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Steuererklärung: Die besten Fragen und Antworten Teil 2

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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Jan 2008 - 19:01

Provisionen und Steuererklärung
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Hola,

wie sieht es eigentlich mit Provisionen von Abverkäufen aus, die zu Fixum dazukommen? Gelten die auch voll als Einkommen, oder hat man da irgendwelche Vorteile?

LG chilliNa
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 08 Jan 2008 - 23:00

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Wieso sollte man da Vorteile haben?
Alles was Du ausgezahlt bekommst und behälst -ob als Fixum, Provision oder sonstwie - musst Du auch hinterher angeben, sie werden beim Umsatz voll berücksichtigt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jan 2008 - 12:11

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Stimmt, ich weiß auch nicht, wie ich darauf gekommen bin lol
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jan 2008 - 17:03

gewinnermittlung?
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hallo,

ich hoffe ich könnt mir helfen

ich bin azubi und nebenberuflich mache ich promotion.

letztes jahr habe einkommenssteuererklärung 06 beim finanzamt abgegeben daraufhin habe ich bescheid bekommen, dass gewinnermittlung gefehlt hat. ich soll doch das bitte nachreichen.

ich führe ein kleingewerbe....
nun stehe ich da und weis nicht wie ein gewinnermittung aussieht?

wie soll ich das erstellen? mit excel?
vielen dank

schöne grüsse
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jan 2008 - 17:55

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Machst du die Promotion selbständig oder als Angestellter?

Als Angestellter bekommst du ja eine Lohnsteuerbescheinigung fürs Finanzamt.

Als Selbständiger reicht auch eine Excel-Tabelle. Wenn du die Kleinunternehmerregelung gewählt hast (kein Ausweis von Umsatzsteuer auf deiner Rechnung) dann machst du einfach eine Aufstellung von Einnahmen abzüglich Ausgaben und das was unten raus kommt ist der Gewinn oder Verlust.

Je nach Ausmass deiner Selbständigkeit wird das Finanzamt dann eine Aufstellung sortiert nach Kostenarten oder Belege anfordert. Aber normalerweiswe lassen sie dich in Ruhe, wenn du nur ein kleines Unternehmen hast.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jan 2008 - 21:56

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erstmals vielen dank für deine hilfe..

na ich bin selbstständig..okay..dann mache ich mal eine excel tabelle -

muss ich meine ausgaben auch eintragen? wenn ja warum denn? ich kann doch e kein vorsteuerabzug geltdend machen da ich ein kleingewerbe führe..

reicht es auch nur..wenn ich nur meine einnahmen eintrage?
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jan 2008 - 22:57

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Natürlich müssen die Ausgaben auch rein!

Nur Einnahmen --> Umsatz

Einnahmen Minus Ausgaben --> Gewinn bzw. Verlust.

Danach richtet sich dann auch die Höhe der Einkommensteuer. Also: Je mehr Ausgaben, umso weniger Steuern bezahlen!
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npflip
Alter Hase


Anmeldungsdatum: 24.11.2004
Beiträge: 1279
Wohnort: Gevelsberg

BeitragVerfasst am: 10 Jan 2008 - 1:03

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Das Finanzamt freut sich sicher, wenn Du nur Deine Einnahmen einträgst...

Mit Hilfe von Wiso, Quicksteuer o.ä. bekommst Du auch noch ein paar Tips, was Du absetzen kannst.
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 März 2008 - 15:15

wieder mal steuererklärungsfragen
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Hallo und schonmal im voraus danke für jeden der mir hilft!!!

Ich habe folgende Fragen zur Steuererklärung für Kleingewerbe:

1. Einnahmen Ausgaben Auftsellung:

Wie verfahre ich mit Kleinbetragsrechnungen? Müssen die in den Einnahmen überhaupt auftauchen?

2. Ausgaben

Ehrlich gesagt, hatte ich keine großen Ausgaben - die 5 Euro die ich vielleicht maximal telefoniert habe ... das erscheint mit unwichtig. Es wäre mehr Arbeit Rechnungen zu suchen und zu kopieren als einfach keine Ausgaben anzugeben... denn Tatsächlich liegt mein Umsatz nur bei ca. 1200 Euro - werde ich da überhaupt Steuern zahlen müssen?

DANKE DANKE DANKE nochmals schon jetzt!!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 März 2008 - 15:30

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ok mir ist das immer noch nicht ganz klar:

welche pauschal beträge gibt es?


verpflegungspauschale hat jmd. in einem anderen thread geschrieben - das dann ohne quittungen pro arbeitstag?

liebe grüße und danke für antworten Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 März 2008 - 15:33

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hallo!

was heisst denn GWG? wenn ich einen neuen Vertrag in dem Steuererklärungszeitraum abgeschlossen habe, mit dem ich in Monatsbeiträgen mein Handy abbezahle, wie kann ich das geltend machen in der Ausgabenaufstellung?


Vielen Dank und viele Grüße

Daniela
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 März 2008 - 18:24

Antworten mit Zitat  

GWG heisst: geringfügige Wirtschaftsgüter, also Artikel, die in einer Summe abgesetzt werden können.

Wie Du Handy & Handy-Rechnung absetzen kannst? Ganz einfach indem Du jede monatliche Rechnung in Deine Buchführung als Ausgabe - eventuell abzgl. Privatanteil - aufnimmst.

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 März 2008 - 10:05

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Momentan liegt der Grundfreibetrag bei 7664,- euro - d.h. mit Deinen 1200,- euro musst Du keine Steuern zahlen und somit auch keine Belege verbuchen.

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 März 2008 - 10:11

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Verpflegungspauschalen pro Tag sehen wie folgt aus:

bei Abwesenheit innerhalb Deutschlands von
24 Stunden = 24,- euro
min. 14 Stunden = 12,- euro
min. 8 Stunden = 6,- euro

Du musst nun pro Einsatz ein Eigenbeleg mit den jeweiligen Angaben erstellen und als Ausgabe in Deine Liste aufnehmen.

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 März 2008 - 10:44

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wie heisst das jetzt, dass ich eine quittung für jedes brötchen bräuchte, dass ich mir gekauft habe?
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