<< Auftrag und Vertrag: Die besten Fragen & Antworten Teil 1 :: Einnahmen / Überschuss-Rechnung >> |
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Gast
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Verfasst am: 17 Apr 2008 - 11:02
ANWORT |
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NEIN BRAUCHST DU NICHT GIB DEINE UNTERLAGEN BEI STEUER BÜRO AB DER SOLLTE EIGENL:IN DER LAGE SEIN ALLES FETIG ZU MACHEN UND DANN MUST DU ES NUR NOCH ABGEBEN ODER WENN DU EIN GUTEN MAN HAST MACHT DER DAS FÜR DICH |
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Gast
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Verfasst am: 14 Mai 2008 - 16:03
Steuererklärung 2008, Was muss ich ausfüllen/abgeben |
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Hallo, also ich habe im Oktober vergangenen Jahres meinen Gewerbeschein beantragt. Nun muss ich ja eine Steuererklärung abgeben. Was muss ich da genau abgeben? Es ist auch so, dass ich zusätzlich noch auf Lohnsteuerkarte für
230 €/Monat gearbeitet habe. Aber nie im Leben über diese 7000 € gekommen bin. Inwiefern beeinflusst das meine Steuererklärung, bzw. wo muss ich das mit einfließen lassen oder erwähnen/eintragen. Ich blick da nicht so ganz durch. Bitte helft mir! Danke schonmal. |
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Gast
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Verfasst am: 15 Mai 2008 - 0:49
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1. Elsterforumlar auf Elster.de runterladen.
2. Einkommensteuererklärung ausfüllen; Mantelbogen ergänzen um Anlage für Nichtselbständige Einkünfte und um Anlage für Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
3. Gewerbesteuererklärung ausfüllen; Meßbetrag ist in Deinem Fall definitiv 0.
4. ggf. Umsatzsteuererklärung ausfüllen, falls Du Umsatzsteuerpflichtig bist.
5. alles online übermitteln, die Kurzfassungen ausdrucken, unterschreiben und dem FA zukommen lassen. |
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Gast
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Verfasst am: 15 Mai 2008 - 7:57
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Bei den Einkünften musst Du die aus Arbeitnehmerschaft - per Lohnsteuerkarte - und die aus Selbstständigkeit angeben. Letztere werden durch Abzug der Ausgaben von den Einnahmen ermittelt, die einfach - in Deinem Fall - in einer Tabelle gegenübergestellt werden können.
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 15 Mai 2008 - 12:40
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Du meinst sicher die Einkommenssteuererklärung 2007, denn im laufenden Jahr ist es ja noch nicht möglich. |
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Gast
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Verfasst am: 19 Mai 2008 - 7:23
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Hallo Kollegen,
ich stelle mir gerade, wie ich meine Telefonrechnungen und die Kilometerpauschalen, sowie die Verfelgungspauschale angeben soll!?
Soll ich einfach die Kilometer mit 20 Cent abrechnen, die Verflegungspauschale berechnen und pauschal 80% der Telefonkosten und dann in Summe alle ermittelten kosten von den Einnahmen abziehen, oder muss ich dafür extra Felder ausfüllen?
Vielen Dank im Vorraus! |
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workmichel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 02.09.2007 Beiträge: 338 Wohnort: Aalen
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Verfasst am: 22 Mai 2008 - 22:57
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Für die Fahrtkosten rechnest Du 30 Cent pro Km bei selbständiger Tätigkeit ab, wenn Du mit PKW unterwegs warst. Lege auch eine Fahrtenbuchtabelle mit
deinen geschäftliche Fahrten zu Deine Steuererklärung bei. (Uhrzeit auch mit eintragen, wegen Abwesentheitspauschale....). Am besten sammelst Du auch
noch die Tankquittungen, falls es mal Probleme wegen der Abrechnung gibt. |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 27 Mai 2008 - 22:52
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Hm, toller "Steuerkenner", wenn er Dir bei dem Wort Kleinunternehmer noch was von Umsatzsteuervoranmeldung um die Ohren haut |
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Gast
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Verfasst am: 28 Mai 2008 - 19:16
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Schick doch deinen Kenner mal hier her, dann wird er mit Wissen geteert und steuerfrei gefedert |
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Gast
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Verfasst am: 28 Jun 2008 - 17:16
Büchergeld vom Stipendium |
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Hallöle,
ich möchte mich um ein Stipendium bewerben und frage mich gerade, ob die monatlichen 80.- € Büchergeld auch in den Steuerfreibetrag fallen oder ob ich die nicht angeben muss.
Weiß da jemand was, am besten gleich mir Referenz.
Dankeschön und ein schönes Wochenende
Jakob |
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Gast
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Verfasst am: 15 Jul 2008 - 16:18
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Wenn es jemanden interessieren sollte: Das Büchergeld geht nicht in den Freibetrag mit ein, wird steuerlich nicht erfasst und ist somit für den Staat unerheblich.
Finanzamt Gütersloh |
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Gast
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Verfasst am: 19 Jul 2008 - 17:58
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Gast
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Verfasst am: 20 Jul 2008 - 9:01
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Wollte dir mal wieder keiner weiter helfen? Wie gemein, aber das zeigt ja auch wieder, dass du dir schon zu helfen weißt.
Gruß Marina |
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Gast
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Verfasst am: 15 Okt 2008 - 10:30
Steuererklärung oder Umsatzsteuererklärung |
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HEY Ihr lieben,
habe schon viele seiten durchgeschaut, aber finde keine Antwort. Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen.
Seit diesem Jahr bin ich hauptberuflich Erzieherin und mach nebenbei Promotion. (ca 200-400 € Mtl.) Ich arbeite mit der Kleinunternehmerregelung.
Das FA hat mir erzählt das ich bei meiner Steuererklärung einfach alles mit angeben muss, was ich an Promotion mache und dann mit ca 20 % Abzüge rechnen muss.
Jetzt habe ich aber jmd kennengelernt, die mir erzählt hat, dass sie auch Hauptberuflich etwas anderes macht und nebenbei Promotion. Sie aber nichts bei der Steuererklärung einträgt, sonder seperat eine Umsatzsteuererklärung macht. Und da sie bei der Umsatzsteuererklärung nicht über den Freibetrag kommt, musste sie noch nie was zurückzahlen.
Wie muss ich das nun machen??? Habt ihr erfahrungen???
Viele liebe Grüße |
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Gast
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Verfasst am: 15 Okt 2008 - 11:49
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Eine Umsatzsteuererklärung ist in Deinem Fall NICHT notwendig!
Du zahlst aber Einkommenssteuer:
d.h. ALLE Einkunftsarten, also auf Lohnsteuerkarte plus Dein Gewinn aus Gewerbe (Einnahmen abzüglich Ausgaben) ergeben das zu versteuerne Einkommen, was sicherlich unter 20% liegen wird.
Zur Gewinnermittlung ist übrigens eine einfache Gegenüberstellung der Ein- und Ausgaben in einer Excell-Tabelle ausreichend oder Du nimmst dafür ein Programm wie WISO-Sparbuch - ist deutlich professioneller!
ciao derde |
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