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Als Promoter im Ausland arbeiten

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Guest






PostPosted: 21 Jun 2007 - 9:39

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Zur Zeit werden auch viele Annoncen für Call-Center-Jobs in Spanien, beziehungsweise auf den Kanaren geschaltet. Hört sich zwar alles super an (arbeiten "mit Sonne, Sommer + Spass"), bin da aber doch eher etwas skeptisch...weiss hier jemand etwas genaueres?!
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PostPosted: 06 Aug 2007 - 12:54

UmST. Österreich, Forderung der Steuer n. Steuerprüfung
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So diese Frage geht mal an meine Kollegen Promo/Mod. Profis.

Ich mach meinen Job jetzt doch schon 7 Jahre, aber das ist mir wirklich neu.
Habe Heute von einer Agentur Rechnung von mir aus 2004 zurück bekommen. Mit der Bitte diese zu korrigieren und die Umsatzsteuer (welche ich natürlich ausgewiesen hatte) zurück zu erstatten.

Besonderheit. Die Aufträge haben in Österreich stattgefunden.

Mir ist klar, das wenn ich einen Auftraggeber habe und dieser im Ausland ist, andere Steuerrichtlinen gelten.
Aber wenn meine Agentur die mich bucht in Deutschland ist, was hat das dann mit der Umsatzsteuer zu tun die ich dem Auftraggeber und nicht dem Endkunden stelle.

Mir nicht ganz schlüssig und meine Steuerberaterin hat noch 3 Tage Urlaub Smile)

also ...ran an die Tasten, bin schon gespannt

lg Rappi
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PostPosted: 06 Aug 2007 - 14:22

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Das ganze hat was mit dem Ort der Leistung zu tun.

Da es sich bei Promotion um eine sonstige Leistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes handelt, somit wäre der Ort der Leistung dort wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt.
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PostPosted: 06 Aug 2007 - 15:51

AW:
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versteh ich nicht. Das sind zwei verschiedene Paar schuh. Mein Auftraggeber ist in Deutschland. Was der mit der Agentur in Österreich ausklamüsert kann mir doch rel. schnuppe sein. Und was hat das mit der Gewerbeform zu tun?.. Sicher das Du meine Frage richtig verstanden hast ?

Grüße
Rappi
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PostPosted: 06 Aug 2007 - 19:15

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Hab deine Frage schon richtig verstanden.

Der Ort der Leistung hat was damit zu tun welche Steuer du in Rechnung stellen musst. Und wenn du eine Vermittlungstätigkeit machst, wäre der Ort als Leistungort an zu sehen wo der Leistungsempfänger sitzt. Und da es Österrreich deiner Aussage nach ist muss auch diese Steuer berechnet werden. Weil Nebenleistungen teilen das schicksal der Hauptleistung. Somit die Argentur die beauftragt macht eine hauptleistung bei der du die Nebenleistung machst
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PostPosted: 06 Aug 2007 - 20:18

Aw:
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vielen Dank für Deine Antwort

ich hab mir das jetzt mal durchgelesen im paragrafen.
Es ist keine künstlerische, keine sportliche und keine kulturelle sonstige leistung gewesen. Wo der Ort des Leistunsempfängers dann Österreich wär. Isses dann aber ja nicht.
Darüber hinaus bleibt der Empfänger doch die Agentur in Deutschland oder nicht?
MwSt. hab ich bereis abgführt und die Agentur hat sich die Vorsteuer doch geholt nehm ich an.
Großes Fragezeichen..

Grüße
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PostPosted: 06 Aug 2007 - 20:23

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Der Paragraph geht aber noch weiter.

Das mit der Steuer abgeführt ist doof aber wenn du die den zurückerstatten solltest musst du eh eine korriegerte Rechnung schreiben und dann kannst du die Steuer zurückfordern.
Gehe auch mal davon aus das sich die Argentur bereits die Vorsteuer geholt hat.
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PostPosted: 08 Aug 2007 - 19:59

promotionbasis in spanien
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Hallo,
wohne zur zeit in spaniein und moechte gerne weiter als promoter zu arbeiten.
kennt jmd ne aenliche funktionierende web seite wie promotionbasis, die jobangebote fuer spanien enthaelt?

Oder eine aenliche seite o. moeglichkeit?

Danke euch im vorraus!
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PostPosted: 09 Aug 2007 - 7:27

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Hallo,

Nee kenn ich leider nicht aber hier findest du ja auch einige Angebote für Spanien auf PB. Vll wohnst du ja da irgendwo in der nähe. Ansonsten kann ich dir leider auch nicht helfen. Aber mal eine andere Frage: braucht man irgendwas spezielles wenn man in Spanien als Promoter arbeiten möchte außer bissel spanisch kentnisse?

Lg
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PostPosted: 17 Aug 2007 - 17:11

Promotion in England / London
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Smile hey leute ...
ich möchte in 3 wochen nach london ziehen und wollte mal fragen ob vielleicht jemand ein paar agenturen in london kennt
lg claudi
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Guest






PostPosted: 21 Aug 2007 - 10:51

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...das würde mich aber auch mal interessieren:-D
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PostPosted: 05 Sep 2007 - 17:27

Deutschland-Österreich
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hi prost
bin interessiert ,was dein Steuerberater entschieden hat, Konfus
da bei mir genau fast das gegenteil ist- ich wohne in wien(also österreich), bin hier tätig für deutsche promo-agenturen, und bei denen läufts steuerfrei da EU-innergemeinschaftliche leitsung.
dagegen wenn ich für österreichische agenturen hier tätig bin, verrechne ich denen 20% Ust und 17% MwSt (oder verkehrt. funny ..das ist mir immernoch nicht klar,aber auf jeden fall was drauf also nicht steuerfrei.....was mir auch nicht klar ist aber am ende stehen die 37% gut auf meinem konto lol )
tja schreib mal was ist bei dir passiert im endeffekt??

lg aus wien
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Guest






PostPosted: 05 Sep 2007 - 18:39

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Hallo Zori,

ich habe nun wirklich keine Ahnung, wie das in Österreich so läuft, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es dort so viel anders ist als in Deutschland.

Also Du in Österreich für österreichische Agenturen, das ist dann ja in etwa wie ich in Deutschland für deutsche Agenturen.
Hier in Deutschland sind Mehrwert- und Umsatzsteuer ein und dasselbe Ding, nur mit verschiedenen Namen in unterschiedlichem Zusammenhang. Mehrwertsteuer ist das, was ich auf der Rechnung ausweise (bei uns 19%), Umsatzsteuer heißt das dann, wenn ich genau dieses Geld (abzüglich Vorsteuer, d.h. der Mehrwertsteuer aus meinen Betriebsausgaben) ans Finanzamt überweise.
Wenn es Dir also ohnehin "immer noch nicht ganz klar" ist, dann frag vielleicht noch mal nach, ob das so in Ordnung ist! Kann mir nicht vorstellen, dass man auf einer Rechnung erst Mehrwertsteuer und dann auch noch Umsatzsteuer obendrauf ausweisen kann in Österreich. Konfus

Aber wie auch immer: bevor Du jetzt den Porsche bestellst, denk daran, dass "Steuer" was ist, was Vater Staat kassiert - d.h. Du darfst diese zusätzlichen 37 (oder wie viel auch immer) % leider nicht behalten!
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PostPosted: 05 Sep 2007 - 18:53

RE:
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Hi Ihr beiden ..
also folgendes ist der Fall.
Hat mal rein gar nix mit dem Ösi zu tun *frechgrins* aber zumindest ist das das statements meiner Steuerfrau... und so hab ichs auch weitergeleitet:

das deutsche Steuerrecht sieht das wiefolgt vor.

§ 3a Ort der sonstigen Leistung

(3) 1Ist der Empfänger einer der in Absatz 4 bezeichneten sonstigen Leistungen ein Unternehmer, so wird die sonstige Leistung abweichend von Absatz 1 dort ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt. 2Wird die sonstige Leistung an die Betriebsstätte eines Unternehmers ausgeführt, so ist stattdessen der Ort der Betriebsstätte maßgebend. 3Ist der Empfänger einer der in Absatz 4 bezeichneten sonstigen Leistungen kein Unternehmer und hat er seinen Wohnsitz oder Sitz im Drittlandsgebiet, wird die sonstige Leistung an seinem Wohnsitz oder Sitz ausgeführt.
(3a) Ist der Empfänger einer in Absatz 4 Nr. 14 bezeichneten sonstigen Leistung kein Unternehmer und hat er seinen Wohnsitz oder Sitz im Gemeinschaftsgebiet, wird die sonstige Leistung abweichend von Absatz 1 dort ausgeführt, wo er seinen Wohnsitz oder Sitz hat, wenn die sonstige Leistung von einem Unternehmer ausgeführt wird, der im Drittlandsgebiet ansässig ist oder dort eine Betriebsstätte hat, von der die Leistung ausgeführt wird.
(4) Sonstige Leistungen im Sinne des Absatzes 3 sind:
1. die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Markenrechten und ähnlichen Rechten;
2. die sonstigen Leistungen, die der Werbung oder der Öffentlichkeitsarbeit dienen, einschließlich der Leistungen der Werbungsmittler und der Werbeagenturen;
3. die sonstigen Leistungen aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt, Patentanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Sachverständiger, Ingenieur, Aufsichtsratsmitglied, Dolmetscher und Übersetzer sowie ähnliche Leistungen anderer Unternehmer, insbesondere die rechtliche, wirtschaftliche und technische Beratung;
4. die Datenverarbeitung;
5. die Überlassung von Informationen einschließlich gewerblicher Verfahren und Erfahrungen;
6. a) die sonstigen Leistungen der in § 4 Nr. 8 Buchstabe a bis g und Nr. 10 bezeichneten Art sowie die Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten,
b) die sonstigen Leistungen im Geschäft mit Gold, Silber und Platin. 2Das gilt nicht für Münzen und Medaillen aus diesen Edelmetallen;

7. die Gestellung von Personal;
8. der Verzicht auf Ausübung eines der in Nummer 1 bezeichneten Rechte;
9. der Verzicht, ganz oder teilweise eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit auszuüben;
10. die Vermittlung der in diesem Absatz bezeichneten Leistungen;
11. die Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände, ausgenommen Beförderungsmittel;
12. die sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation;
13. die Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen;
14. die auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen;

…da Sie die Agentur als Auftraggeber und Empfänger meiner Leistung gelten und Ihr Sitz in München ist – somit Inland, gehe ich davon aus das meine Leistung im Inland steuerpflichtig sind gem § 3a Abs. 3 S. 1 UStG i.V. mit §3a Abs. 4 Nr.2 UStG.

Sollte dem nicht so sein, müssen sie mir halt sagen was sie damit gemacht haben und mir ne bessere fundstelle im steuerrecht zukommen lassen.

ich hab noch nichts von ihnen gehört und was das ganze mit dir zu tun hat, grins... rein gar nix denk ich mal

aber die Märchensteuer musst du so oder so abführen da führt kein weg vorbei bei der nächsten steuerprüfung einer deiner agenturen. Da hat sunny schon nicht ganz unrecht.

Wohl bekomms
Stefan
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Guest






PostPosted: 05 Sep 2007 - 20:29

37%
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ahaaaa sorry für das doofe fehler, ich habs jetzt:
also 20%MwSt und die 17% sind aufschlag für soz.versicherung,da wer gewerbeschein hat,ist selbstständig ,....was selten der fall unter der Promotoren in Österreich ist,da es ohnedies geht, yo nur weniger bezahlt,aber dafür auch keine kosten für soz.versicherung Very Happy
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