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Messehostess - Fragen & Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Aug 2005 - 3:17

Messehostess - Fragen & Probleme
Antworten mit Zitat  

Hallo ihr Lieben,

ich benötige nun auch einmal eine kompetente Auskunft.

Ich arbeite hin und wieder auf Messen und wurde bisher immer auf Lohnsteuerkarte abgerechnet.
Nun habe ich ein lukratives Angebot für die IFA erhalten und die Agentur würde gerne auf Gewerbeschein abrechnen.

Nun meine Fragen:

1. Wenn ich für diesen Job einen Gewerbeschein beantrage, kann ich dann das Gewerbe nach der Messe ohne weiteres wieder abmelden?

2. Erfahrene Selbstständige sagte mir, es könnten für mich evtl. Nachteile bei der Rechnungsstellung entstehen, da der Job pauschal bezahlt wird. Ist das richtig?

3. Weder bei der Jobausschreibung noch bei Auftragserteilung wurde eine Abrechnungsart vereinbart. Die Agentur wollte lediglich meine Bankverbindung und nach Beendigung der Messe würde das Honorar dann per Onlineüberweisung auf mein Konto überwiesen werden. Erst nach einer Nachfrage meinerseits, teilte mir die Agebtur mit, sie würde gerne auf Gewerbeschein abrechnen. Ist das eine übliche Vorgehensweise ?

Vielen dank im voraus für eure Auskünfte.
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Aug 2005 - 13:12

Antworten mit Zitat  

Hallo,

zu 1. Natürlich kannst du dein Gewerbe ohne weiteres wieder abmelden. Die Frage ist nur: Warum solltest du? Schließlich kostet dich der Gewerbeschein Geld und auch die Abmeldung kostet Bearbeitungsgebühren. Den Gewerbeschein einfach weiter laufen zu lassen kostet dich hingegen nichts. Und du kannst ihn bei Gelegenheit wieder benutzen. Ich würde mir das mit dem Abbmelden also gut überlegen.

zu 2. Was für Nachteile sollten denn da für dich entstehen? Und was meinst du mit pauschal bezahlt?
Ich habe eigentlich immer nur Vorteile beim Arbeiten auf Gewerbeschein gegenüber dem auf Lohnsteuerkarte gesehen. Aber das wurde an anderer Stelle im Forum mehr als ausführlich behandelt.

zu 3. Welche Vorgehensweise meinst du? Die, dass die Agentur auf Nachfrage den Gewerbeschein erwähnt? Naja, da das die doch häufiger praktizierte Abrechnungsart ist, hat die Agenturen das vielleicht vorausgesetzt.

Du hast aber schon einen ordentlichen Vertrag mit dieser Agentur, in dem die Bezahlung festgehalten worden ist?

Hoffe ich konnte dir helfen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Aug 2005 - 14:28

Antworten mit Zitat  

Hallo Stephanie,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Nachdem ich mich mit dem Thema Gewerbeschein auseinander gesetzt habe, bin ich zu dem Schluss gekommen, dass es nicht gerade mein Lieblingsthema. Ich habe einfach die Befürchtung, dass trotz ausfühlichen Erkundigen, mir Information fehlen könnten, die dann nachteilig wären, aber naja Wink

Was die Nachteile angeht: Mir wurde gesagt, wenn man auf Gewerbeschein arbeitet, muss man bei Rechnungsstellung darauf achten, dass das Honorar Leistungsbezogen, also z.B. nach Stundensatz abgerechnet wird. Man sollte wohl darauf achten, dass es kein Pauschalbetrag berechnet wird?

Also, ich habe eine Autragsbestätigung erhalten, mit Angaben zum Auftraggeber, Einsatzort, Ansprechpartner und Honorar. Das müsste doch eigentlich genügen, oder?
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Aug 2005 - 19:59

Antworten mit Zitat  

Hi,

also, falls dir noch Informationen zum Gewerbeschein fehlen, kannst du dich hier gut durchs Forum lesen, mit der Suchfunktion findest du viele nüztliche Informationen und Tips. Versuch einfach mal damit.
Was die Rechnungsstellung angeht habe ich auch schon einfach Tagessätze abgerechnet, wieso sollte das nicht mit einem Pauschalbetrag gehen? Du meinst doch sowas wie für den gesamten Einsatz von 12 Tagen 1190 Euro, oder so. Was ich mich dann eher frage ist, wieviel Zeit man da investieren muß, ob sich das Ganze auch lohnt, da du nicht geschrieben hast, dass da auch die Arbeitszeiten drin stehen.
Die Auftragsbestätigung ist schon ganz gut, aber hast du einen schriftlichen Vertrag? Mit Unterschrift und so, der wäre noch besser.
Im übrigen ist ein Gewerbeschein gar nicht so schlecht, denn viele Jobs gehen über Gewerbeschein, die du sonst nicht bekommen würdest, schau dir nur die Job-Liste hier auf PB an.
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Aug 2005 - 15:17

Antworten mit Zitat  

Ich kann da Stefanie nur bepflichten.
Wenn du schon einmal den Gewerbeschein beantragt und bezahlt hast, warum willst du ihn dann wieder los werden? Er kostet doch, wenn er erst mal da ist, kein Geld mehr. Zudem lassen die meisten Agenturen eh viel lieber auf Gewerbeschein als auf Lohnseuerkarte arbeiten.
Das mit dem Abmelden würde ich mir also noch mal gründlichst überlegen. yo

Schöne Woche noch!
Gritchen
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Gast






BeitragVerfasst am: 17 Aug 2005 - 19:55

Antworten mit Zitat  

Hallo!

Da schliesse ich mich den anderen an, ich würde den Schein auch behalten. Es gibt sogar Agenturen, die nur Jobs an Leute mit Gewerbeschein vergeben. Vielleicht auch ein interessanter Aspekt?

Liebe Grüsse,
Nina
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Gast






BeitragVerfasst am: 18 Aug 2005 - 8:58

Antworten mit Zitat  

KeschaaN hat Folgendes geschrieben:
Hallo Stephanie,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.


Gern geschehen Smile


KeschaaN hat Folgendes geschrieben:

Nachdem ich mich mit dem Thema Gewerbeschein auseinander gesetzt habe, bin ich zu dem Schluss gekommen, dass es nicht gerade mein Lieblingsthema. Ich habe einfach die Befürchtung, dass trotz ausfühlichen Erkundigen, mir Information fehlen könnten, die dann nachteilig wären, aber naja Wink


Da würde ich mir keine Sorgen machen. Wenn du dich ein bisschen hier auf promotionbasis und im Forum umguckst, dann bekommst du eigentlich alle Infos die du brauchst. Und für Fragen stehen wir und auch dein Finanzamt zur Verfügung.

KeschaaN hat Folgendes geschrieben:

Was die Nachteile angeht: Mir wurde gesagt, wenn man auf Gewerbeschein arbeitet, muss man bei Rechnungsstellung darauf achten, dass das Honorar Leistungsbezogen, also z.B. nach Stundensatz abgerechnet wird. Man sollte wohl darauf achten, dass es kein Pauschalbetrag berechnet wird?


Also das habe ich so noch nie gehört. Ich habe zwar Messen bis jetzt immer nach Tagessätzen abgerechnet, aber dafür andere Promos auch schon öfter nach Pauschalbeträgen. Wichtig ist halt, dass du eine formal richtige Rechnung stellst. Aber wenn du dafür das Rechnungstool von promotionbasis nimmst, bist du da auch der sicheren Seite.

KeschaaN hat Folgendes geschrieben:

Also, ich habe eine Autragsbestätigung erhalten, mit Angaben zum Auftraggeber, Einsatzort, Ansprechpartner und Honorar. Das müsste doch eigentlich genügen, oder?


Ist die Auftragsbestätigung von beiden Parteien -also dir und der Agentur- unterschrieben worden? Und ist beim Punkt Honorar auch der zeitliche Aspekt geregelt? Also wie lange du jeden Tag und wieviele Tage du für dein geld arbeiten musst? Dann reicht das! Ansonsten noch mal verbessern. Mag zwar u.U. nicht nötig sein, weil die Agentur korrekt arbeitet und bezahlt, aber so bist du einfach auf der sicheren Seite. Vorsicht ist halt immer besser als Nachsicht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Jan 2007 - 11:41

Hostessen-Job
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Hallo zusammen,

ich hab mal ne Frage bzgl. Hostessen-Job.

Wie ist es denn da mit der Abrechnung? Stimmt es, dass man einen Job als Hostess nicht mehr über Gewerbeschein abrechnen kann? Hab da mal so ein Infoschreiben von einer Agentur bekommen (das ich aber leider nicht mehr habe Sad ) und da stand was in der Richtung drin. Und seither "überlese" ich diese Jobangeboet, sobald ich nur was von Hostess lese. Dabei würd ich das vielleicht schon mal gerne machen...

Wäre nett, wenn ihr mich da bisl aufklären könntet, sprich:

"Wie funktioniert ein Hostessen-Job - von A - Z?" Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Nov 2007 - 20:17

Frage zum Hostessendasein und dem Gewerbeschein
Antworten mit Zitat  

Hi, ich habe mal nur eine kurze Frage, so als Neuling.

Ich möchte nächstes Jahr auf der CeBit arbeiten. Nun habe ich mir eine tolle SetCard eingerichtet und mich sogar schon 2x beworben.

Aber benötige ich für einen 5tägigen Hostessenjob wirklich einen Gewerbeschein und brauche ich den so oder so für meine Bewerbungen?
Ich finde, dass in der SetCard nicht ausdrücklich stand, dass das erforderlich ist. Aber mich hat ein Freund darauf hingewiesen. Und jetzt denke ich: Oh nein, Behördengänge.... Wink

Soll ich nun mit weiteren Bewerbungen warten, bis ich den Schein habe oder ist das egal?

Vielen Dank schon mal!
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Nov 2007 - 21:47

Antworten mit Zitat  

Du brauchst für viele JObs einen Gewerbeschein und kannst nicht ohne arbeiten,wenn der Job auf gewerbeschein läuft.
Bekommst bei der Anmeldung ja auch eine Steuernummer, die du dann auf der Rechnung angeben musst. Aber so schlimm ist eine Gewerbeanmeldung nicht. Musst nur 22 Euro investieren, zumindest in FFM. Ansonsten kannst du dir die Anmeldung glaub ich auch im Internet downloaden.
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Nov 2007 - 22:33

Antworten mit Zitat  

Oh man, hier kostet der Wisch 40 Euro. Aber ok, dann soll es so sein.
Ich wollte das Online machen, aber man MUSS ein Gewerbe angeben und welcher Art und so. Aber das kann ich doch gar nicht, ich will ja kein Unternehmen aufziehen, sondern mich "selbst" verkaufen.

Und die Bewerbungen, die ich schon rausgesandt, soll ich dann noch hinterhersenden, dass ich diesen Schein noch einholen muss oder melden die sich dann einfach, wenn überhaupt Interesse besteht?

Greetz und danke!
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Nov 2007 - 1:20

Antworten mit Zitat  

Doch du musst dir ein Kleingewerbe anmelden. D.h du gehst am besten dahin und sagst dass du als Hostess arbeiten willst und dass du einen Gewerbeschein dafür brauchst. Die wissen dann schon Bescheid. Aber ich würde an deiner Stelle gleich mehrere Tätigkeiten angeben und einen Schwerpunkt setzen. Ich habe nämlich nur Servicekraft angegeben vor 2 Jahren und jetzt muss ich mich wenn ich promotion oder als Hostess arbeiten will ummelden.
Ich würde das so schnell wie möglich erledigen, du kannst den dir auch rückwirkend erstellen lassen.
Ich weiß nicht genau, aber ich würde erstmal abwarten und nicht schreiben dass du noch keinen hast, weil es gibt genügend die ham schon einen. Und am besten morgen gleich dir einen machen lassen!!!

Hoffe es hilft dir
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Nov 2007 - 10:06

Antworten mit Zitat  

moin daniela.....wie willst du denn ohne gewerbeschein deine einnahmen verrechnen und angeben beim finanzamt?? ohne arbeitest du schwarz...außer eine agentur stellt dich als 400€ kraft ein, also als aushilfe....

sobald du jemanden eine rechnung schreibst, will auch vater staat was davon haben...also je nach einnahmen einkommenssteuer und gewerbesteuer.....also so einfach mal arbeiten und das war´s ist meistens nicht...solange die agentur für die du arbeitest keine buchprüfung von den behörden bekommt, fällt es nicht auf, wenn du rechnungen schreibst ohne ein gewerbe zu haben.....allerdings bekommt dann auch die agentur ärger, da sie sich vergewissern MUß, das du ein gewerbeschein hast.....

wenn du also was verdienen willst, mußt du wohl die 40€ investieren....aber du kannst die doch als ausgaben verrechnen und bekommst dann im nächsten jahr über deine einkommenssteuer erklärung was wieder .....

was ich frech finde sind die 40€......hier in schleswig holstein kostet er mal eben 20€ und das finde ich für ein stück papier schon teuer.... argh

ach ja, versuch mal das du auch diesen satz in den gewerbeschein bekommst...

so als vergleich.... bei mir steht....organisation & durchführung von veranstaltungen, allgemeine nicht gehnemigungsbedürftige Dienstleistungen, Servicetraining
ok ich bin mehr im catering/event bereich tätig, aber versuchen kann man es ja
lg puhstigger
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Nov 2007 - 11:27

Antworten mit Zitat  

Ihr werdet es nicht glauben, aber ich habe eben bei meinem GewerbeAMT angerufen und die Dame meinte, dass ich für diese (vorerst) einmalige Tätigkeit auf der CeBit keinen Gewerbeschein bräuchte. Und das meinte sie dann ehrlich so nach dem Motto: "Wie kommen Sie bloss darauf?!"

Aber nachdem ich dann eben mit einer Freundin telefoniert habe, weiss ich nun, dass ich das tatsächlich brauche. 40 Euro hin oder her. Aber was solls, was ich dort verdiene (und wahrscheinlich Dank Immatrikulationsbescheinigung nicht allzu viel abgeben muss) wiegt das wieder auf.

Ich hatte nur bedenken, dass die Agenturen mich ausschliessen, weil ich diesen Schein halt erstmal nicht besorgen kann, denn mein Hautpwohnsitz liegt nicht hier, vor ich tatsächlich jeden Tag studiere. Aber Alex meinte, dass die sich melden und ich das Ding so oder so noch nachreichen kann. Von daher, alle Bedenken umsonst gemacht! Wink

Aber vielen Dank nochmal.
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Nov 2007 - 11:41

Antworten mit Zitat  

halt halt....du mußt den gewerbeschein nicht beim hauptwohnsitz anmelden...sondern kannst es da wo dein hmm sagen wir mal büro ist oder du eine wohnung mit adresse hast oder eben nur ein zimmer während deines studiums....woher ich das weiß???
ganz einfach mal erzählt...also ich bin von hamburg nach büchen (schleswig holstein) gezogen....mein gewerbe war in hamburg gemeldet, als ich abmelden wollte fragte mich der beamte, ob ich denn kein büro oder so in hamburg hätte, denn dort kann mein gewerbe gemeldet bleiben...es reicht eine nachweisbare anschrift von dir.....wenn du also ein zweitwohnsitz hast geht das auch
und wie gesagt, als 400€ kraft kannst du ohne gewerbeschein arbeiten und es gibt zumindest im gastgewerbe die 50 tage regelung, wo du arbeiten darfst auf minimum....aber damit kenne ich mich nicht gut genug aus, um dir zu sagen was du da beachten mußt

liebe grüße
puhstigger
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