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Auftrag und Vertrag: Die besten Fragen & Antworten Teil 1

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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Dez 2006 - 11:15

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Hallo,

an deiner Stelle würde ich auch mal ganz nett mit dem Marktleiter darüber reden mal sehen was er dazu sagt???!!! Konfus
Wenn dieses Geschehen ist würde ich mich auch an die Agentur anschließend wenden damit man gemeinsam eine Lösdung finden kann.

Lg aus Aachen
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Dez 2006 - 11:20

Antworten mit Zitat  

Hallo,

also ich kann nur aus meiner Erfahrung sagen das ich damit noch nie Probleme hatte.
Ich mach eine Dauerpromo für Eplus momentan und da muß ich halt immer am We arbeiten, da ich aber vor 2 Wochen verhindert war, hab ich in der Agentur angerufen und gefragt ob ich die Tage vor arbeiten könnte und dafür das We frei bekomme. Daraufhin meinten die nur wenn du die Tage die du arbeiten mußt erfdüllst ist das kein Thema Smile .
Deshalb denke ich man kann über alles reden .

Lg aus Aachen
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Dez 2006 - 17:10

Honoraranspruch bei Feiertag?
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Hallo,

ich habe bis zum 6.1.2007 einen Promo Vertrag. Dieser Tag ist jedoch bei uns Feiertag, so dass ich die Geschäfte geschlossen haben und ich die Promo nicht durchführen kann.
Habe ich trotzdem Anspruch auf mein Honorar ? Konfus
(Tagessatz wurde vereinbart)
Die Agentur hat sich diesbezüglich negativ geäußert und den 8.1. als Ausweichtag angeboten. Da ich aber ab dann ein anderes Projekt durchführe kann ich darauf nicht eingehen...
Besteht eine Möglichkeit trotzdem das Honorar zu verlangen?

Danke für Eure Hilfe!
Und einen guten Rutsch ins neue Jahr Euch allen!!!

RebKub
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jan 2007 - 16:47

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Ich denke mal nein - denn in deinem Vertrag wird sicher stehen, dass der Tagessatz für jeden geleisteten Tag gezahlt wird - ansonsten könnte man ja auch für Sonntage Honorar verlangen - klar das du von der Agentur ne Abfuhr bekommen hast.
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Jan 2007 - 10:45

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Die Agentur ist im Recht und ich denke dies ist so auch nur fair.

derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Jan 2007 - 12:31

Antworten mit Zitat  

Zitat:
edmerel schrieb:
Stimmt so nicht, da die meisten (um nicht zu sagen fast alle) von uns keine Rechtsnorm haben bzw. haben können(e.K.,GmbH,OHG usw).Somit ist die Annahme und Weiterleitung z.B. von Dienstverträgen ohne den eigentlichen Auftragnehmer (Agentur) nicht möglich.



Hallo,

es gibt nur einen Grund, warum ein Promoter keinen Auftrag als Leistung weitergeben kann: der Vertrag verbietet es.
Ansonsten ist es, abgesehen von eventuellen Schwierigkeiten in der Qualität, rechtlich völlig legal.

derde
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promotionbasis
Site Admin


Anmeldungsdatum: 06.12.2002
Beiträge: 1869
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 29 Jan 2007 - 14:38

Antworten mit Zitat  

nein, sowas könntest du nur verlangen, wenn dies quasi als konventionalstrafe deinerseits vereinbart und vertraglich niedergelegt ist. aber ich gehe davon aus, dass dies keine agentur unterschreiben würde.

lg, arne
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Jan 2007 - 14:28

Antworten mit Zitat  

Kommst Du im Vertragstext nicht weiter, in jedem Fall mit einem MA der Agentur reden. Es handelt sich hier nicht um eine klar überschaubaren Zeitraum von z.B. einem Wochenende oder einer Woche und daher lässt sich das in einem Gespräch ganz sicher regeln.
Die Agentur weiss auch, das ein quasi-Zwangsverpflichteter keinen Umsatz bringt und letztlich dem Image eher schaden könnte.

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Jan 2008 - 14:42

Andere Arbeit als im Vertrag steht...
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Hello ihr lieben,

ich hatte gestern meinen ersten (!) Job - und das war gleich der Mega Hype.

Ich wurde als Promoterin von 9 -18 Uhr für eine Sport Firma in Ruhpolding gebucht (so stand es wörtlich im Vertrag)

Fakt war. Ich musste bereits (laut SMS) schon um 8:30 Uhr das sein zur Einweisung (ok, das lasse ich mir ja noch eingehen) dann stellte sich heraus, dass wir für eine Bank und nicht für eine Sport Firma arbeiteten und zudem verlangte man von uns, die Flyer die wir verteilt hatten - und die die Leute natürlich gleich wieder auf den Boden geworfen haben - wieder mit Müllsäcken einzusammeln.

Öhhh, wir waren 8 Mädels, 4 Mädels haben die Arbeit verweigert (Fleyer vom Boden aufsammeln) und sind promt vom "Kunden" nach Hause geschickt worden. Und wir restlichen 4 Mädels haben uns "gebeugt", da ich erstens die Kohle brauche, zweitens bereits 5 Stunden gearbeitet hatte und drittens habe ich mir gedacht - ist zwar scheiße (das Müll aufsammeln), aber ich hole mir mehr Kohle bei meiner Agentur zurück für diese Fiesen Umstände.

Klärt mich mal auf - was ist Eure Erfahrung und wie hättet ihr gehandelt - schließlich stand ja von Müll aufheben und wegräumen nichts in meinem Vertrag.

Und der Hammer kommt noch - die haben uns um 16 Uhr heim geschickt obwohl wir bis 18 Uhr gebucht waren. Nach reichlicher diskussion, zahlen sie uns jetzt doch bis 18 Uhr. Aber ist das denn normal. Gehen alle Agenturen so mit ihren Promotern um? Finde ich fei echt ne Frechheit, wenn man um alles kämpfen muss.

Meine Güte, war ich froh, als ich gestern wieder daheim war.

Ich bin gespannt auf Eure Antworten, Erfahrungen und Meinungen!
Lieben Gruß,
heifei
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sebastianv
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Anmeldungsdatum: 05.01.2003
Beiträge: 747
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 14 Jan 2008 - 20:10

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Hm, grundsätzlich ist das natürlich nicht optimal gelaufen.

Du bist selbständig, entscheidest also selbst, ob du einen Auftrag ausführen möchtest oder eben auch nicht. Wenn du mit der Agentur einen Vertrag geschlossen hast, bist du natürlich erst einmal verpflichtet, dich an diesen zu halten, die Agentur ihrerseits ebenso.
Ich denke, ob man für ein Sportgeschäft oder eine Bank flyert macht grundsätzlich nich den großen Unterschied. Das du die Fyler danach wieder einsammeln musst, ist zwar keine schöne Arbeit, es wäre dann aber zu klären, was genau im Vertrag stand etc.... Das du um die 2 Stunden zwischen 16 und 18 verhandeln musstest ist nicht schön, aber normal, jedes Unternehmen versucht halt zu sparen, letzten Endes zahlen sie ja die Differenz.

Fazit: Verbuche es als Lehrgeld. Schau dir Verträge genau an, entscheide ob du das machen willst oder nicht. Verhandeln gehört immer dazu, wie um die 2 Stunden, geschenkt wird einem im Promotion Business schon lange nichts mehr bzw. sehr selten... Aber das geht vielen anderen Selbständigen auch so.

Augen nach vorn und zum nächsten Job, der wird besser! yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Jan 2008 - 20:14

Antworten mit Zitat  

Ja, ich denke du hast recht. Und ich bin ganz froh, dass ich mich letzendlich richtig entschieden habe. Dennoch war das halt nicht der Hit.

Danke für deine ehrliche Meinung und Antwort. Letztendlich auch meine Meinung - dennoch tut es irgendwie auch mal gut zu hören, dass es anderen auch so geht, auch wenn das sicherlich alles andere als angenehm ist!

Thank`s für deine Tipps! Smile

heifei
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Feb 2008 - 11:56

fehlender arbeitsvertrag rechte pflichten
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Hallo und vielen dank im vorraus für die beantwortung meiner frage:

also ,ich bin seit ca. 1 monat als selbständiger promoter für eine promotionagentur beschäftigt ...ich habe den job durch eine bekannte vermittelt bekommen ,welche mir den job verschafft ,bzw. mich auch eingearbeitet hat.

ich habe bisher ca. 8 mal gearbeitet ,habe bis jetzt aber von der firma noch keinen arbeitsvertrag bekommen.
als casting reichte eine bewerbung per mail und ein tel gespräch. jetzt habe ich allerdings nach einem gültigen vertrag gefragt und er ist wohl in bearbeitung wie mir versichert wurde.

an meinem ca. 7. arbeitstag war ich leider krank und habe mich morgens beim markt und der promoagentur abgemeldet.
bei der agentur wurde mir gesagt das ich ca. 160 euro ausfall abgezogen bekommen würde ,da ich selbständig bin und keinen ersatz stellen kann.

zu deisem zeitpunkt hatte ich allerdings wie oben erwähnt keinen arbeitsvertrag. ,danach erkundigte ich mich bei der agentur nach meinem vertrag ,deismal war der mitarbeiter zumindest interessiert und verwirrt über mein fehlendes casting ,meinen fehlenden arbeitsvertrag und schulung,also ich denke das wurde bei mir alles völlig vergessen bzw. unprofessionell gearbeitet da die mitarbeiter für meinen zuständigen bereich auch dauernd wechseln

wie läuft das...?muss ich diesen ausfall zahlen oder nicht aufgrund des mangelnden arbeitsvertrages ,wenn nein ,kann die agentur mir die zahlung meines geldes verweigern weil schriftlivh ja nichts vorlag..

oder ist ein mündlicher arbeitsvertrag zustande gekommen ,welcher zwar die bezahlung regelt aber details wie diese vertragsstrafe ausser acht lässt..?

es wäre toll wenn mir jemand helfen kann

danke

m.
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Feb 2008 - 23:54

Antworten mit Zitat  

wenn du selbstständig bist gibts auch keinen arbeitsvertrag , die frage ist, ob du selbstständig bist, in den meisten fällen steht dir dann auch lohn zu, wenn du krank bist, musst aber mindestens schon 6 wochen beschäftigt sein, wenn du ne frage hass kannst ja mal zurückmailen,
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Feb 2008 - 0:22

Antworten mit Zitat  

Also im Normalfall hat man einen Rahmenvertrag mit jeder einzelnen Agentur, für die man arbeitet und einen speziellen für jedes neue durchgeführte Projekt. Also einen Projektvertrag. Der Rahmenvertrag regelt üblicherweise Dinge wie z.Bsp. Ausfallentschädigungen etc. .

Im oben beschriebenen Fall besteht nur ein mündlicher Auftrag. Kenne Leute bei denen reicht das aus, die arbeiten fast nur so. Aber zumindest ein Rahmenvertrag sollte geschlossen werden, um genau zu wissen was passiert wenn Krankheit das arbeiten unmöglich macht oder der Promoter etwas vom Equipment beschädigt.

Du hast schon mehrere Tage gearbeitet, richtig.
Wenn du das nachweisen kannst steht dir dafür auch ein Entgeld zu.

Es ist aber nicht so, dass du bei Krankheit trotzdem Geld bekommst. Die Arbeit hast Du ja auch nicht gemacht. Ersatz hast du auch nicht gebracht.

Wenn du weiter dort arbeiten möchtest würd ich noch mal nett nachfragen, ob ihr das nicht anders regeln könnt. Hälfte Du und den Rest die Agentur. Eigentlich hätten sie dich drauf hinweisen müssen. Wieviel du verdienst haben sie dir ja auch gesagt und wo du arbeiten sollst.

Schon ziemlich mies ist das schon.
Keine schöne Situation argh
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Feb 2008 - 22:51

Antworten mit Zitat  

du kannst vollen lohn verlangen, weil sich dein Vertragspartner in Annahmeverzug befindet, der Ausfall seiner Vertragspartner fällt in seinen Risikobereich und fällt allein in dessen unternehmerisches Risiko.
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