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Was tun bei Rauswurf?

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sebastianv
Site Admin


Anmeldungsdatum: 05.01.2003
Beiträge: 747
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 30 März 2005 - 3:34

Antworten mit Zitat  

Ich bin auch vor 5 Jahren mal aus einem Markt geflogen. War dort für einen Druckerhersteller und der AL meinte, ich sei sein Leibeigener und maulte mich an, ich solle gefälligst mit helfen irgendwelche Kartons umzustapeln. Normalerweise schlage ich eine Bitte des Personals nicht ab, aber auf so ein angemaule hatte ich keinen Bock, habe ihn dann darauf hingewiesen, das ich nicht dazu hier sei und das mich der Hersteller für das Verkaufen bezahle. Daraufhin is der junge Mann dann kurz explodiert mr green und hat mich nach einigem Schreien des Hauses verwiesen. Habe dann die Agentur angerufen, kurz informiert, zuerst haben die den AL am Telefon zurechtgestutzt und nen Tag später gabs dann nochmal einen Einlauf vom Außendienstler für den AL. Habe den Markt seitdem lieber gemieden hehe
_________________
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Apr 2005 - 14:01

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Also ich war mal live dabei wie meine Freundin nach hause geschickt wurde:
Wir haben in Köln ne Studie in sachen Marktforschung gemacht, mussten uns an einen Stand einer Kosmetic-Marke stellen und warten, bis Zielpersonen auftraten. Man hatte uns bei der Vorbesprechung gesagt, Keine Jeans, keine Turnschuhe. Meine Freundin hatte sehr schicke aber leider leicht sportliche Schuhe an, das wars, die Abteilungsleiterin der Kosmetikabteilung kam direkt bei Arbeitsbeginn auf uns zu und hat meine Freundin für diesen Tag nach hause geschickt.
Was ich daran verdeutlichen wollte: Wünsche von Argenturen ohne wenn und aber akzeptieren und nicht nach seinem eigenen befinden ausdehnen,, dann hat man für die Aktionstage seine Ruhe, ansonsten besser von dem Job Abstand nehmen. Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Sep 2007 - 18:08

Was tun bei Rauswurf?
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hey leute, ich wende mich jetzt mal ans forum, weil ich mirnicht ganz klar bin,
wie ich vorgehen soll..

ich habe für eine agentur auf der IFA vom 29.08. - 01.09. gearbeitet, und einen
Vertrag vom 29.08. - 05.09.07. Kündigung des Vertrags mus innerhalb von drei
Tagen schriftlich erfolgen.

mein problem:

Ich habe als Barmann in einem der Händlerzentren gearbeitet, und auch schon
erfahrung als barman (events clubs etc). gleich am 2. tag hatte die teamleiterin
probleme mit mir, da ich ihr nur infos bzw hilfreiche tips gegeben habe , was sie
wahrscheinlich als untergraben ihrer authorität ansah (sie meinte sie hätte 10
jahre erfahrung, da brauch ich ihr nichts sagen, später sogar war ein statement,
man solle gar nichts sagen, nur zustimmen und arbeiten)
das ganze team wurde auch von ihr ständig angeschnauzt und unfreundlich behandelt.
mich hatte sie dann anscheinend auf dem kiker, da ich zu viel gesagt habe.

konsequenz war daß ich zum agenturchef gebeten wurde und angemahnt wurde.
im gleichen atemzug fiel ihm auf daß meine schuhe nicht ganz schwarz waren,
und ich noch einen ohrring trug (den ich dann später abklebte, da ich ihn nicht
rausbekomme). beides wurde auch als Nichterfühlung meiner plicht gedeutet.
Die chance mit exakt schwarzen schuhen am nächsten tag zu kommen, hatte ich.
Frage 1: wenn solche sachen nicht im vertrag stehen, nur als info email vorher
rumgeschickt wurde, zählt dies als grund mich anmahnen, bzw als teilgrund mich
feuern zu dürfen ?

morgens kam ich dann punkt halb 9 zum arbeitsbeginn, wurde aber auch sofort
angemahnt, da ich wohl bitte eher da hätte sein sollen, fürs umziehen.
diese info kam aber nie offiziel, stand auch nicht im vertrag! arbeitsbeginn
war eigentlich auf 9 uhr angesetzt (also nahm ich an, 30 min vorher fürs umziehen)
frage2. kann dies ein grund sein, mich anmahnen, bzw als teilgrund mich
feuern zu dürfen ?

dann abends, unterlief mir der fehler eine cola vor dem gast, hinter der bar zu
trinken, worauf ich dann sofort endgültig gefeuert wurde. auch hier weiß ich, daß
es normalerweise sich nicht gehört, aber gesetzlich ist es nicht festgehalten oder ?
dazu zu sagen ist, daß ich eigentlich schon feierabend hatte, aber noch kurz
im team geholfen habe, um die bar nicht einfach ohne weiteres zu verlassen.

(anmerkung: wir hatten keine vernünftige pausenreglung, bzw wurden sogar
angeschnauzt wenn wir mal im küchenbereich etwas aßen oder tranken, owohl
uns dies vom 9-11 offiziell "gestattet" wurde.)

mir stellt sich jetzt die frage ob, da all diese gründe meines erachtens nirgends
festgehalten sind und vertraglich auch nichts als kündigungsgrund angegeben
ist, ich dann vertragsgerecht gefeuert wurde und meine ansprüche auf die
zumindest noch anstehenden weiteren 4 tage verfallen sind !?

bisher habe ich keine schrifliche kündigung bekommen, und falls die gründe
nicht zu einer vertragsgerechten kündigung zählen, würde ich die noch kommenden
tage trotzdem bzw eine ausfallpauschale berechnen.

ist das legitim ? falls alles auf meiner seite steht, gehen mir dadurch ja andere
jobs verloren, die ich hätte annehmen können.

kann jemand mit dem wirrwar was anfangen und mir nen tip geben welche ansprüche ich habe bzw nicht habe ?
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BeJay2000
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 08.05.2007
Beiträge: 38
Wohnort: Rheurdt

BeitragVerfasst am: 02 Sep 2007 - 21:03

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Es ist natürlich sher schwer zu sagen wie das ganze genau aussieht ohne den Vertrag zu kennen. Als erstes würde ich trotz allem morgen wieder pünktlich dort erscheinen. Solange Du schriftlich keine Kündigung hast, kommst Du wenigstens Deinen Verpflichtungen nach.

Hast Du denn einen Arbeitsvertrag oder arbeitest Du auf Gewerbeschein dort?

Mein Empfingen würde auf jeden Fall sagen, dass Du nicht gefeuert werden kannst höchstens freigestellt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Sep 2007 - 21:19

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Wenn ihr es vertraglich festgehalten habt, dass Du bei Nichterfüllung der Leistung oder bei "nicht Guterfüllung", d.h. das Interessen des Auftraggebers nicht zu beachten, denn Du musst ja alles zu unterlassen, was den Vertragserfolg gefährden könnte, dann kann die Agentur Dich feuern, denn sie wollen dort nun mal niemanden haben, der nicht repräsenttiv für sie arbeitet. Das aber so einiges an den Haaren herbei gezogen wird, weil Dich jemand nicht leiden kann, ist natürlich eine Sauerei und wenn die gute Frau schon 10 Jahre im Geschäft ist, dann sollte sie auch wissen wie man mit Mitarbeitern umgeht...

Ich würde morgen einfach mal hingehen und schauen was passiert... Sollte dann kommen, dass Du gehen kannst, dann würd ich mal nen Anwalt fragen was genau los ist und was Du machen kannst - denn im schlimmsten Fall könnten sie Dir auch eine Strafe auferlegen, da Du deinen Vetrag nicht erfüllt hast, denn sie mussten Dich kündigen, hatten deswegen keine Arbeitskraft vor Ort un der Ablauf wurde geschädigt... Sad
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Sep 2007 - 22:34

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hm ist schwierig, also ich wurde ja gestern schon rausgeworfen. direkt nach dem feierabend.

der agenturchef meinte ich brauch heute nicht wiederkommen. ist doch für mich zum
vorteil, da ich mich dann auf die nicht erfolgte schriftliche künding berufen kann oder ?

im vertrag steht nichts von nichterfüllung oder erbrachte leistung, ich kenn das ja sonst auch so.
ich wäre ja auch zum weiteren einsatz gekommen, wurde aber der arbeit verwiesen.

ach so zwecks anstellung, der vertrag sagt, daß ich für die tage befristet angestellt bin.

abrechnung kann ich über Lohnsteuerkarte oder auch auf rechung machen, das war denen egal.
die tage an denen ich eingesetzt war, "darf" ich laut dem chef in rechnung stellen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Sep 2007 - 12:55

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nein ich war bar-man

im vertrag stand nichts von kündigung bei nichterfüllung drin.

und seit wann kann man ohne weiteres fristlos gekündigt werden ?
lauf vertrag hatte ich eine bestimmte arbeitszeit (5 tage) und wenn
die nicht fristgemäß von der agentur gekündigt werden, dann nehm
ich an daß ich die verlorenen 3 tage als ausfall abrechnen kann.
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Gast






BeitragVerfasst am: 24 Sep 2007 - 13:32

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hab nur auf steuernummer gearbeitet. ja und die schuhe waren unter anderem ein problem.

das mit dem fehlverhalten, dacht ich wäre nur kündbar wenn es im vertrag steht
so wie es die meisten agenturen machen, hier aber war nichts dergleichen festgehalten.
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Sep 2007 - 15:37

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Also ich war auf dem Arbeitsgericht und habe Klage gegen meinen AG eingereicht.
Das ist der Vorteil, wenn man auf LSTK arbeitet, egal ob befristetes Arbeitsverhältnis oder nicht, denn dann ist auf jeden Fall für Klagen das Arbeitsgericht zuständig.
Fristlose Kündigung ist gar nicht zulässig, denn gesetzlich sind 14 tage selbst in der Probezeit vorgesehen.
Ich wüsste nicht, dass es im Gaststättengewerbe andere Verträge gibt.
Auf jeden Fall war diese Woche Gerichtsverhandlung und der AG musste praktisch die fristlose in eine normale Kündigung umwandeln und deshalb stehen mir noch 14 Tage Lohn/ Gehalt zu.
Außerdem darf er saftig die Überstunden nach zahlen..... lol
Der eine Anruf beim Arbeitsgericht hat sich also echt gelohnt!
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Sep 2007 - 23:48

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Also ich würde auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen und ihn die Sache regeln lassen. Solltest Du im Recht sein, musst Du den Anwalt noch nicht mal bezahlen sondern die Gegenpartei. Es wäre schön wenn Du uns auf den laufenden hälst, wie die Sache ausgegangen ist, würde mich sehr interessieren.

Ich persönlich finde ja, dass Du im Recht bist aber wie es rechtlich wirklich ausschaut würde ich den Professionellen überlassen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Okt 2007 - 11:12

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Hey,

Gibt es irgendwelche Neuigkeiten zu diesem Vorfall? Würd mich interessieren.

Grüße aus München

Alex
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Okt 2007 - 15:33

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ich hatte über einen anwalt nachgedacht, aber da ich nicht weiß ob ich im recht
bin, will ich mir eigentlich nicht noch anwaltskosten aufhalsen.

deshalb wrd ich ja gern vorher herausfinden, wie die rechtslage für mich ist.
kann man das übers arbeitsgericht machen bzw, dort, wo man seine offenen
rechnungen einklagen kann !?

p.s. bezahlt haben sie immerhin die 3 tage schnell
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Okt 2007 - 16:45

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Über das Arbeitsgericht kann man nur innerhalb der 3 Wochen Frist nach Kündigung seine Ansprüche geltend machen!!
Das wissen viele nicht und die Frist verstreicht und sie bekommen dadurch nicht die Möglichkeit zu klagen!
Fakt ist, dass die meisten Gerichtsfälle zugunsten der Arbeitnehmer gefällt werden.
Ich war 3 Stunden in der Verhandlung gesessen und jeder Arbeitnehmer hatte Recht bekommen, auch wenn er "Verluste" machen musste, also nicht das gesamte Geld bekommen hat, z.b. bei Überstunden etc......
Ich habe einen Verlust von 250 Euro brutto bei 1000 Euro Überstunden Gelder gehabt. Damit konnte ich leben. Der Anruf beim Arbeitsgericht hat sich zig Mal bezahlt gemacht.
Eigentlich wollte ich ja nur wegen der fristlosen Kündigung klagen, damit die in eine normale umgewandelt wird, denn ich hatte nix getan, was eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde.
Was ich dann erfuhr hat mich dann doch erstaunt und ich habe sofort meinen Arbeitgeber eine Zahlungsaufforderung (innerhalb 10 Werktage) zugeschickt.
Als die dann nicht bezahlt wurde, habe ich gleich die Klage beim Arbeitsgericht erweitert.

Übrigens: Beim Arbeitsgericht braucht man keinen Anwalt, man kann sich selbst vertreten!
Mein AG hatte einen Anwalt als Unterstützung, aber den muss er selber bezahlen.

lol
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Okt 2007 - 19:34

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Um auch mal meinen Senf dazuzugeben... also ich finde man braucht sich auf keinen Fall derartig behandeln zu lassen. Ich reagiere bei solchen Dingen auch immer zu weich und lasse zuviel über mich ergehen, aber wenn es dann doch so heftig kommt... kopfschüttel

Jedenfalls lernt man aus diesen unangenehmen Erfahrungen. Und beim nächsten Mal kanns ja dann nur besser laufen yo
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workmichel
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 02.09.2007
Beiträge: 338
Wohnort: Aalen

BeitragVerfasst am: 16 Okt 2007 - 21:31

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mich würde interessieren, hast Du noch eine Entschädigung nach
Widerspruch zur Kündigung erhalten ?
Was ist dein Resüme für andere Promotoren in vergleichbarer
Situation ?
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