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<< Gewerbeschein: Die besten Fragen & Antworten Teil 2 :: Selbständiges Schuldversprechen >> |
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Gast
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Verfasst am: 28 Feb 2006 - 12:31
Messehostess: selbständige- oder Arbeitnehmer-Tätigkeit? |
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Hi.
Habe eine Frage. Und zwar habe ich, nachdem ich hier im Forum gelesen habe, dass auf der Cebit keine Promoter die selbständig sind beschäftigt werden dürfen, sondern man nur auf Lohnsteuerkarte arbeiten darf, ein wenig recherchiert und bin auf folgendens Urteil gestoßen:
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?id=24379
Das hilft zwar in dieser Frage nicht weiter (im Gegensatz zu einem Anruf bei der Messeleitung die eine solche Regelung DEMENTIERT HAT. Es ginge sie nichts an. Ist SAche des Innenverhältnisses, so der O-Ton)), allerdings finde ich interessant, dass Messehost und -hostessen i.d.R. als ARBEITNEHMER gelten.
(Interessant in Bezug auf Sozialabgaben; siehe Urteil zu beiden Punkten)
Das wiederum scheint mir interessant in Bezug darauf, dass eine gewisse Agentur Strafzahlungen bei Auftragsnichtdurchführung verlangt!
Grundsätzlich sind wir als Promoter ja selbständig. Frage nun: Gilt man nun als Arbeitnehmer und so eine Klausel über eine Zahlung wäre im Vertrag dann gar nicht gültig? |
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Gast
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Verfasst am: 28 Feb 2006 - 14:10
Re: Urteil / Cebit Lohnsteuer/ Strafzahlung |
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MrTobi hat Folgendes geschrieben: |
Das wiederum scheint mir interessant in Bezug darauf, dass eine gewisse Agentur Strafzahlungen bei Auftragsnichtdurchführung verlangt!
Grundsätzlich sind wir als Promoter ja selbständig. Frage nun: Gilt man nun als Arbeitnehmer und so eine Klausel über eine Zahlung wäre im Vertrag dann gar nicht gültig? |
Lieber Tobi,
Du oder die anderen habt doch einen Rahmenvertrag und eine Aurtragsbestätigung unterschrieben,in dem Ihr Euch zur Leistung vom"Auftragsgeber" als "Auftragsnehmer" verplichtet habt.
Oder hast du einen "Arbeitsvertrag" als "Arbeitnehmer" unterschrieben,und bist jetzt Angestellter des Unternehmens?
Wohl nicht,oder!?!
Vorsichthalber solltest Du aber den Rahmenvertrag und die Autragsbestätigung wegen "Kündigung aus wichtigen Grund:Störung der Geschäftsgrundlage"als nichtig erklären.Somit unterbindest Du jegliche Ansprüche gegen Dich.
Als wichtiger Grund ist hier gegeben:
-Eine Umwandlung der Verträge zum "Arbeitnemehmervertrag" ist ohne deinen Willen (Einverständnis) nicht möglich
-solttest Du weiterhin (durch die Urteile bedingt) als Selbständiger auftreten und am Vertag festhalten wollen oder müssen,machst Du Dich wegen Steuerhinterziehung (Sozialabgaben) strafbar |
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Gast
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Verfasst am: 28 Feb 2006 - 15:00
? |
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>Oder hast du einen "Arbeitsvertrag" als "Arbeitnehmer" >unterschrieben,und bist jetzt Angestellter des Unternehmens?
>
>Wohl nicht,oder!?!
Nein!
>Vorsichthalber solltest Du aber den Rahmenvertrag und die >Geschäftsgrundlage"als nichtig erklären.Somit unterbindest Du jegliche >Ansprüche gegen Dich.
>
>Als wichtiger Grund ist hier gegeben:
>-Eine Umwandlung der Verträge zum "Arbeitnemehmervertrag" ist ohne >deinen Willen (Einverständnis) nicht möglich
Wie meinst du das? Steh grad bissi auf dem Schlauch!
meinst du damit etwa, dass ich durch die Urteile, wie ich bereits vermutet habe NICHT als Selbständiger sondern als Arbeitnerhmer gelte und deswegen auf Nichtigkeit pochen kann? Weil von Seiten der Agentur hat ja eben keine Umwandlung stattgefunden! Diese sieht mich ja gerade NICHT als Arbeitnehmer. Das tut ja nur das Sozialgericht! (Das Urteil bezieht sich wie ich übrigens rausgefunden habe, auf eben jene Agentur!)
>-solttest Du weiterhin (durch die Urteile bedingt) als Selbständiger >auftreten und am Vertag festhalten wollen oder müssen,machst Du Dich >wegen Steuerhinterziehung (Sozialabgaben) strafbar
festhalten will ich ja eben nicht, nur sehe ich mich nun einer Forderung von 80€ ausgesetzt, wenn ich keinen ERsatz beschaffe. (ja ich weiß, dummer Fehler sowas zu unterschreiben, aber als Anfänger steht man leider bissi alleine da, vor allem wenn man das Forum hier zu spät nutzt... *ärger*) |
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Gast
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Verfasst am: 28 Feb 2006 - 15:34
Re: ? |
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MrTobi hat Folgendes geschrieben: |
festhalten will ich ja eben nicht, nur sehe ich mich nun einer Forderung von 80€ ausgesetzt, wenn ich keinen ERsatz beschaffe. (ja ich weiß, dummer Fehler sowas zu unterschreiben, aber als Anfänger steht man leider bissi alleine da, vor allem wenn man das Forum hier zu spät nutzt... *ärger*) |
Ich habe es nocheinmal nachgelesen:
Das Urteil ist RECHTSKRÄFTIG!!!:
1)Die Agentur darf keine "Selbständigen"auf der Messe arbeiten lassen,da sie sich wegen Steuerhinterziehung strafbar macht!
2)Wenn sie darauf besteht,das Du als Sebständiger dort arbeitest (trotz des Urteils), ist das "Anstiftung zur Steuerhinterziehung" da Du ja auch als Arbeitnehmer Sozialabgaben "hättest zahlen müssen".OKAY! |
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Gast
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Verfasst am: 28 Feb 2006 - 19:01
oha |
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Das heißt an sich ja, dass ich den Vetrag nicht anerkennen sollte. Denke ich werde mir anwaltlichen Rat besorgen müssen
Weil Lust 80 Eur für nen ungültigen Vertrag zu zahlen hab ich nun Echt nicht |
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Gast
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Verfasst am: 28 Feb 2006 - 20:49
Re: oha |
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MrTobi hat Folgendes geschrieben: | Das heißt an sich ja, dass ich den Vetrag nicht anerkennen sollte. Denke ich werde mir anwaltlichen Rat besorgen müssen
Weil Lust 80 Eur für nen ungültigen Vertrag zu zahlen hab ich nun Echt nicht |
Geh doch lieber zur Rechtsberatung,die gibt es in jeder größeren Stadt (z.B an der Uni),dann mußt Du auch nicht so viel lappen! |
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Gast
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Verfasst am: 01 März 2006 - 17:11
Lohnsteuerkarte? |
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Hast du vielleicht die Aktionen auf Lohnsteuerkarte gemacht, dass du einen Beleg von den Agenturen rausbekommen hast?
Wenn nicht auch nicht schlimm, es reicht dass du in der Steuererklährung alles gewissenhaft angibst, ich leb immer noch eine Kopie von der ersten und letzten rechnung im Jahr an, wenn die mehr wollen können die alles der Rechnungsnummer nach geordnet bekommen.
Falls die Aktionen wirklich auf Lohnsteuerkarte waren, musst du Sie einfach den Papieren beilegen, wenn das alles war was Du im letzten Jahr gearbeitet hast brauchst dann auch nicht die Anlage für Gewerbetreibende/Selstständige ausfüllen.
Viel Erfolg und Spass mit der Steuer |
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Gast
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Verfasst am: 01 März 2006 - 22:23
Re: ne |
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edmerel hat Folgendes geschrieben: | MrTobi hat Folgendes geschrieben: | danke für de tip, aber ich treff mich morgen mit nem freund in der kanzlei seines dads. der kann mir sicher nen tip geben.
und rechtsschutzversicherungen sind auch ne ganz nete erfindung |
Na dann poste doch mal bitte Ihr Statement dazu!!!
Muß ja nicht alles sein - Stichworte reichen - wir wollen die Herren ja nicht arbeitslos machen . |
meinste mit sie die versicherung oder meinen anwalt? :P
also er sieht das das ganze so wie wir auch und wie es im urteil steht, auch wenn er es nicht kannte. also, dass eben keine selbständige tätigkeit vorliegt.
möchte erst mal nicht zu viel sagen. werde berichten wenn die sache durch ist. |
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Gast
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Verfasst am: 03 März 2006 - 10:26
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heißt das jetzt, dass ich, egal auf welche Messe ich arbeite, immer arbeitnehmer bin?
ich mein, dann arbeite ich halt auf lohnsteuerkarte.. nützt ja nix.. sollte ja auch kein problem sein, oder muss man was besonderes beachten, wenn man als selbständiger auf lohnsteuerkarte arbeitet? |
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Gast
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Verfasst am: 08 März 2006 - 19:34
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Wenn ich das Urteil des Gerichts richtig verstanden habe, wird natürlich nicht (explizit) verboten auf der Cebit als Selbstständiger zu arbeiten. Nach meinem Verständnis hat sich nichts geändert. D. h., wenn man selbstständig arbeitet, ist man das auch.
Viele meiner Auftraggeber sind sich der Sach- und Rechtslage bewusst und versuchen nicht einmal einem Pausenzeiten oder eine vorgegebene Kleidung vorzuschreiben. |
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Gast
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Verfasst am: 08 März 2006 - 21:23
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Saman hat Folgendes geschrieben: | Wenn ich das Urteil des Gerichts richtig verstanden habe, wird natürlich nicht (explizit) verboten auf der Cebit als Selbstständiger zu arbeiten. Nach meinem Verständnis hat sich nichts geändert. D. h., wenn man selbstständig arbeitet, ist man das auch.
Viele meiner Auftraggeber sind sich der Sach- und Rechtslage bewusst und versuchen nicht einmal einem Pausenzeiten oder eine vorgegebene Kleidung vorzuschreiben. |
1)Gerichtsurteile sind NIE zweideutig! Prinzip des RECHTSCHUTZBEDÜFNISSES.
2)Natürlich hat sich alles geändert.Das Gericht hat ein EINDEUTIGES Verbot erteilt! |
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Gast
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Verfasst am: 08 März 2006 - 21:36
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Hab den Thread neulich an einen Freund weitergeleitet, der gerade dabei ist einen Hostessenpool aufzubauen. Der war auch überrascht und auch fast geschockt. Weil so bleibt ja nur noch die Möglichkeit auf Messen Personal einzusetzen die auf Lohnsteuerkarte arbeiten oder als geringfügig Beschäftigte angestellt sind.
Hat irgendjemand Kontakt zu einer Agentur, die im Host/Hostessenbereich hauptsächlich tätig ist? Wie lösen die das Problem. Nur noch auf Steuerkarte?
Chris
P.S.
Bitte lasst den Thread weiter qualitativ so hoch und nicht durch schlaue Fragen ob man Steuer zahlen muss als Selbständiger irritieren . |
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Gast
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Verfasst am: 09 März 2006 - 12:12
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eichnerc hat Folgendes geschrieben: | Hab den Thread neulich an einen Freund weitergeleitet, der gerade dabei ist einen Hostessenpool aufzubauen. Der war auch überrascht und auch fast geschockt. Weil so bleibt ja nur noch die Möglichkeit auf Messen Personal einzusetzen die auf Lohnsteuerkarte arbeiten oder als geringfügig Beschäftigte angestellt sind.
Hat irgendjemand Kontakt zu einer Agentur, die im Host/Hostessenbereich hauptsächlich tätig ist? Wie lösen die das Problem. Nur noch auf Steuerkarte?
Chris
P.S.
Bitte lasst den Thread weiter qualitativ so hoch und nicht durch schlaue Fragen ob man Steuer zahlen muss als Selbständiger irritieren . |
Echt SORRY Chris,aber
wenn der Thread weiter qualitativ und hochwertig weitergeführt werden soll,dann verstehe ich deine Frage nicht!
Die Herrn Richter haben nicht einen Kaffeklatsch veranstaltet,sondern in
2.ter INSTANZ über eine vom Gesetzgeber offen
gelassene Regelungslücke entschieden.Da Gesetze im allgemeinen "abstrakt und generell" erlassen werden müssen,entstehen in allen Rechtgebieten sogenannte Regelungslücken.Diese können von der Judikative "unmittelbar" und "hinreichend genau" einen "bestimmten Personnenkreis" als umfassend bestimmt werden.
Das hat das Gericht hier gemacht!
Die Exekutive hat nun keinen "Ermessensspielraum" mehr,da die Regelungslücke nicht mehr besteht!
Langsam weiß ich auch nicht mehr,was es an dem Satz:
Das Urteil ist rechtskräftig
nicht zu verstehen gibt.Da erübrigen sich Aussagen und Angaben,wie es die anderen (Autragnehmer- und geber) handhaben doch von selbst. |
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Gast
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Verfasst am: 09 März 2006 - 12:53
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Hi!
Mir ist schon klar dass das Urteil rechtsgültig ist und was das bedeutet.
Was mich interessiert ist eher, ob das auch bei den Agenturen angekommen ist. Habe ich vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt. Aber wenn man mal die Jobs anschaut bei PB und speziell Messehostess sucht, dann findet man den Hinweis auf Lohnsteuerkarte nicht. Es wird eher explizit auf Gewerbeanmeldung hingewiesen.
Daher meine Frage: ist das Urteil in der Branche noch nicht allen bekannt, oder wird das Problem anders gelöst (Weitermachen wie bisher, bis halt mal eine Kontrolle kommt?,....)
Also hat meine Frage eher einen neugierigen informativen Charakter.
Hoffe die Unklarheit beseitigt zu haben. Sorry.
Gruß
Chris |
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Gast
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Verfasst am: 09 März 2006 - 13:14
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Echt sorry, edmerel, ABER:
erstens weiß ich, was Chris meinte mit qualitativ hochwertig meinte, das war ein Seitenhieb gegen einen User, der hier thematisch unpassend reingepostet hat, nur um Coins zu kassieren.
Ansonsten hat er aber großes Interesse am Thema an sich, nur ist bei ihm da eben eine gewisse Unsichrheit, die er noch beseitigen möchte - und ich gehe davon aus, nicht nur er!
Ich finde seine Frage eine sehr gute Frage, denn in der Praxis sieht es doch so aus, dass ein paar Agenturen jetzt nur noch auf Lohnsteuerkarte arbeiten lassen - was für viele von uns viel zu umständlich ist, denn was mach ich denn, wenn ich morgens aus dem Bett geklingelt werde, ob ich Springer machen könnte für eine bislang fremde Agentur (ist mir schon so passiert)? Und andere Agenturen scheren sich überhaupt nicht um dieses Urteil und lassen auch die Hostessen munter weiter ausschließlich auf Gewerbeschein arbeiten.
Ich glaube, die wenigsten hier studieren Jura oder kennen sich in der Struktur des deutschen Rechtssystems aus.
Daher lässt mich ein syntaktisch arg zweifelhafter Satz wie
Zitat: | Diese können von der Judikative "unmittelbar" und "hinreichend genau" einen "bestimmten Personnenkreis" als umfassend bestimmt werden. | leider genau so dumm wie vorher.
Ich könnte vermuten, Du willst uns damit sagen: "Das ist jetzt endlich ein für allemal entschieden." Es könnte aber auch heißen "Es war zwar in 2. Instanz, ist aber für diesen konkreten Einzelfall entschieden, wobei das natürlich nicht ausschließt, dass es als Präzedenzfall herangezogen wird."
Meine Meinung zu dem Thema ist, dass sich die Branche dadurch ganz schön verändern würde und diese Regelung mehr schadet als nützt. Viele Hostessen sind Studentinnen, die unter der Grenze liegen, also kommen für diese so oder so keine Sozialbeiträge in die Kassen, nur für den deutlich geringeren Restanteil. Der Verwaltungsaufwand erhöht sich aber deutlich.
Die meisten Agenturen bieten ja nun ein Rundum-Paket, da kann man Promotoren, die möglicherweise eben doch definitiv nicht scheinselbständig sind (viele der Vollzeitler unter uns haben ja doch ein paar sehr selbständige Tätigkeiten), ebenso als freie Mitarbeiter buchen wie Hostessen (ok, falsch ausgedrückt, natürlich sind diese dann freie Mitarbeiter der Agentur). Oft ist man ja auch für beide Tätigkeitbereiche in der Kartei, d.h. einmal steht man als Hostess im Kostümchen zur Messezeit am Stand, und eine Woche später zieht man eventuell für dieselbe Agentur bei freier Zeiteinteilung auf Provisionsbasis mit 'nem Gewinnspiel durch die Kneipen.
Ich kann aber weder für dieselbe Agentur einmal angestellt und einmal auf Gewerbeschein arbeiten, denn das legt den Verdacht auf Scheinselbständigkeit nahe.
Ich kann nicht dieselbe Tätigkeit, die andere auf Lohnsteuerkarte für die Agentur machen, auf Gewerbeschein machen, denn das legt den Verdacht auf Scheinselbständigkeit nahe.
Wo ziehen die Agenturen dann sinnvollerweise die Grenzen, wen sie auf Gewerbeschein arbeiten lassen und wen nicht? Dann bräuchten die ja zwei komplett unabhängige Personalpools, der eine auf Gewerbeschein für die etwas freieren Tätigkeiten, auch auf Provision, und Fulltimer, die 'ne richtig schicke eigene Eventfirma ihr Eigen nennen, und einen, wo nur die ganzen Hostessen reinwandern und alle, die irgendwo ihre Zeit abstehen. Und die eine Tätigkeit schließt die andere aus.
So, dann mal genauer zum Thema Hostessen: welche Agentur kann es sich schon leisten, mehrere tausend Hostessen (die sie bislang im Pool hatte) fest anzustellen? Bzw. welche Hostess, der ein Job im Monat leider nicht reicht, macht das mit, mit nicht nur 2, sondern ggf. noch mehr Lohnsteuerkarten rumzujonglieren? (Oder alles als Minijobs? -> verteuert das Ganze für die Agentur schon mal pauschal um 25%!) Zumal die Agentur im Krankheitsfall Springerinnen braucht und diese dann vorsorglich einstellen muss, statt einfach am Vortag oder morgens 'ne Rundruf zu machen.
D.h. alle Messejobs, die ca. 4 Tage (je nach Tagessatz) überschreiten, müsste man entweder personell splitten oder aber auf Lohnsteuerkarte machen.
Oft sucht bislang der Kunde die Hostessen aus. Also muss ich als Agentur alle Hostessen, die ich ihm im Vorfeld anbiete, auch schon eingestellt haben - denn was mache ich, wenn der Kunde zuschlägt und die Hostess in dem Monat einen Arbeitsvertrag bei einer anderen Agentur hat. Da das ganze System so unflexibler ist, kann auch ich als Hostess ja nicht mehr kurzristig planen und dieser Agentur meine Zusage für den Fall des Falles geben ohne einen Arbeitsvertrag in der Tasche, ich muss mich ja absichern.
(Ich habe letzten Sommer eine Promo, die früher mal auf Gewerbeschein ging, auf Lohnsteuerkarte gemacht, und ich fand es zum Kotzen, dass ich 2 Wochen vor dem jeweiligen Termin meine Verfügbarkeit nicht mehr absagen konnte, ohne zu wissen, ob ich überhaupt eingesetzt werde und damit finanziell leer ausgehe. )
Wenn man als Agentur also Hostessen fest einstellen muss, hat man statt 5.000 vielleicht nur noch 50 (oder 100, oder ..., je nach Agenturgröße) im Pool. Man muss vielleicht regionaler beschränkt arbeiten als Agentur, weil man ja nicht überall Hostessen vorhalten kann. Der Kunde hat sehr viel weniger Auswahlmöglichkeiten, je nach Anzahl der benötigten Hostessen heißt es dann doch "friss oder stirb". Gleichzeitig werden eventuell die höheren Kosten an ihn weitergegeben. Dann bucht er wahrscheinlich weniger Hostessen = weniger Jobs für uns alle. Der Kunde braucht eine Hostess, die Mandarin spricht? Sorry, haben wir nicht bei uns angestellt.
Wenn das wirklich ein Grundsatzurteil ist, dem sich jetzt alle Beteiligten zu beugen haben, dann sehe ich viele kleinere Agenturen (so manche davon vielleicht als Ich-AG gegründet) sterben, damit wieder ein paar Arbeitslose mehr. Von den Studentinnen gibt es eh keine Sozialbeiträge. Ansonsten machen z.B. Stewardessen oder sonstige Leute mit 'nem Hauptjob gerne solche Jobs an ihren freien Tagen (auch gern als Springerinnen). Sofern die noch gemolken werden können, werden die sich dann auch überlegen, ob die die Jobs nebenbei noch machen - also ich glaube eher nicht.
Auf gut Deutsch: für 'nen Tropfen auf den heißen Stein - es gibt bei Hostessen nun mal kaum was zu holen - wird eine ganze Branche nahezu irreparabel geschädigt. Es mag zwar für ein paar Paragraphenreiter nicht hinnehmbar sein, dass da irgendwelche Leute sich um ihre Sozialabgaben drücken, oder dass gar arme kleine junge Leute für 'nen "Hungerlohn" schuften müssen, ohne sozial abgesichert zu sein. Aber das System, wie es bislang war, hat sehr gut funktioniert,, war eine einfache Lösung mit der für diese Branche unabdingbaren Flexibilität. Und wer das verdiente Geld nicht alles fürs Notwendigste braucht, der kümmert sich schon selbst um seine Absicherung!
Noch ein Szenario: wenn wirklich alle Hostessen in Zukunft brav auf Lohnsteuerkarte arbeiten gehen, dann verdienen die Sozialkassen doch so gut wie null daran, weil falsche Zielgruppe.
Woran sich aber gut verdienen lässt: jetzt hier und heute hinzugehen und zu sagen: mooooment mal, ihr habt da aber in der Vergangenheit ... und sobald irgendwo auch nur eine Grenze überschritten wurde, für Jahre rückwirkend ein Angestelltenverhältnis zu rekonstruieren, für das dann geblecht werden muss in einem Rahmen, der gar nicht im Verhältnis zur tatsächlich erbrachten Leistung steht.
Aber selbst in dem Fall, um den es da konkret ging (nun gut, die genaue Lippenstiftfarbe vorzuschreiben, das ist schon ein bisschen krass gewesen von der dafür auch sehr verrufenen Agentur ): die mussten kaum was nachzahlen, weil es eben fast alles Studentinnen waren. |
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