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Gast
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Verfasst am: 12 Feb 2008 - 13:08
Kopie des Gewerbescheins beantragen? |
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Hallo,
ich habe an eine Agentur geradev eine Rechnung verschickt mit meiner Steuernummer. Jetzt wollen die trotzem noch eine Kopie des Gewerbescheins und ich kann ihn auf die Schnelle nicht finden, da ich umgezogen bin.
Ist es möglich beim Amt eine Kopie des Gewerbescheins zu beantragen?
Oder wird es der Agentur vermutlich auch reichen, wenn ich denen eine Kopie der Mitteilung meiner Steuernummer zusende?
Ich freue mich auf eine Antwort.
Vielen Dank! |
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Gast
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Verfasst am: 12 Feb 2008 - 18:04
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Das ist nicht ungewöhnlich wenn Agenturen die Kopie des Gewerbescheines vorliegen haben möchten. Und zwar wirklich des Gewerbescheines, da reicht die Steuernummermitteilung leider nicht aus.
Eine Kopie kannst du sicherlich bei Amt holen, die wird dich aber höchstwahrscheinlich was kosten. Wieviel kann ich dir aber leider nicht sagen..
Sonst frag doch bei der Agentur nach, ob du die Kopie auch nachreichen kannst, sobald du den Gewerbeschein in deinen Sachen gefunden hast. Manchmal ist es kein Problem für die.
Viel Glück! |
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Gast
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Verfasst am: 22 Feb 2008 - 12:56
Gewerbeschein Fragen |
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Hallo an meine Helfer und Helferinnen
Bin grade dabei meine Gewerbe-Anmeldung auszufüllen, siehe da vll. könnt ihr mir bei paar punkten weiter helfen.
1. Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragender Name mit Rechtsform.... (was gehört da rein?)
2. Ort und Nr. des Registereintrages (was gehört da rein?)
3. Art des angemeldeten Betriebes. Sonstiges?
4. Name des früheren Gewerbetreibenden....
vll. könnt ihr mir da weiter helfen
danke |
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Gast
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Verfasst am: 01 März 2008 - 18:18
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zu 1. hier würde das Handelsregister bzw. andere Register hin gehören. Aber als >normaler< Selbständiger bist du nirgends eingetragen.
zu 2. siehe oben
zu 3. Art des Betriebes müsste Einzelfirma sein
zu 4. hier gehört der Name rein, wenn du die Firma von jemand übernommen hast, was bei dir sicher nicht der Fall sein wird.
Viel Glück als neuer Selbständiger! |
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Gast
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Verfasst am: 04 März 2008 - 10:33
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MausiB72 hat Folgendes geschrieben: |
zu 3. Art des Betriebes müsste Einzelfirma sein
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Art des Betriebes musst du "sonstiges" ankreuzen, wenn du nur Promotion machst, hat nix mit der Unternehmensform zu tun... |
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Gast
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Verfasst am: 19 März 2008 - 18:29
Gewerbeschein |
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Hallo,
ich bin neu und habe gleich ne Frage.
Ich habe am 23.02.2008 einen Gewerbeschein( Kleingewerbe ) beantragt und bis heute aber noch nichts weiter gehört ( weder vom Finanzamt noch sonst von den Ämtern).
Nun bin ich am überlegen ob ich da mal nachhage.
Bekommt man da überhaupt noch irgendetwas zugeschickt ???
Ich soll nun bei einer Rechnung die Steuernummer angeben, ist das manchmal die selbe wie auf der Lohnsteuerkarte ???
Kann mir da jemand weiterhelfen ???
Viele Grüße puschimax |
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Gast
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Verfasst am: 20 März 2008 - 8:18
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Jeder gute deutsche Mensch hat nur eine Steuernummer: daher ist Die von der Lohnsteuerkarte nicht nur manchmal, sondern so ziemlich immer die für Deine Rechnungen einzig Verfügbare. Darunter fallen alle Einkunftsarten als Arbeitnehmer, Gewerbetreibender und auch aus Kapital etc.
Du solltest Dir nun noch Gedanken machen, ob Du ohne MwSt. - Kleinunternehmer nach §19 - oder mit MwSt. abrechnen möchtest, was Du dann wiederum bei Deinem Finanzamt angibst - dazu sollte eigentlich ein Schreiben von Denen kommen... oder Du rufst an..!
Zweite Variante, also mit MwSt., ist etwas aufwendiger und Du solltest Dich, möchtest Du nicht Deine letzten Haare in irgendeinem deutschen Steuerberaterbüro verlieren wollen, mit der Materie auseinandersetzen. Dafür wirst Du aber mit der bei Ausgaben gegenrechenbaren Vorsteuer belohnt...
Fragen.??
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 20 März 2008 - 9:57
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Hallo!
Nach der Gewerbeanmeldung erhältst du vom Finanzamt den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung". Darin musst du Angaben zu deinem Gewerbe (voraussichtliche Einnahmen etc.). Normalerweise dauert es ein paar Tage/Wochen bis sich das Finanzamt meldet. Man kann das beschleunigen, indem man kurz anruft und um die Unterlagen bittet oder selbst abholt.
Bis dahin solltest du in wissen, in welchem Rahmen du dein Gewerbe ausüben möchtest (Umsatzsteuer etc.)
Neben dem Finanzamt werden mit der Gewerbeanmeldung auch noch andere Stellen benachrichtigt. Allerdings haben sich bei mir nur die IHK (nach etwa 1 Jahr) und das Finanzamt gemeldet. Du wirst nun also nicht ständig mit Behördenpost überschüttet. Im Gegenteil, du wirst dich selbst erkundigen müssen, welche Meldungen du in Zukunft machen musst, z.B. bei Umzug Ummeldung des Gewerbes (Ordnungswidrigkeit bei Verstoß) oder Abgabe der Steuererklärung (du bist als Gewerbetreibender verpflichtet).
Viele Grüße und viel Spaß beim ersten Job! |
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Gast
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Verfasst am: 21 März 2008 - 0:48
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Und wie sieht es aus, wenn ich dort, wo ich mein Gewerbe angemeldet habe nur noch mit Zweitwohnsitz wohne?
Muss ich da was machen?
Schon mal DANKE für eure Antwort |
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Gast
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Verfasst am: 21 März 2008 - 11:06
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Dann musst Du nicht`s machen: schliesslich kann Dein Gewerbe am Zweitwohnsitz verbleiben.
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 27 März 2008 - 15:19
Gewerbeschein etc. als Bedingung für Rechnungsbegleichung? |
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Hallo,
ich habe für eine Agentur kurzfristig einen zweitägigen Auftrag durchgeführt , aufgrund der Kurzfristigkeit auf mündlicher Vereinbarung basierend. Sie wollen nun bevor sie die Rechnung bezahlen den unterschriebenen Rahmenvertrag, die ebenfalls unterschriebenen Auftragsbestätigung, einen ausgefüllten Fragebogen zur Selbständigkeit (darin wollen sie u.a. meine Krankenkasse u. Versicherungsnummer wissen), außerdem die Kopie meines Gewerbescheins. Da es einige Dinge im Rahmenvertrag gibt, die mich benachteiligen (Nichtanerkennen von Fehlen beim Einsatz aufgrund von wichtigen Gründen-Regressforderungen, unangemessene Vertragsstrafen etc.), habe ich gezögert den zu unterschreiben. Außerdem finde ich geht es die Agentur doch nichts an, bei welcher Krankenkasse ich versichert bin. Auf welche Unterlagen/Informationen hat die Agentur überhaupt rechtlich gesehen einen Anspruch, darf die Bezahlung der Rechnung davon abhängig machen, daß ich all die geforderten Unterlagen/Informationen liefere?
Danke für Antworten! |
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Gast
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Verfasst am: 27 März 2008 - 18:42
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Bei der Krankenkasse bin ich mir nicht sicher, allerdings sind die anderen Angaben & Unterlagen zur rechtlichen und steuerlichen Eigenabsicherung der Agentur unausweichlich, ohne Dem ich keinen Promoter in die Welt schicken würde.
Auch die Vertragsstrafen etc. sind "normaler" Bestandteil von Rahmenverträgen - das soll abschrecken vor Leutchen die morgens in der Agentur anrufen und sowas sagen wie: "Also wirklich, jeden Tag, aber bei dem Wetter hasche ich lieber Pigmente..."
Daher nicht so drastisch sehen, in Notfällen sieht die Kommunikation anders aus !
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 31 März 2008 - 8:50
Re: Gewerbeschein etc. als Bedingung für Rechnungsbegleichun |
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Nutzerin hat Folgendes geschrieben: | Hallo,
ich habe für eine Agentur kurzfristig einen zweitägigen Auftrag durchgeführt , aufgrund der Kurzfristigkeit auf mündlicher Vereinbarung basierend. Sie wollen nun bevor sie die Rechnung bezahlen den unterschriebenen Rahmenvertrag, die ebenfalls unterschriebenen Auftragsbestätigung, einen ausgefüllten Fragebogen zur Selbständigkeit (darin wollen sie u.a. meine Krankenkasse u. Versicherungsnummer wissen), außerdem die Kopie meines Gewerbescheins. Da es einige Dinge im Rahmenvertrag gibt, die mich benachteiligen (Nichtanerkennen von Fehlen beim Einsatz aufgrund von wichtigen Gründen-Regressforderungen, unangemessene Vertragsstrafen etc.), habe ich gezögert den zu unterschreiben. Außerdem finde ich geht es die Agentur doch nichts an, bei welcher Krankenkasse ich versichert bin. Auf welche Unterlagen/Informationen hat die Agentur überhaupt rechtlich gesehen einen Anspruch, darf die Bezahlung der Rechnung davon abhängig machen, daß ich all die geforderten Unterlagen/Informationen liefere?
Danke für Antworten! |
hast du denn was zu befürchten, wenn du das unterschreibst? hast du gefehlt? anscheinend ja nicht. und fehlen z. b. aus krankheit kann keine regressforderungen nach sich ziehen, wenn du krank geschrieben wirst.
sowas wie die auftragsbestätigung wollen sie haben, weil es ein typisches formular ist, was zeigt, dass du selbstständig bist.
und das mit der kk hab ich auch schon mal irgendwo gelesen. würde mir kein kopfzerbrechen bereiten, können ja eh nix schlimmes mit machen. ob sie es jetzt rechtlich einfordern können, weiss ich nicht. aber könnte was damit zu tun haben, dass du seit letztem jahr (glaub ich) verpflichtet bist, dich krankenzuversichern. |
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Gast
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Verfasst am: 01 Apr 2008 - 17:18
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ich denke mal nicht das es so ein beinbruch ist den namen der krankenkasse zu erwähnen. ich glaub es kommt auch drauf an welche art von job das war. alles anderen unterlagen sind ein muß.
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workmichel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 02.09.2007 Beiträge: 338 Wohnort: Aalen
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Verfasst am: 07 Apr 2008 - 20:05
Neuer Eintrag im Gewerbeschein -Verkaufsverförderer |
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Eine Agentur verlangt vertraglich die Anmeldung zum Verkaufsförderer oder
freier Handeslvertreter für einen einfachen Job. Zwar kostet eine Zusatzmeldung auf dem Gewerbeschein nicht das große Geld. Ich weiß aber nicht, welche andere Organistionen sich dann die Hände aufmachen. Nicht daß man hier in irgendwelche Verbände eintretten muß und dann ...
was ist eure Erfahrung ? |
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