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Gast
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Verfasst am: 08 März 2006 - 12:20
ZAHLUNGSZIEL GUIDE Punkt 13 |
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Erst einmal ein großes HALLO an alle...
ich hab ein paar Fragen zum ZAHLUNGSZIEL GUIDE
1. Betreff Punkt 13: "Auch bedarf es der schriftlichen Bestätigung, dass der Rechnungsaussteller als selbstständiger Unternehmer sein Einkommen selbst versteuert." ich versteh auch nach einer Nacht darüber schlafen einfach nicht, was damit gemeint ist *verzweifel*
2. Mir wurde gesagt, daß in der Rechnung Angaben zu Projekt und Zeitraum notwendig sind (fürs Finanzamt)
3. Auslagen sind doch kein Kostenersatz und auch als "Auslage" verständlich - in meinen Rechnungen ist dieser Passus jedenfalls fest ingeriert und mit dem Betrag von 0,00 € aufgeführt falls es keine Auslagen gab - jedoch muß ich gestehen, ich war bisher noch nicht über eine Agentur tätig, sondern direkt von Veranstaltern gebucht.
Es wäre sehr nett, wenn mir jemand vor allem die Sache mit Punkt 13 erläutern könnte. *biiiitte*
anna |
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Gast
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Verfasst am: 08 März 2006 - 14:11
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Zu Punkt 13:
Eigentlich doch ganz einfach: Du bestätigst Deinem Auftraggeber, dass Du Dich selbst drum kümmerst, dass das Finanzamt seine Steuern bekommt. Damit ist der Auftraggeber was Steuerhinterziehung betrifft für diesen Fall aus dem Schneider.
Benutze doch einfach den Passus aus dem Rechnungstool von PB
"Alle Steuern und Sozialabgaben werden von mir gemäß meiner Gewerblichkeit gemeldet und an die Behörden abgeführt."
Oft unterschreibst Du es auch schon im Rahmenvertrag.
Zur 2.Frage...
Stimmt, einige Agenturen wollen genaue Angaben. Kriegen sie dann auch. Genauso die Unterschrift. Wer sie umbedingt haben will kriegt sie, aber verpflichtend ist die nicht.
Hoffe erst mal geholfen zu haben (und das es stimmt was ich erzähle )
Chris |
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Gast
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Verfasst am: 08 März 2006 - 14:45
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Chris,
das stimmt schon so...
Eine Rechnung muß folgendes enthalten (u.a.):
- die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
-> Auftragsbezeichnung: Verkostung xxx im Mini-Markt, Projekt xyz, Promotor-Nr. 012345 (Beispiel)
- den Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung
-> Erfüllungszeitraum: 02.03.-04.03.2006 (Beispiel)
-> Erfüllungsort: 52457 Aldenhoven (Beispiel)
Die Auftragsbezeichnung geben die Agenturen zum Teil vor, ansonsten eben selbst was einfallen lassen .
LG,
*** Sabine ***
Zuletzt bearbeitet von Gast am 08 März 2006 - 18:39, insgesamt einmal bearbeitet |
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Gast
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Verfasst am: 19 Apr 2006 - 21:03
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@ edmerel:
Was genau ist jetzt an der Aussage nicht richtig? So wie ich die Sachlage verstanden habe befindet sich die Agentur gemäß §286 in Verzug und muss demnach nicht gemahnt werden!?
Ansonsten stimmt das schon, wenn die Agentur Einspruch einlegt, wird aus dem Mahnverfahren ein normaler Zivilprozess, der dann nicht mehr ohne Anwalt zu machen ist.
Hierzu habe ich noch nen guten Link gefunden:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/verfahrensrecht/gerichtliche_mahnung/
Wenn jedoch jedes schuldhafte Verhalten seitens des Promoters auszuschließen ist, ist das Mahnverfahren schon geeignet. Allerdings würde ich persönlich nicht gleich nach 30 Tagen eines einleiten. Erfahrungsgemäß lassen sich einige Agenturen gerne 5-6 Wochen Zeit (steht oft genug auch so im Rahmenvertrag), so dass der Aufwand etwas voreilig wäre. |
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Gast
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Verfasst am: 21 Apr 2006 - 14:35
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Conny2003 hat Folgendes geschrieben: | @ edmerel:
Was genau ist jetzt an der Aussage nicht richtig?
Erfahrungsgemäß lassen sich einige Agenturen gerne 5-6 Wochen Zeit (steht oft genug auch so im Rahmenvertrag), so dass der Aufwand etwas voreilig wäre. |
1)Damit hast du ein teil deiner Frage selber beantwortet:
§ 286 III BGB:
Der Schuldner einer Entgeldforderung kommt spätestens in Verzug,wenn er nicht inerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.
Die Fälligkeit richtet sich nach (vertraglicher) Vereinbarung!
Beachte zum Vericht der Mahnung die Vorausetzungen der § 286 II Nr. 1-4 BGB!
(Soltten aber schon mit jeder Rechung erfüllt sein,besonders die Berechnung der Fäliigkeit nach dem Kalendertag sollte keine Probleme bereiten,da ein Rechnungsdatum vorliegt und eine Zeitspanne, in der Regel 14 Tage genannt ist o.a.. siehe Vereinbarung,Rahmenvertrag,Einzelauftrag e.t.c))
2)Die 30 Tage gelten somit nur für Rechnungen,bei denen ein Zahlungsziel individualrechtlich nicht geregelt ist.
3)Weiterhin zu beachten: "Sofort Fälligkeit"
Dem Gläubiger steht die Leistung seines Zahlungsanspruch sofort zu, mit der Folge,dass der Betrag sofort fällig ist und der Schuldner seit "der ersten Minute" nach Leistungserbringung im Verzug ist! |
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Gast
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Verfasst am: 25 Jul 2006 - 12:30
Rechnungsrichtlinien |
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Rechnung
Wie muß eine 'korrekte' Rechnung aussehen?
(§ 14 UStG)
Folgende Angaben müssen aus der Rechnung hervorgehen:
o Name und Anschrift sowie Steuernummer des leistenden Unternehmers (Promoter),
o Name und Anschrift des Leistungsempfängers (Agentur),
o eine fortlaufende Rechnungsnummer, die der Rechnungsaussteller vergibt,
o Gegenstand der Lieferung oder Leistung (Aktion), Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstand der Lieferung oder der sonstigen Leistung,
o Rechnungsdatum, sowie Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung (Einsatzdatum),
o Mehrwertsteuersatz, bei Steuerbefreiungen ist ein entsprechender Hinweis erforderlich (z.B. Keine Berechnung von MwSt gemäß § 19 UstG)
o Mehrwertsteuerbetrag (muß separat ausgwewiesen werden),
o Rechnungsbetrag (netto), das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung,
o Rechnungsbetrag (brutto)
Der Empfänger der Rechnung kann/muss eine neue Rechnung verlangen, wenn eine der genannten Angaben fehlt.
Wenn einer der genannten Punkte fehlt, so wir die RG durch das FA bei den Agenturen nicht akzeptiert!!!
FAZIT: Diese Richtlien sind nicht Schikane der Agenturen, sonder GESETZES-RICHTLINIEN und das "Augen zudrücken der Agenturen" geht im Zweifelsfalle immer zu Lasten der Agenturen!!!
So, und diese Richtlinien kriegt bei uns jeder Promotor an die Hand, und wer seine Rechnung korekt stellt wird auch im Zahlungsziel bezahlt (so läuft das zumindesten bei uns). Dauert es dann aber Wochen bis die korekte RG vorliegt, so muß man entsprechend lange warten.
P.S. an die ganz Schlauen: Bei uns gilt das Rechnungseingangs-Datum und nicht der Tag des Einsatzes (der oft Wochen zurück liegt und auch nicht zurück datierte Rechnungen).
Viele Grüße aus Berlin
Stefanie Martin
Ulm Marken Promotion GmbH - Büro Berlin |
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Gast
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Verfasst am: 30 Jan 2007 - 14:20
Rechnung bezahlt: nach 2 Wochen? nach einem Monat? |
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Hallo,
da wir die Diskussion gerade in einem anderen Thread angeschnitten hatten:
Wieviel Zeit vergeht bei Euch im Schnitt ehe Rechnungen beglichen werden?
Mal ehrlich: 10 oder 14 Tage und Geld auf dem Konto? Passiert, aber Standard ist das nicht. Macht man mehrere Einsätze für eine Agentur ist es leider häufig so, dass die letzte Rechnung auf sich warten lässt.
Habt Ihr in den letzten Monaten die gleichen Erfahrungen machen müssen oder geht es nur mir so?
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 30 Jan 2007 - 20:00
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Denke, dass viele Agenturen das gesetzliche Recht mit den 4 Wochen ausreizen.
Wobei mir ein Kollege sagte, dass eine Rechnung sofort nach Erhalt, innerhalb 14 Tagen bezahlt werden sollte/fällig wird.
Auch ohne Zahlungsziel hinweis.
Wenn das jetzt verkehrt ist, dann lass ich mich gerne eines Besseren belehren. |
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Gast
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Verfasst am: 31 Jan 2007 - 0:34
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4 Wochen ist tatsächlich die Regel
Nur wenige Agenturen, für die ich bisher gearbeitet habe, haben innerhalb von 14 Tagen oder sogar noch schneller gezahlt! |
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Gast
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Verfasst am: 31 Jan 2007 - 14:45
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Ich habe mir auch schon überlegt, das Zahlungsziel unmissverständlich in die Rechnung zu schreiben. Doch was bringt es, wenn es ignoriert wird - da kann ich nachtelefonieren, bitten und betteln oder selbst ein Mahnverfahren androhen... alles für`n Garten, denn dadurch kommt es keinen Tag schneller und letztlich verscherze ich mir jede Chance auf einen Nachfolgeauftrag.
Daher keine Frage: der Promoter steht einfach mal am Ende der Nahrungskette und muss stillhalten und kuschen - leider.
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 31 Jan 2007 - 16:17
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Ich habe mir so ein kleines Polster angelegt, damit ich überleben kann, wenn eine Firma mal nicht sofort bezahlt.
Zitat: | letztlich verscherze ich mir jede Chance auf einen Nachfolgeauftrag. |
Ich würde mir natürlich überlegen, ob ich jemals noch einmal für die Agentur arbeiten wollen würde.
Hat von euch jemand sein Geld einmal noch gar NIE bekommen???
Ich denke, diese Fälle wären es wert an das schwarze Brett gehängt zu werden. |
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Gast
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Verfasst am: 31 Jan 2007 - 17:47
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i.d.R. werden die zahlungsziele beim casting oder vor vertragsunterschrift geklärt. wem´s nicht passt braucht nicht zu unterschreiben ...
wenn die zahlungen natürlich weit über´s ziel hinausschießen sollte das umgehend geklärt werden.
letzte konsequenz wären dann mahnung und mahnbescheid. wobei das in meiner langen promo-kariere noch nicht vorkam.
cu th |
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Gast
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Verfasst am: 01 Feb 2007 - 13:48
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Früher als nach 4 Wochen, bin ich bis jetzt glaub noch nicht bezahlt worden. Später aber auch nicht |
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StevenSilz Promo-Noob
Anmeldungsdatum: 13.03.2006 Beiträge: 54 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 01 Feb 2007 - 14:25
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hallo.
habe auch schon die erfahrungen machen müssen das Agenturen zwischen 14tage und 6wochen brauchen um zu bezahlen.
bei 1 Agentur für die ich regelmässig arbeite brauchen wirklich sehr lange bis zu 8 wochen.
ist aber die ausnahme. zum Glück.
Aber leider ist das nun mal so.
Die Agenturen bekommen ja auch erst das Geld von dem Auftraggeber meistens bis zu 3 monate später.
Gruß aus berlin |
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StevenSilz Promo-Noob
Anmeldungsdatum: 13.03.2006 Beiträge: 54 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 07 Feb 2007 - 5:26
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leider zahlen die agenturen nach 4wochen(steht in der regal auch im rahmenvertrag) und immer mehr agenturen zahlen nach 6 wochen."FRECH" finde ich das. zum glück haben alle bis jetzt bezahlt(bei mir).
mfg |
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