<< Vertragsformulierungen :: Keine Kreditkarte wegen Selbstständigkeit >> |
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Gast
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Verfasst am: 15 März 2008 - 8:17
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Es kommt ja früher oder später doch raus, also würde ich das - im Interesse Deines eigenen Geldes - schnell klären, zur Not anonym.
Für Selbstständige gibt es die Rürup-Rente, wird quasi indirekt staatlich gefördert, da ein gewisser Betrag abziehbar ist und somit nicht der Einkommenssteuer unterliegt.
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 15 März 2008 - 14:09
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also unter bestimmten Umständen bist du auch als Selbstständiger bei der Riester-Rente mittelbar zulagenberechtigt. Das jedoch nur dann, wenn dein u. U. vorhandener Ehepartner in einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis steht.
Ansonsten bist du halt für die Zeit der Selbstständigkeit nicht zulagenberechtigt.
Den Vertrag kannst du aber fortführen, die staatlichen Zuschüsse fallen halt weg. |
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Gast
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Verfasst am: 18 März 2008 - 18:24
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ich mag die riester rente.
erst hast du steuer vorteile und dann darfst du es wieder zurück zahlen...
coole sache...
hab mal versicherungsfachmann gelernt...
bin da kein großer fan von...aber wie gesagt, das ist meine meinung davon...
lg |
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Gast
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Verfasst am: 18 März 2008 - 22:15
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oh je.
welche rente sollte man am besten abschließen wenn man selbständig ist und vermutlich in ein paar jahren wieder in die festanstellung geht..aber nur eventuell.
kann mir da jemand helfen???
bevor ich zur bank gehen oder einen versicherungsvertreter möchte ich mich erst mal so erkundigen, bevor mir irgendein mist übergebraten wird.
wäre schön wenn mir jemand helfen könnte.
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Gast
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Verfasst am: 20 März 2008 - 14:16
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hallo
der beste Rat ist einzig und allein, sich an einen Versicherungsmakler/in zu wenden, schön wäre wenn er Promotionerfahrung hätte( der versicherungsmakler) diese Makler findest du auf der Seite von Promotionbasis.
Eine generelle Aussage über die Form einer Altersvorsorge ist grundlegend immer falsch.
ggf. kann auch falls vorhanden, mit dem Steuerberater gesprochen werden.
für rückfragen kann ich dir aber auch gerne weiterhelfen.
viele grüsse |
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Paris03 ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 18.11.2007 Beiträge: 20 Wohnort: Minden
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Verfasst am: 09 Apr 2008 - 19:26
Alles zum Thema > Rentenversicherung & Altersvorsorge |
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Hallo nochmal,
ich habe da noch eine Frage.
Ich bezahle als Promoterin kein Geld in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Muß ich mich da abmelden?
Oder geht das automatisch?
Danke nochmal
Susanne |
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Gast
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Verfasst am: 10 Apr 2008 - 19:32
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Hallo Post-Uschi,
musst Dich natürlich nich abmelden, kriegst später einfach nur kein Geld und basta!
ciao derde
P.S. ...und viel Spass noch !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! |
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Paris03 ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 18.11.2007 Beiträge: 20 Wohnort: Minden
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Verfasst am: 10 Apr 2008 - 20:10
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Hey,
danke für Deine Antwort.
Irgendeine SCHLAUE Promoterin hat mir mal erzählt,man müßte sich innerhalb 3 Monaten bei der gesetzlichen Rente abmelden sonst zahlt man eine Strafe.
Jetzt bin ich aber froh,daß es nicht so ist.
Liebe Grüße Susanne |
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Gast
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Verfasst am: 10 Apr 2008 - 20:20
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is doch goakein thäma.. |
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workmichel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 02.09.2007 Beiträge: 338 Wohnort: Aalen
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Verfasst am: 12 Apr 2008 - 5:35
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Du bekommst irgendwann mal einen Auszug, falls Du in die gesetzliche
Rente eingezahlt hast. Dann wird nach Deine Nichteinzahlzeiten gefragt.
Wenn Du selbständig warst oder bist, gibst Du diese Informtionen so weiter.
Eventuell mußt Du dann noch belegen, daß du nicht Scheinselbständig bist |
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Gast
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Verfasst am: 30 Mai 2008 - 10:19
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Verlangen diese Versicherungsmakler mit Promotionerfahrung denn kein Geld für die Beratung?
Am besten wäre es zur Bank zu gehen und da die Sache zu klären. |
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Gast
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Verfasst am: 25 Apr 2009 - 13:14
Rentenversicherung - Formular V027 |
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Hallo an alle!
Habt ihr schon einmal Erfahrungen mit der Rentenversicherung und ganz besonders mit dem Formular V027 gemacht. Irgendwie erkennt die deutsche Rentenversicherung diverse Tätigkeiten von Promotern (speziell Kleinstgewerbe) nicht mehr an und macht einigen Agenturen die Hölle heiß. Somit kann man nur noch mit Hauptgewerbe oder halt mit Lohnsteuerkarte arbeiten.
Falls ihr da Erfahrungen gemacht habt wäre es toll, wenn ihr diese ihr erläutert.
Beste Grüße |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 26 Apr 2009 - 19:02
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Ich habe mein Formular 2005 ausgefüllt und hatte zum Glück keine Probleme, habe recht fix die Bescheinigung bekommen und kann die -wenn notwendig- nun bei den Agenturen vorlegen.
Bisher musste ich die Bestätigung der Rentenversicherung aber erst bei zwei Agenturen vorlegen, bei anderen kam es auch ohne dieses Zusatzformular zu einer reibungslosen Zusammenarbeit und Bezahlung.
War zu dem Zeitpunkt (und bin es z.Zt. wieder) übrigens nebenberufliche Promoterin. |
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Gast
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Verfasst am: 26 Apr 2009 - 20:04
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Ich hab es letztes jahr ausgefüllt und eingeschickt. 4 Wochen, keine Probleme. Habe allerdings noch eine ganze Stange mehr an Tätigkeiten aufgeführt. Ich denke wichtig ist, keine Verträge oder sonstwas beizulegen und die Fragen auf Seite 2 richtig zu beantworten, wegen der Weisungsgebundenheit. |
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Gast
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Verfasst am: 27 Apr 2009 - 9:14
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Okay, dass hört sich schon einmal gut an. Leider wurde mein Antrag weitergeleitet und diejenigen, die ihn prüfen sollen, lassen sich ganz schön zeit.
Beste Grüße |
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