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promotionbasis.de
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Gast
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Verfasst am: 29 Feb 2008 - 14:27
neutrale Stellenausschreiben laut AGG |
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Hallo Forum Mitglieder,
In letzter Zeit ist mir immer mehr aufgefallen dass die Jobangebote ( hauptsächlich Messejobs ) vermehrt, meiner meinung nach gefühlte 99%, auf Frauen ausgeschrieben sind.
Laut dem Allgemeinein Gleichbehandlungs Gesetz AGG ist dies völlig unzulässig. Nach AGG müssen Stellen völlig Geschlechtsneutral ausgeschrieben. Geschlechtsneutrale ausschreibung, keine Anforderung von Fotos-,Alters-,Geschlechts und Geburtsortsangabe sowie keine Hinweise auf eine bevorzugte Altersgruppe etc. sind laut AGG für eine korreckte Stellenausschreibung notwendig.
Generell gilt, dass eine Stellenausschreibung ausschließlich an die Tätigkeit anknüpfen sollte und nicht an persönliche Merkmale des Bewerbers.
Natürlich gibt es nach §8, §9 & 10 zulässige unterschiedliche Behandlungen wegen Alter und beruflicher Anforderung. Hier treffen allerdings keine Ausschreibungen von promotionbasis auf solche Ausnahmen zu.
Meiner Meinung nach verstoßen hier 100% der Stellenauschreibungen gegen §7 AGG Benachteiligungsverbot.
Jetzt würde ich gerne eine Meinung von euch ( evtl. sogar von einem Promotionbasis Admin oder etwas dergleichen ) hören. Vielleicht seh ich hier ja auch etwas falsch. Mir ist dies jedoch sehr aufgefallen und langsam fühl ich mich in meinem männlichen Geschlecht diskriminiert
Grüße |
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Gast
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Verfasst am: 29 Feb 2008 - 14:51
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Hmm, mag sein, dass dieses Gesetz den meisten Agenturen nicht bekannt ist, oder dass es sich in diesem Beruf einfach nicht einrichten lässt, vollkommen Neutrale Stellenausschreibungen zu verfassen.
Es macht sich auch einfacher, wenn man z.B. Hostessen sucht, dass man ungefähre Körpermaße usw hineinschreibt, weil sich sonst auch Gerda Musterfrau mit Bierbauch und Damenbart dort melden würde. MIt anderen Worten, man spart sich die Berge an Abweisungen^^ |
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Gast
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Verfasst am: 29 Feb 2008 - 16:06
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Hallo Rladmin!
Bevor Jobanbieter Inserate bei uns schalten, weisen wir sie ausdrücklich auf das AGG hin. - Ob sie anschließend trotzdem entsprechende Filtereinstellungen setzen, ist zunächst ihre Entscheidung.
Aber Du kannst Dich - ganz unabhängig von allen Agenturangaben - auf jedes Jobangebot im Portal bewerben. Aber wenn ein Anbieter für eine bestimmte Aktion ausschließlich nach Frauen sucht, hast eben relativ schlechte Karten, genommen zu werden.
Trotzdem viel Glück bei der Jobsuche und schöne Grüße aus Kiel
von Antonia |
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Gast
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Verfasst am: 01 März 2008 - 18:13
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Gilt denn das AGG nicht nur für Arbeitnehmer? |
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Gast
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Verfasst am: 03 März 2008 - 19:46
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Auf der anderen Seite kann ich mit meinen zwei X-Chromosmen jeden Job als Weihnachtsmann und Umzugshelfer vergessen. |
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