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<< Gewerbeschein: Die besten Fragen & Antworten Teil 2 :: Selbständiges Schuldversprechen >> |
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Gast
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Verfasst am: 09 März 2006 - 13:20
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eichnerc hat Folgendes geschrieben: |
Daher meine Frage: ist das Urteil in der Branche noch nicht allen bekannt, oder wird das Problem anders gelöst (Weitermachen wie bisher, bis halt mal eine Kontrolle kommt?,....)
Also hat meine Frage eher einen neugierigen informativen Charakter.
Hoffe die Unklarheit beseitigt zu haben. Sorry.
Gruß
Chris |
Na klar wird so weiter gemacht,spart auch viel Geld und vor allem Arbeit!
Zumal die Agenturen nicht alleine haften,sondern du in dem Moment als "Selbständiger" einen großen Teil der Verantwortung mittragen mußt.
Das ist praktisch genauso wie mit den Gehnemigungen für Samplingaktionen und dergleichen:
Solange man den großteil nicht erwischt,wird weiter gemacht wie bisher.
Nur wird es hier viel schwieriger sein sich nicht erwischen zu lassen,denn wenn dein Freund dann plötzlich Rechnungen von Mitarbeitern der "Reisemesse" oder der "IAA" begleicht.....na dann...
Ich glaube viele Agenturen haben den ernst der Lage noch nicht begriffen und meinen einen Kavaliersdelikt zu begehen.
Das wird sich nach den ersten großen Messen wohl legen!
Die Exekutive wurde vom Gericht mit umfassenden "Sanktionsmaßnahmen" ausgestattet.Somit denke ich, werden großangelegte Kontrollen an der Tagesordnung anstehen.
Zuletzt bearbeitet von Gast am 09 März 2006 - 13:38, insgesamt einmal bearbeitet |
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Gast
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Verfasst am: 06 Apr 2006 - 9:54
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Hallo Ihr Lieben,
für mich zeigt dieses Urteil leider Folgendes: Auf der einen Seite verlangt unser lieber Staat - und das übrigens auch zu Recht - dass wir, die wir auf dem Arbeitsmarkt tätig sind, flexibel sind und selbst Verantwortung übernehmen. Auf der anderen Seite werden aber z.B. durch solche Auswüchse wie bei dieser Scheinselbstständigkeitsgesetzgebung die entsprechenden Bestrebungen von uns Selbstständigen im Keim erstickt.
Wer hat denn Lust, selbstständig zu arbeiten, wenn er ständig Angst haben muss, dass man irgendwann von von der Rentenversicherung abgezockt wird (das ist dann ja sozusagen unser unternehmerisches Risiko, oder?)? Da ist es doch einfacher, ich geh Hartz 4 beantragen. Will ich aber nicht, weil ich mein Geld selbst verdienen will und kann.
Ich bin der Meinung: Wir Promoter sind für unterschiedliche Auftraggeber tätig, entscheiden frei, welche Aufträge wir annehmen und natürlich führen wir den Auftrag aus. Wenn Letzteres schon als "weisungsgebunden" deklariert wird, dann ist auch der Handwerker, z.B. der Klempner, der regelmäßig mein Klo "entstopfen" muss (natürlich nur ein Szenario , bei mir scheinselbstständig, oder? Schließlich einige ich mich mit ihm auf eine Zeit (wenn ICH zu Hause bin), gebe ihm also Arbeitszeit, Arbeitsort (MEIN Klo) und bitteschön auch Arbeitsgerät vor - dafür kann er sich dann die Lippenstiftfarbe aussuchten, das ist vielleicht der Unterschied...
Wir Promoter machen nichts Illegales, zahlen unsere Steuern, sind für verschiedene Auftraggeber tätig, sind SELBSTSTÄNDIG. Die Richter, die dieses Hostessen-Urteil gefällt haben, sind meiner Meinung nach mit den Realitäten nicht vertraut. Wenn - wie hier schon beschrieben - uns morgens eine Agentur anruft, weil wir abends arbeiten sollen, und wir uns dann spontan eine Lohnsteuerkarte organisieren müssen (für jeden Job eine - viel Spaß, Finanzamt), dann will ich die Beamten mal rennen sehen.
Ich weiß wirklich nicht, wie es jetzt weiter gehen soll, denn ich habe keine Lust, irgendwann für ein paar Jahre Rentenversicherungsbeiträge nachzuzahlen. Dann würde ich wohl doch Hartz 4 beantragen. Na dann: Herzlichen Glückwunsch, liebes Deutschland. Manchmal bin ich wirklich ziemlich entmutigt. Ich wünsche uns allen und unserem lieben Land, dass sich da gesetzlich noch was ändert.
Also: "Vorfahrt für Arbeit" (Angie Merkel) sieht anders aus. |
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Gast
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Verfasst am: 06 Apr 2006 - 21:24
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BrightSide hat Folgendes geschrieben: |
Ich bin der Meinung: Wir Promoter sind für unterschiedliche Auftraggeber tätig, entscheiden frei, welche Aufträge wir annehmen und natürlich führen wir den Auftrag aus. Wenn Letzteres schon als "weisungsgebunden" deklariert wird, dann ist auch der Handwerker, z.B. der Klempner, der regelmäßig mein Klo "entstopfen" muss (natürlich nur ein Szenario , bei mir scheinselbstständig, oder? Schließlich einige ich mich mit ihm auf eine Zeit (wenn ICH zu Hause bin), gebe ihm also Arbeitszeit, Arbeitsort (MEIN Klo) und bitteschön auch Arbeitsgerät vor - dafür kann er sich dann die Lippenstiftfarbe aussuchten, das ist vielleicht der Unterschied... |
Genau so seh ich das auch! Ich habe bei den Agenturen weder ein Minimum noch ein Maximum an Aufträgen, die ich machen muss oder darf pro Monat / sonstige Zeiteinheit.
Beispiel mein derzeitiger Hauptauftraggeber: jeder 2-Tages-Aktion wird separat vergeben, mit eigenen Vertrag, wenn verschiedene Orte frei sind, dann kann ich wählen, wo ich hin will, und zu welchen Konditionen (da keine direkte Fahrtkostenübernahme, kalkuliere ich den Tagessatz für weiter entfernte Orte selbständig höher und HANDELE) ich den Auftrag annehme. Ich kann jederzeit komplett "aussteigen", die auch. Da aber die Zusammenarbeit im Allgemeinen zur beiderseitigen Zufriedenheit verläuft und eine gute Auftragslage vorhanden ist, findet sie eben etwas häufiger statt.
Das ist wie wenn ich den Maler, der mir die Küche gestrichen hat, auch noch fürs Wohnzimmer kommen lasse, danach fürs Schlafzimmer und dann für die Fassade, finde ich. |
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Gast
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Verfasst am: 31 Mai 2006 - 13:44
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Ich möchte die Diskussion noch mal neu anheizen, weil ich neulich einen sehr interessanten Link gefunden habe:
[Link nicht mehr vorhanden]
Hier fragt also eine Promo-Agentur einen Rechtsanwalt zum weiteren empfehlenswerten Prozedere mit selbständigen Promotern und Hostessen. Dazu meint der Anwalt u.a.:
Zitat: | Das Urteil des Hess. Landessozialgerichts gibt nichts dafür her, dass Promotoren stets sozialversicherungspflichtig beschäfigt sein müssen. Auch hier hängt es - in praktischer Hinsicht, denn das ist ja der Ansatzpunkt bei jeder Betriebsprüfung - zunächst von der Vertragsgestaltung ab, aber am Ende - die Rentenversicherung ermittelt natürlich auch - von der tatsächlichen Durchführung des Vertragsverhältnisses. Letztere ist im Zweifel massgeblich, auch das ist eigentlich selbstverständlich." |
Also kann man wohl offenbar doch kaum von einem "eindeutigen Verbot" sprechen, wie es edmerel getan hat.
Und was ich auch sehr interessant finde, ist der Aspekt, dass sich bei der so genannten und bei den Agenturen so populären BFA-"Befreiung" keineswegs um eine generelle Befreiung einer Person von der Rentenversicherungspflicht bzw. um eine generelle Sicherheit handelt, keine Renten-Beiträge abführen zu müssen. Grund: Eine BFA-Bescheinigung stellt immer nur auftragsbezogen fest, ob es sich um eine selbständige oder um eine Arbeitnehmer-Tätigkeit handelt:
Zitat: | Sicher ist auch der Einsatz von statusgeprüften Selbständigen, sofern sich die Prüfung auf das Auftragsverhältnis zu Ihnen bezieht. Risiken bestehen aber auch insoweit, weil die Statusprüfung von den Angaben der Beteiligten ausgeht, was sich naturgemäss nicht mit späteren Ergebnissen einer Betriebsprüfung decken muss. |
Sehr interessant sind auch die Äußerungen zur hier schon viel diskutierten Weisungsgebundenheit. Der Anwalt differenziert hier - meiner Meinung nach sehr sinnvoll - zwischen personengebundenem und projektbezogenem Weisungsrecht:
Zitat: | Das Spülküchenurteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt, dass klare Vorgaben im Sinne eines exakten Leistungsverzeichnises keineswegs ein Indiz für Weisungsabhängigkeit ist und das man bei Weisungen zwischen projekt- und personenbezogenen Weisungen unterscheiden muss. |
Eigentlich finde ich das sehr klar und einleuchtend. Demnach sind wir - in den meisten Fällen - als Promoter/Hostessen wohl projektgebunden weisungsabhängig. Doch da wir ja über die Annahme von Aufträgen selbst entscheiden bzw. über Ausgestaltung/Konditionen etc. des Auftrags selbständig mit den Agenturen verhandeln, sind wir nicht personenbezogen weisungsgebunden, oder?
Das Problem ist wahrscheinlich wirklich das - wie hier schon vielfach beschrieben - dass die Rentenkassen trotzdem versuchen, ihre klammen Kassen durch die Konstruktion von Arbeitnehmer-Verhältnissen zu sanieren, was natürlich unrealistisch ist, wie Sunny76 ja schon schön beschrieben hat. |
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Gast
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Verfasst am: 11 Jan 2007 - 9:44
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Hallo Forum,
ich habe mir mal das Urteil durchgelesen und bin froh, dass ich als Vertreter eine Agentur mich nicht um das Messegeschäft gekümmert habe.
Dennoch sehe ich einen Weg aus der Sache herauszukommen:
In dem Urteil wurde ziemlich darauf rumgehackt, dass es sich um keine selbständige Arbeit handle, da dem Promoter ja vorgeschrieben wird, wie er zeitlich zu arbeiten habe. Dieser Punkt zählt als Hauptargumentation von Seiten des Gerichts.
Wenn man nun als Agentur nicht selber einen Auftrag schreibt, sondern sich ein Angebot von dem Promoter machen lässt, bei dem er die Arbeitszeiten vorschlägt (die natürlich der vollen Messezeit entsprechen ), die nach Meinung des Promoters vonnöten sein wird, denke ich ist ein wichtiger Schritt getan, um die Selbständigkeit zu untermauern.
Denkt mal drüber nach
MfG,
T. |
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promotionbasis Site Admin
Anmeldungsdatum: 06.12.2002 Beiträge: 1869 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 13 Jan 2007 - 6:20
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das mag für promotion-jobs im allgemeinen gelten, und eigentlich ist dies bei vielen großen agenturen usus, aber im falle der messejobs bringt der tipp leider nicht viel.
es gibt nun einmal dieses urteil und im grunde kann man pauschal sagen, dass messejobs auf lohnsteuerkarte laufen. auf der cebit laufen sowohl aussteller wie nokia, siemens und co. (wenn sie dieses jahr überhaupt noch dabei sind) genauso wie die beauftragte agentur und deren hosts / hostessen gefahr, komplett von der messe ausgesperrt zu werden, wenn die hosts und hostessen *nicht* per lohnsteuerkarte abgerechnet werden.
dies wird in ziemlich genauen standkontrollen ermittelt.
grundsätzlich - s.o. - ist das aber natürlich ein tipp, der jedem promoter hilt, sein business so durchzuführen, dass zumindest bei jobs ausserhalb von messen vorerst keinegefahr bestehen sollte.
lg, arne _________________ _
_ Support-Anfragen bitte an support [at] promotionbasis [dot] de
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Gast
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Verfasst am: 01 Jun 2007 - 11:25
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GetMe hat Folgendes geschrieben: | Also: zitat admin:
promotionbasis hat Folgendes geschrieben: | messejobs sind seit einiger zeit komplett versicerungspflichtig, d.h. messejobs werden eigentlich nur noch über die lohnsteuerkarte abgerechnet.
daher ist der gewerbeschein, bzw. was dort drin steht im zusammenhang mit 'arbeiten auf messen' ziemlich egal.
lg, arne |
Es gibt rotzdem noch eine Menge Inserate, in denen Agenturen Promotor, Sampler o.ä. speziell mit Gewerbeschein suchen im Zusammenhang mit Messejobs.
Wie kommt das dann?
GetMe |
Dafür gibt es exakt 2 Erklärungen:
1)Sie wollen auf Teufel komm raus Steuern sparen.
2)Eigenes Unvermögen (auch Dummheit genannt).
Solltest du dich auf sowas einlassen, bist du bald mehr Geld los,als du verdient hast.
(Betrug ist eben kein Kavalliersdelikt) |
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interpol Alter Hase
Anmeldungsdatum: 26.08.2004 Beiträge: 346 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 01 Jun 2007 - 20:46
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man kann schon auf messen noch auf gewerbeschein arbeiten, ist dann aber nicht mehr hostess sondern verkaufsförderer. das hab ich kurioserweise schon seit eh und je in meinem gewerbeschein stehen und somit glück. ansonsten kann mans ja auch ändern lassen.
und falls dann kontrollen auf der messe kommen (wir hatten auf der ami 3-4 leute täglich) nie sagen dass man hostess is. sondern verkaufsförderer dann klappt das auch |
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Gast
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Verfasst am: 02 Jun 2007 - 14:09
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interpol hat Folgendes geschrieben: | man kann schon auf messen noch auf gewerbeschein arbeiten, ist dann aber nicht mehr hostess sondern verkaufsförderer. das hab ich kurioserweise schon seit eh und je in meinem gewerbeschein stehen und somit glück. ansonsten kann mans ja auch ändern lassen.
und falls dann kontrollen auf der messe kommen (wir hatten auf der ami 3-4 leute täglich) nie sagen dass man hostess is. sondern verkaufsförderer dann klappt das auch |
Es gibt schon hier so viele Treads dazu und ihr wollt oder könnt es einfach nicht verstehen:
Das Urteil des Darnstädter Sozialgerichtes bezieht sich auf Messestandpersonal,jedoch wurde hier nicht definiert welcher Personenkreis hierzu gehört.
Somit liegt es allein im Ermessen der Exekutive Maßnahmen gegen Personen,die als Sebständige "Verkaufsförderer"(was schon deshalb Unsinn ist,weil ihr im fremden Namen handelt)oder "Promoter" einzuleiten.
In Frankfurt geht man sehr drastisch dagegen vor,und es wird z.B nicht möglich sein,auf der IAA auf Gewerbeschein zu arbeiten.
P.S:
Auch das Urteil stammt vom Darmstädter Sozialgericht,und die Angeklagten waren Frankturter Studentinnen,die hier auf der Messe gearbeitet haben. |
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interpol Alter Hase
Anmeldungsdatum: 26.08.2004 Beiträge: 346 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 02 Jun 2007 - 14:22
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aha. na wenn ich das richtig verstehe waren also unsere kontrolleure nicht so ganz auf der höhe und haben das mal durchgehen lassen, richtig?
dieselbe agentur wird übrigens auch auf der iaa wieder auf gewerbeschein arbeiten "lassen" |
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Gast
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Verfasst am: 02 Jun 2007 - 16:32
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interpol hat Folgendes geschrieben: | aha. na wenn ich das richtig verstehe waren also unsere kontrolleure nicht so ganz auf der höhe und haben das mal durchgehen lassen, richtig?
dieselbe agentur wird übrigens auch auf der iaa wieder auf gewerbeschein arbeiten "lassen" |
1)3-4 Kontrollen am Tag!Da haben die wohl eine ganze Truppe losgeschickt.
2)SIE werden EUCH auf der IAA wieder auf Gewerbeschein arbeiten LASSEN : Genau das ist der Knackpunkt an der ganzen Geschichte.
Mir ist das egal:
Von mir aus arbeitet doch weiter auf Gerbeschein oder auch ganz "schwarz" auf der Messe.Zumal nach dem Urteil beides ziemlich dasselbe vergehen darstellt. |
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Gast
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Verfasst am: 02 Jun 2007 - 16:50
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BtT: Also ich habe bei meiner Stadt ganz einfach einen Gewerbeschein auf "Promotion" beantragt und die nette Dame vom Gewerbeamt hatte da auch nix dagegen. Das einzige, was ich gefragt wurde war, ob ich dann auch unterschiedliche Arbeitsgeber haben würde (wg. Scheinselbstständigkeit) Also, normalerweise sollte das doch auch reichen, schließlich geht es doch auch um Promotion, oder? |
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interpol Alter Hase
Anmeldungsdatum: 26.08.2004 Beiträge: 346 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 03 Jun 2007 - 16:22
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och edmerel, der unterschied zwischen uns beiden ist, dass ich dabei war und du nicht. und ja es waren 3-4 kontrolleure am tag da. wenn du es nicht glauben willst, dann eben nicht. lassen wir es also dabei. und möge jeder machen wie er denkt |
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Gast
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Verfasst am: 03 Jun 2007 - 16:48
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@interpol:
Ich weiß zwar nicht,was "dabei sein" mit geltendem Recht zu tun hat,ist mir auch egal.
Schließlich dauert die AMI 9 Tage und du bist jeden Tag 3-4 mal kontrolliert worden.Nach guten 30 Kontrollen bist du ja schließlich Profi.
Deshalb lassen wir das, und ich habe keine Ahnung,OK! |
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Gast
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Verfasst am: 14 Jun 2007 - 10:19
Nicht alle Hostessen sind Arbeitnehmer... |
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edmerel hat Folgendes geschrieben: |
Als Grundsatz gilt:
Sobald ihr auf der Messe für Firma XY Waren präsentiert,Probefahrten macht,Gäste bewirtet(Messestandpersonl),dürft ihr nicht auf Gewerbeschein arbeiten,sondern seid Arbeitnehmer (Lohnsteuerkarte!) und somit Sozialversicherungspflichtig.
Auch wenn euch Agentur XY sagt,dass ihr auf der Messe als Selbständige arbeiten dürft indem ihr euch als "Verkaufsförderer" etc. ausweist ist das blancker Unsinn.Den die Vorgaben des Gerichtes,sind abgesehen von der Arbeitsnnenung unabhängig.
P.S:
Das ist auch nicht irgendein Urteil,sondern Rechtsprechung mit Gesetzeskraft. |
Wie hier schon mal angesprochen (gebt mal "Cebit" und "Strafzahlung" in die Suchfunktion ein), glaube ich nicht, dass dieses Urteil grundsätzlich auf alle Messe-Hostessen anzuwenden ist. Natürlich hat das Urteil Gesetzeskraft, aber nur für den betreffenden Fall und für quasi identische Fälle. Es kann dann selbstverständlich als Präzedenzfall heran gezogen werden. Dazu muss jedoch der EINZELFALL vergleichbar sein. Die Agentur, auf die sich das Urteil bezog (Eurotess) ist ja in der Branche dafür bekannt, dass vorrangig Anfänger für die arbeiten, die sich noch eher alles vorschreiben lassen (Stichwort Weisungsgebundenheit) und bei denen tatsächlich grundlegende Merkmale der Selbständigkeit nicht erfüllt sind (z.B. unternehmerischer Kapitaleinsatz, Auftreten am Markt, Unterhalt einer Betriebs-Haftpflicht-Versicherung etc.).
Wie wir auch wissen, schreibt die Agentur Eurotess ja sogar die Lippenstiftfarbe vor; die im Rahmen des Urteils berücksichtigten Hostessen arbeiteten auch vorrangig nur für diese eine Agentur.
Und diese ganzen Dinge (und auch noch viel mehr) lassen sich nicht grundätzlich auf alle Hostessen übertragen. Ich kenne z..B. auch an eine Kollegin, die eine eigene Agentur betreibt (also direkt für Kunden auf Messen und Kongressen arbeitet), die neben Ihrer Hostessen-Dienstleistung auch technischen Support, Logistik etc. anbietet. Sie bietet also das Komplett-Paket und ist als Kauffrau im Handelsregister eingetragen. Ich glaube, dass Ihr Fall kaum mit den vielen Eurotess-Häschen vergleichbar ist, die ja in der Regel auch kein zweites Mal für die Agentur tätig sind.
Außerdem bietet jeder Handwerker Dienstleistungen aufgrund seines Leistungsportfolios an; der Kunde wählt dann daraus aus - der Handwerker einigt sich mit dem Kunden auf die Konditionen, muss dabei aber Kundenwünsche berücksichtigen. Selbstverständlich verhandelt er aber Konditionen und ist in der Auswahl seiner Aufträge frei. Wenn man sich jedoch mit dem Kunden handelseinig wird, muss der Auftrag selbstverständlich entsprechend ausgeführt werden; ist das schon weisungsgebunden? Bei Hostessen ist es doch in der Regel nicht anders als bei diesem Handwerker, oder?
Daher denke ich, dass diese sich inzwischen eingebürgerte Anwendung des Eurotess-Urteils auf grundsätzlich alle Hostessen eine Fehl-Interpretation (durch die Rentenversicherung, durch Messegesellschaften, durch Agenturen und teilweise auch durch Hostessen selbst) ist. Nur weil sich alle auf das Urteil beziehen, heißt es noch nicht, dass dieser Bezug auch in jedem Einzelfall korrekt ist. Fakt ist: Die Einzelfälle unterscheiden sich; der Gesetzgeber hat es - im Rahmen des Gesetzes zur Förderung (!) der Selbständigkeit - so vorgesehen, dass im Rahmen des Statusfestellungsverfahrens jeder Einzelfall entsprechend individuell gewürdigt werden muss, was aber leider für unsere Branche nicht (mehr) passiert.
In meinem Fall muss ich auch gerade im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens erleben, dass die Rentenversicherung pauschal urteilt und den Einzelfall nicht entsprechend würdigt; als "Begründung" für den angeblichen Arbeitnehmer-Status wird dann auf die Argumentation des Eurotess-Urteils verwiesen. Ich habe es sogar schon gehört, dass Hostessen im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens als Arbeitnehmer eingestuft wurden, u.a. mit der Begründung, sie hätten die Eurotess-Anstecknadel tragen müssen und sich damit einer Weisung unterworfen. Das Problem: Die betreffende Hostess hat nie für Eurotess gearbeitet; das Statusfeststellungsverfahren lief für ihre Tätigkeit bei einer anderen Agentur . So viel zum Thema "Berücksichtigung des Einzelfalls". Mir warf man in meinem Bescheid im Übrigen unter anderem vor, ich sei als Zahntechniker für die Agentur als Arbeitnehmer tätig, für die die eigentlich als Hostess arbeite .
Ich habe jedenfalls Widerspruch gegen meinen Statusbescheid eingelegt; falls der auch abgeschmettert wird, werde ich wohl vor dem Sozialgericht gegen meinem Bescheid (ich sei Arbeitnehmer) klagen müssen - hier entscheidet also die Judikative.
Übrigens kenne ich auch Leute, die den staatlichen Existenzgründungszuschuss für Ihre Hostessen-Tätigkeit erhalten; warum sollten Selbständigkeiten gefördert werden, wenn es gar keine Selbständigen sind? |
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