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Gast
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Verfasst am: 03 Okt 2003 - 15:33
*Amtlich: Promotion als Schüler ? |
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Hallo,
ich bin noch Schüler und wollte auch mal mit promotion sachen anfangen. Auf was muss ich alles achten? Das kann ja nicht sein dass ich mich selbstständig machen muss oder? Ich möchte das ganze sowieso nur nebenbei machen und nicht hauptberuflich. Kann man das nicht freiberuflich laufen lassen oder so? So dass ich garkeine Steuern zahlen muss. Oder wie läuft das?
Danke,christian |
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Gast
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Verfasst am: 03 Okt 2003 - 15:41
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also selbstständig und freiberuflich ist nicht so ein riesiger unterschied!
ohne gewerbeschein läuft aber leider fast niy fast alle agenturen verlangen ihn.
aber das ist kein problem du hast eh nen steuerfreibetrag über den du als schüler nie hinauskommen wirst!
ich bin übrigens auch noch schülerin...schön dass sich da noch jmd dazugesellt |
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Gast
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Verfasst am: 03 Okt 2003 - 20:32
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Als Promoter wirst du wohl kaum drum rum kommen einen Gewerbeschein anzumelden. (Dort steht drin, das du das ganze Nebenberuflich machst, wenn dus dem netten Herrn vom Amt sagst) Danach kannst du dich entscheiden ob du Mehrwertsteuer in deinen Rechnungen ausweisen willst oder, nicht, wobei ich empfehle dies zu tun, da man mit ein wenig mehr aufwand doch noch einiges an Umsatzsteuer die man selber zahlt zurück erhalten kann. Ausserdem sind die Honorare sowieso in netto gerechnet, sodass du, wenn du Umsatzsteuer zahlst, diese obendrauf rechnest. Du verlierst also nichts |
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Gast
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Verfasst am: 03 Okt 2003 - 20:56
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So jung und schon bei den Promotern ? (Achtung, Filmzitat. Wer weiß, von welchem Film? .....
Generell ist Promotion eine super Sache gerade für Schüler und Studenten. Mal ein wenig Geld dazuverdienen und dabei noch ordentlich was lernen. Aber wie bei so vielem gibt es neben den Rechten auch eine ganze Reihe von Pflichten bzw. Verpflichtungen.
Ein Gewerbeschein (rund 25 Euro) ist obligatorisch. Möchtest Du mehr Nutzen von Deinem Gewerbe haben, kommst du um ein gewisses kaufmännisches Basiswissen aber nicht herum. Ich kann Dir nur nahelegen, Dir einen Steuerberater zu nehmen. Vor allem in der Anfangszeit. Der kostet zwar Geld, die Kosten kannst du aber auch absetzen. Was das bedeutet, erklärt Dir der nette Mensch dann auch gleich.
Zwar kannst Du nun natürlich losrennen, und Dir die ganzen Infos auch vom Ordnungsamt und vom Finanzamt holen. Aber die Gefahr, daß Du etwas übersiehst und dabei Geld verschenkst, ist dabei recht hoch. Generell möchte ich vor "dem netten Kumpel" warnen, der "mal eben" für Dich die Steuererklärung macht. Auch wenn der dann seiner Meinung nach "den vollen Durchblick" hat. 1. ist das unter hoher Strafe verboten und 2. weiß kaum jemand wirklich 100 %ig bescheid - nicht mal die Steuerberater
Weiterhin solltest Du dich mit den vertraglichen Inhalten und den AGB´s auseinandersetzen. Wenn Du für eine Agentur auf eigene Rechnung arbeitest, gehst Du immer eine vertragliche Verpflichtung ein. Im Zweifelsfalle mit ernsten Konsequenzen.
Lies Dir hierzu auch ruhig die anderen Treats hier im Forum durch.
Also: Steuererklärung erst mal machen lassen und dabei lernen, ordentliche Rechungen schreiben, die Mehrwertsteuer nicht auf den Kopf hauen sondern am Besten auf ein kostenloses Tagesgeldkonto (mit Zinsen) legen. Denn die Mehrwertsteuer gehören nicht Dir, sondern dem Finanzamt.
Hab ich noch was vergessen? Hmm ... Der Rest kommt mit der Zeit. Das schöne an unserem "Job" ist ja, daß es immer was neues gibt ...
Viel Spaß und viel Erfolg auf jeden Fall von mir |
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Gast
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Verfasst am: 04 Okt 2003 - 3:18
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danke für die vielen infos... Wo besorge ich mir denn soein Gewerbeschein? Und wie teuer ist soein Steuerberater? ca. stundensatz? |
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Gast
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Verfasst am: 04 Okt 2003 - 5:28
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Den Gewerbeschein bekommst du in deinem zuständigen Ordnungsamt.
Wie teuer so ein Berater ist weiß ich aber leider nicht. |
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Gast
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Verfasst am: 04 Okt 2003 - 10:29
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chris
gehe auf hamburg.de
suche dort nach gewerbeschein
du müßtest einen link zum gewerbeamt finden
gehe dorthin und gib deinen strassennamen ein
dann erfährst du bei welchem gewerbeamt (ich habe meinem beim Bezirksamt Eimsbüttel in der Grindelallee bekommen) du ihn dir erstellen mußt.
geh da mit 20 € hin und schon haste nen gewerbeschein. |
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Gast
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Verfasst am: 04 Okt 2003 - 11:51
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und wenn cih dann soein gewerbe schein habe hat das dann irgendwelche sonstigen auswirkungen vielleicht auf das Kindergeld was ich noch bekomme da ich noch zuhause wohne und zur Schule gehe oder vielleicht auf irgendwelche anderen Sachen? Muss ich bei den Steuern irgendwas beachten oder so? Weil bis jetzt hatte ich ja mit Steuern so gut wie garnichts am Hut. |
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Gast
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Verfasst am: 04 Okt 2003 - 12:11
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nein.
solage du unter 7188 € im Jahr Einkommen hast, bist du bzw deine Eltern Kindergeldberechtigt.
Das liegt auch noch unter dem Eingangsteuersatz, daher würdest du auch steuerfrei Promoten.
Chris, es ist schwierig hier so etwas zu beantworten. Entweder muss man sich privat treffen oder zumindestens telefonieren. Dier sollte klar sein, wenn man das hier alles näher erklären will, wie lange sowas dauern würde es aufzuschreiben.
Wie AndyGer schon meinte, ne kleine Kaufmännische Basisausblidung ist schon nicht schlecht. Geh am besten zu einem Steuerberater oder less dir alles hier im Forum genau durch. |
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Gast
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Verfasst am: 05 Okt 2003 - 10:01
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ok Wladi vielen dank erstmal. werd mich mal schlau machen aber ich denke nicht dass ich mir gleich einen Steuerberater hole da mir das wohl zu teuer ist. |
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Gast
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Verfasst am: 05 Okt 2003 - 19:59
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nachdem jetzt alle erst mal was zu diesem thema beigetragen haben zeig ich dir jetzt erstmal die
Wichtige Grenzwerte:
Gewerbesteuerpflicht: ab 24.500 €
Umsatzsteuerpflicht: ab 16.620 € im laufenden, erwarteter Umsatz von 50.000€ im Folgejahr
Mitgliedsbeitrag an Handelskammer ab Gewinn von ca. 5.150 €
Lohnsteuer fällt an ab: 7.235 €
Verlust der Familienkrankenversicherung ab: 3.900 €
damit weisst du wirklich genau was du und wieviel du verdienen darfst !
Verlust des Kindergeldes: 7.188 € (Bafög-Anteil wird mitgerechnet!)
Verlust des Bafög: 4.227,36 € |
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Gast
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Verfasst am: 05 Okt 2003 - 22:55
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danke snoopy Was ist eigentlich mit LVA rente denn ich beziehe hinterbliebenen Rente da mein vater verstorben ist. Kann ich die weiter beziehen oder wird diese abgesetzt oder gekürzt? |
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Gast
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Verfasst am: 06 Okt 2003 - 8:05
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du meinst die halbweisen rente ?
Also die bekommt man in der regel so oder so also egal wieviel du verdienst da dein verdienst ja nicht ändert ob dein vater nun lebt oder gestorben ist.
soweit ich das weiss ist die verdienstunabhängig da mein nachbar sowas auch bezieht aber da würde ich einfach mal beim finanzamt in deinem zuständigkeitsbereich anrufen ist das beste was du machen kannst, ach ja die beraten einen auch gerne mal kostenlos |
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Gast
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Verfasst am: 06 Okt 2003 - 10:59
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ok da werd ich gleich mal anrufen danke für den tip snoopy |
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Gast
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Verfasst am: 06 Okt 2003 - 19:17
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wofür sind denn sonst solche foren da ?! |
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