<< An alle, die Sommersprossen haben :: Vollzeit Promoter? Wie klappt das bei Euch?? >> |
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Gast
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Verfasst am: 03 Okt 2007 - 14:28
Fall Einsatzbestätigung |
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Hallo zusammen,
Stellt euch vor es wurde eine Einsatzbestätigung für eine Aktion per Email an eine Agentur zurückschickt. In der Einsatzbestätigung wird erklärt das man an der Schulung teilnimmt und im Aktionszeitraum eingesetzt werden möchte.
Diese Einsatzbestätigung wurde jedoch nicht Unterschreiben.
Ist die Agentur berechtigt nun den Promoter zur verbindlichen Teilnahme an der Schulung und an dem Einsatz zu zwingen bzw. Ihm zu drohen mit Schadenersatz? |
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Gast
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Verfasst am: 03 Okt 2007 - 16:07
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moin...
also ich würde mal sagen JA das ist bindend...wie eine mündliche zusage...
ich bekomme teilweise meine aufträge auch per email und die sind nicht unterzeichnet, aber bindend für den auftraggeber, außer es steht irgendwo ohne unterschrift nicht gültig....
wenn ich meine arbeitsnachweise per email an den auftraggeber schicke, dann ist das auch bindend für den auftraggeber wenn er keinen einspruch bei erhalt einlegt, auch wenn meine drauf ist und die vom zuständigen serviceleiter nicht...somit denke ich mir mal ist das bei dir wohl auch so...denn du hast diese einsatzbestätigung ja zurück gesendet, also bist du willig zu arbeiten....so würde ich es sehen....wahrscheinlich würdest du mit nem guten anwalt auch durchkommen nicht haftbar gemacht zu werden.....
sonnigen gruß
puhstigger |
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Gast
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Verfasst am: 03 Okt 2007 - 16:40
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Kommt der Promoter da irgendwie raus? |
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Gast
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Verfasst am: 03 Okt 2007 - 18:02
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gute frage...wie schnell brauchst du die antwort ?? könnte morgen mal nen kollegen fragen ob der was weiß.....ich schreib ihm gleich ne email, kann dir aber nicht sagen wie schnell der antwortet....
hilft dir das denn??
steht in der bestätigung irgendwas davon das sie dich haftbar machen könnten bei nicht einhaltung??
gruß
puhstigger |
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Gast
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Verfasst am: 03 Okt 2007 - 18:35
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also habe mal schneller antwort bekommen als ich dachte...mein bekannter hat eine eigene event agentur hier in hamburg ( würde mal sagen er zählt damit du einen der top agenturen in deutschland auch wenn diese klein ist )
so hier sein kommentar zu deiner frage ( ich habe sie allerdings ihm so gestellt das er glaubt es kommt von mir...habe deinen text kopiert und ihm geschickt nur so zur info ).....
Hi Susanne,
in der Theorie ist ein Vertrag zustande gekommen. Auf Schadenersatz zu klagen wird aber nervig und in der Praxis nicht von viel Erfolg belohnt sein. Die praktische Lösung ist das Einbuchen von mehr Leuten und von Reserven, je nach Aktion 10-25%.
Herzlichst
hoffe es hat dir irgendwie geholfen....also wenn ich es richitg verstehe, geht jede agentur von schwund aus ( und das geh ich ja bei catering buchungen die ich dann bei dienstleistern mache auch...irgendeiner fehlt da immer oder muß ersetzt werden...)
lieben gruß
puhstigger |
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Gast
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Verfasst am: 03 Okt 2007 - 19:19
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das beruhigt ein weinig......danke auf jeden Fall erstmal....wenn es News gibt berichte ich weiter...... |
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Gast
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Verfasst am: 03 Okt 2007 - 19:27
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gerne
und würde mich freuen zu lesen wie weiter geht,,,,schon alleine falls ich selber mal in die situation kommen sollte
gruß
puhstigger |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 03 Okt 2007 - 21:30
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Hm. Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass hier im Forum immer öfter die Frage kommt "Och, ich geh´doch nicht arbeiten, Agentur soll sehen wie sie klarkommt...- und jetzt gebt ihr anderen Promoter mir doch bitte eine Entschuldigung und eine Idee, wie ich da wieder rauskomme."
Wenn man eine Einsatzbestätigung zurückschickt, dann überlegt man sich doch v o r h e r ob man das wirklich will?!?
Wenn ich jetzt nicht irgendwas verwechsele hat übrigens edmerel (sorry, falls ich hier jetzt die falsche Person "zitiere") schon zigmal betont, dass Mails nicht bindend sind, da keine Unterschrift vorhanden ist.
Rein rechtlich stehst Du -DB78- also wohl ganz gut da. |
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Gast
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Verfasst am: 03 Okt 2007 - 22:36
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hmmm...also so ganz bin ich nicht der meinung, klar sind emails bindend...wie heißt es "...der kaufmännische handschlag..." also für mich hört sich das nach vertrag an.....
wer aufträge annimmt soll auch durchführen, der meinung bin ich auch....außer es wird auf einmal eine ganz andere art drauß...von wegen nackt oder extra kosten für ne schulung.....mich nervt es wenn aushilfen nicht auftauchen, aber man gewöhnt sich dran....
....nur weil ich info weiter gebe heißt nicht gleich das ich es gut finde
lg puhstigger |
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Gast
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Verfasst am: 04 Okt 2007 - 7:25
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Zitat: | außer es wird auf einmal eine ganz andere art drauß. |
Genau das ist der Fall und für das Honorar möchte es der Promoter nicht machen.
Zitat: | Wenn man eine Einsatzbestätigung zurückschickt, dann überlegt man sich doch v o r h e r ob man das wirklich will?!? |
Das könnte man so sehen wenn die Agentur genau so professionell arbeitet wie sie es verlangt. Wenn man bis einen Tag vor der Aktion immer noch keine Daten und Fakten hat und darüber hinaus sie immer mehr in die Aktion reinpacken als wie es am Anfang erzählt worden ist dann finde ich ist es gerechtfertigt noch ein mal über das Honorar zu verhandeln anstatt total auf stur zu stellen. |
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Gast
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Verfasst am: 04 Okt 2007 - 9:37
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moin...
klar unter diesen umständen hast du glaub ich sogar ein rücktrittrecht...da eine mündliche aussage von der agentur genauso eine vertragsbindung ist wie deine mündliche zusage...
na dann möchte ich nicht gerne in dieser agentur als promo landen ...
lg puhstigger |
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Gast
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Verfasst am: 04 Okt 2007 - 11:06
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Es geht weiter......
Die Agentur hat sich bein Promoter gemeldet und Ihm gedroht.
Laut der Agentur ist das was in der Einsatzbestätigung drin stand bindend. Da sie ausgefüllt wurde und es nicht zählt ob sie unterschrieben ist oder nicht. Der Versand einer Email sei bindend.
Das war die Mail:
Zitat: | Name:
Wohnort:
Handynummer:
Einsatzbestätigung
ja ich werde an der Schulung teilnehmen
ja ich habe im o.g. Zeitraum Zeit und möchte eingesetzt werden
Unterschrift:
Zur verbindlichen Teilnahme an der Schulung und am Einsatz fülle bitte das gerahmte Feld komplett auf diesem Bogen aus und faxe ------------ oder maile ------------ es an uns zurück!
Verbindlich heißt für uns, dass wir uns damit auf Dich verlassen können und Du pünktlich zur Schulung erscheinst.
Sollte Dir aus irgendeinem Grund etwas dazwischen kommen, dann teile uns dies bitte umgehend mit. |
Jetzt stellt sich die Frage wenn in dieser Einsatzbestätigung nichts drin steht bis auf s.o. und der Zeitraum sprich kein Honorar keine Daten zur Aktion usw. ist das dann bindend? |
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Gast
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Verfasst am: 04 Okt 2007 - 11:52
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....hmmm
also ich würde mal sagen ...... es ist ein halber vertrag, es steht nicht genau drinnen was du zu tun hast und was du bekommst dafür....
und unten steht ja sogar, das wenn du nicht kannst, bescheid sagen sollst....klingt für mich nach nem weg da raus..
...stellt sich nur die frage wie kurzfristig du absagst, also am gleichen tag oder zeitnah vorher z.B. 3 tage so das ein ersatz gefunden werden kann...dann denke ich mir mal ist es noch wichtig aus welchem grund du von deinem vertrag zurück tretten willst....den ein rücktrittsrecht hat jeder....wenn ich ein arbeitsvertrag mit einem unternehmen mache, dann kann ich auch kündigen, und zwar sogar an dem tag wo ich das erste mal zum arbeiten erscheine.....aber die agenturen setzten natürlich unter druck, ihnen fehlt ja personal....
wie sieht es mit einer ersatz person für dich aus ??
ist die aufgabe zumutbar oder stellt sich auf einmal herraus, das es was ganz anderes ist als vorher besprochen?
ist diese arbeit gegen dein interesse der zukünftigen arbeit ( z.b. auftritt in nem unternehmen wo du nackt bodypainting machen sollst vorher aber nur service gesagt wurde )
tja sicher wäre da vielleicht nen anwalt mal zu fragen, hier im promo gibts doch nen link, vielleicht kennt der sich aus
es ist halt schwer als außenstehender nen tip zu geben, da ich ja nicht weiß was so genau gesagt bzw. verlangt wurde beim ersten gespräch....
aber ALLES muß auch ein promoter nicht machen, es gibt grenzen der persönlichkeit schützend
ach ja....wenn das schreiben genauso aussah, dann hat es eine lücke!!!!
verbindlich ZUR SCHULUNG nicht zu dem auftrag........!!!!!!
puhstigger |
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