.11.2003 Beiträge: 1 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 14 Mai 2020 - 15:07
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Ja,den Fall hatte ich schon mehrmals,Du hast Anspruch auf Deine gesamte Tagesgage,übrigends auch,wenn eine falsche Absprache mit dem AD und Markt vorliegt und Du z.B.an dem Tag nicht im Markt erwünscht bist.
Seriöse Agenturen zahlen,bei anderen muss man sich knallhart durchsetzen.
Lg A. |
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