<< Auftrag und Vertrag: Die besten Fragen & Antworten Teil 1 :: Einnahmen / Überschuss-Rechnung >> |
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Gast
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Verfasst am: 28 März 2008 - 10:46
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genial, danke vielmals für deine antwort.
du hast mein leben grade sehr vereinfacht!
wie sieht es dens aus mit den kleinbetragsrechnungen, müssen die in den einnahmen auftauchen? |
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Gast
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Verfasst am: 28 März 2008 - 11:38
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Nein, denn dafür ist ja die Pauschale gedacht und pauschal bedeutet: ohne auf Höhe und Umfang einer Leistung einzugehen.
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 28 März 2008 - 11:40
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Jede Einnahme ist zu versteuern - was sind Deiner Meinung nach "Kleinstbeträge" ? Mal für 2,- euro des Nachbars Garage ausgefegt ? |
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Gast
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Verfasst am: 28 März 2008 - 17:47
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Kleiner Tip das FA erkennt übrigens einen pauschalen Abzug der Telefonkosten an. Voraussetzung dafür ist dass 20% Privat und der Rest als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. So handhabe ich dass schon seit langem und keine Probleme. Aber wer sich unsicher ist eben kurz beim zuständigem FA anrufen und nachfragen. |
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Gast
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Verfasst am: 28 März 2008 - 21:18
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was ist dann der grund, dass rechnungen unter 150 euro keine rechnungsnummer haben müssen? |
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Gast
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Verfasst am: 29 März 2008 - 11:58
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Weil es zu umständlich wäre, wenn der Verkäufer am Bratwurststand jedem Kunden eine Rechnung mit fortlaufender Nummer und allen steuerlich relevanten Daten geben müsste. |
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Gast
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Verfasst am: 29 März 2008 - 22:07
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...ne Bockwurst kostet 2,- euro - okay - und ist trotzdem wie auch ein Artikel für 149,- euro ein Kleinstbetrag, der keine Rechnung bedarf ?? |
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Gast
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Verfasst am: 30 März 2008 - 15:11
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genau! |
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Gast
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Verfasst am: 31 März 2008 - 14:30
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verrückt! |
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Gast
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Verfasst am: 31 März 2008 - 16:58
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die bockwurst wird aber im kassenbuch erfasst....wenn auch nicht einzeln aber immerhin. wenn ich dass richtig gelesen hab wird weiter oben geglaubt man muss dann nichts erfassen.... |
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Gast
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Verfasst am: 01 Apr 2008 - 2:54
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Das ist nicht ganz korrekt. Bei Kleinstbeträgen ist dem Endverbraucher auf Verlangen eine Rechnung auszustellen, wobei hier eine vereinfachte Form ohne Rechnungsanschrift genügt.
Auch der Bratwurststand muß seine Einnahme verbuchen und wenn er das beispielsweise über eine einfache Kassenmaschine macht, so würde hier der Bon als vereinfachte Rechnungsform genügen oder alternativ ein Quittungsblock.
Im b2b ist der Leistungserbringer verpflichtet eine Rechnung auszustellen. |
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Gast
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Verfasst am: 14 Apr 2008 - 20:57
Steuererklärung, Elster, Absetzen & Co. |
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Hi,
keine Ahnung ob es die frage hier schon gab, hab nichts gefunden.
also ich habe jetzt meinen ersten bescheid vom finanzamt bekommen, dass ich ne steuererklärung machen soll.
habe in er vergangenheit von anderen promotern gehört, dass wenn man unter dem steuerfreibetrag von 7500€ liegt, kann man die Steuererklärung kurzfassen und Pauschal in einem Satz schreiben, "nicht steuerpflichtig, da unterbeitragsgrenze."
ist das echt so, und reicht dieser kurze satz wirklich aus? oder muss ich dann noch kopien aller meiner rechnungen bei legen? ich krich das kotzen wenn ich diesen fertigen bogen vom finanzamt sehe, wo drinnen steht "Absetzungen für Abnutzung nach § 7 EStG vorgenommen bei Gewinneinkünften : für Gebäude linear, für Gebäude degressiv....
grrr was soll der mist? ich habe keine gebäude ich habe nur ein bisschen als messetussi gearbeitet und flyerverteilt und jetzt muss ich sonen unpassenden müll ausfüllen... kooootz
also reicht jetzt dieser eine satz? ich habe nichtmal 2500€ verdient! |
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Gast
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Verfasst am: 15 Apr 2008 - 9:43
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Ich würde dem Satz vielleicht hinten oder vorn noch ein paar Wörter anheften, aber im Sinn ok. Zudem solltest Du eine Liste aller Einnahmen mitgeben, kurz und schmerzlos, kann ja nich so viel sein...
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 15 Apr 2008 - 11:14
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2006 hatte ich auch nur ca. 2500 € und bei mir haben die das so nicht akzeptiert, bei meiner freundin schon
ämter arbeite scheinbar nach lust und lane |
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Gast
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Verfasst am: 16 Apr 2008 - 20:52
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Ich habe ebenfalls nur geringe Einnahmen (ca. 2.500 €) aus dem Gewerbe und gebe immer den Mantelbogen, die Anlage GSE sowie eine formlose EÜR ab. Hört sich viel an, aber in der Regel sind nur wenige Felder auszufüllen und wenn man sich durch das Beamtendeutsch gewurstelt hat, ist es schnell erledigt. Den letzten Bescheid habe ich bereits nach 14 Tagen zurück bekommen - scheint also in Ordnung gewesen zu sein! |
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