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Rechnungsstellung: Die besten Fragen und Antworten Teil 1

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Guest






PostPosted: 28 May 2008 - 1:21

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Wenn du keine rechnung schreiben solltest worüber ahben die dich denn abgerechnet? Hast du evtl eine elektronische Rechnung erstellt? Manche Agenturen haben ja ein Online Portal dafür.
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Guest






PostPosted: 28 May 2008 - 8:13

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nein, ich hab auch keine online rechnung geschrieben. ich habe denen einfach so mal meine kontoverbindung gegeben...
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Guest






PostPosted: 28 May 2008 - 11:40

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aber steht die agentur nicht in der pflicht das nachzuweisen, das Sie zuviel überwiesen haben.. kann doch jeder behaupten.. mir ist genau das selber jetzt passiert.. die fordern geld zurück, ohne das ich es richtig nachvollziehen kann wofür, ein doppelter betrag ist nie überwiesen worden... kann man da nicht machen??
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Guest






PostPosted: 28 May 2008 - 12:17

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Hauptsache alles ist geregelt
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Guest






PostPosted: 28 May 2008 - 13:19

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Und die haben Überwiesen? Hmmm, was dass denn? Hast du irgendwas anderes ausgefüllt? Also wenn du nicht auf Lohnsteuerkarte gearbeitet hast sind dass bei dir dann gewerbliche Einkünfte und so musst du die dann auch bei der Einkommensteuererklärung angeben.Ob du nun eine Rechnung geschrieben hast oder nicht. Die Tatsache dass du gewerblich Tätig warst zählt in dem Fall.
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Guest






PostPosted: 28 May 2008 - 17:11

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Die Agentur kann Dich nur über Lohnsteuerkarte oder auf Gewerbeschein abrechnen. Solltest Du tatsächlich weder eine Lohnsteuerkarte noch eine Rechnung abgegeben haben, würde ich mal die Agentur anrufen und fragen, wie Sie die Geschichte abgewickelt haben - das ist für Dich in Bezug auf das FA verdammt wichtig!!

ciao derde
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Guest






PostPosted: 28 May 2008 - 17:19

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sally7 wrote:
aber steht die agentur nicht in der pflicht das nachzuweisen, das Sie zuviel überwiesen haben..


... das wird Sie sicher auch können, oder glaubst Du, die machen ein Spässchen..?

ciao derde
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Guest






PostPosted: 28 May 2008 - 22:05

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Vor allem ist das wahrscheinlich auch ein nicht geringer Betrag, wenn du 3 Wochen gearbeitet hast. Die würde ich nicht am FA vorbeischleusen.
Aber wenn die Agentur die Kosten auch nicht angeben will, muss da ja irgendwas faul sein.
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Guest






PostPosted: 29 May 2008 - 14:55

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Aber eine Agentur die zwar auf der einen Seite Einnahmen hat (Honorar vom Auftraggeber) und auf der anderen Seite keine Ausgaben angibt (Honorar Promoter) hat Kaufmännisch auch leider leichte defizite.....
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Guest






PostPosted: 17 Jun 2008 - 20:38

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Schau mal unter Tipps und Tricks/Allgemeine Tipps/Umsatz und Steuerpflicht und dann unten "Formalitäten bei Aufträgen". Da findest du, was genau auf deine Rechnung drauf muss, damit Sie auch von der Agentur akzeptiert wird. Ich unterschreibe alle meine Rechnungen, ich kenne auch Agenturen, die das so fordern. Ist aber eigentlicht nicht zwingend erforderlich. Irgendwelche "Bezahlt"-Stempel zählen gar nicht. Einzig und allein der Geldeingang auf deinem Konto ist ausschlaggebend!
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Paris03
ABC-Schütze


Joined: 18 Nov 2007
Posts: 20
Location: Minden

PostPosted: 24 Jul 2008 - 19:06

Rechnung schreiben für den ganzen Monat
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Hallo,
eine Frage mal.
Ich muß eine Rechnung für 12 Tage schreiben.
Immer einen anderen Tagessatz,deshalb soll ich jeden Tag einzeln als Honorar aufführen.
Die Rechnug soll für den gesamten Monat über eine Rechnungsnummer laufen.
Leider sind in dem Feld für Honorare nur 6 Zeilen,also für 6 Tage.
Wie schreibt Ihr denn so eine Rechnung?
Vielen Dank und Liebe Grüße
Susanne
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PostPosted: 25 Jul 2008 - 10:33

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Hi!

Kannst du denn ansatzweise mit Excel umgehen? Das wäre die einfachste und eleganteste Lösung, denn auch für Provi-Rechnungen sind 6 Felder meist zuwenig. Wink Ich könnte dir auch mal eine Musterrechnung für Excel zuschicken, wenn dir das hilft. Einfach PN.

Grüße aus Münster
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agaergolin
Alter Hase


Joined: 16 Dec 2007
Posts: 553
Location: Winsen

PostPosted: 09 Aug 2008 - 15:17

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@venetian - wenn du es nicht schon geschrieben hättest... lol Ich habe auch noch nie eine Rechnung unterschreiben, stets mein Geld erhalten... und noch nie eine unterschriebene Rechnung erhalten oder gesehen...
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Guest






PostPosted: 23 Aug 2008 - 17:05

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PDF erstellen:
Unter freepdfxp.de gibt es eine frei nutzbare Software zum erstellen von PDF-Dateien über die weiter oben angesprochene Druckfunktion von Windows.
bitte keine Links/ URL im Forum

Die Seite ist etwas gewöhnungsbedürftig:
Als erstes muss man sich GhostScript herunter laden.
Welche Version ist eigentlich egal. GPL und AFPL sind nur unterschiedliche Lizenzen. Mit GPL macht man eigentlich nichts falsch und das ist auch die neuere Version.
NACHDEM GhostScript installiert ist! FreePDF XP laden. (Trotz des Namens, läuft es auch unter anderen Windows Versionen. Auch Vista)
Dazu klickt man einen Link in der Spalte "Aktuelle" an.

Nach der Installation ist im System ein neuer Drucker installiert.
"FreePDF XP"
Wenn man etwas über diesen Drucker druckt, kann man es als PDF Ablegen.

Im Gegensatz zur Funktion von Open Office lässt sich damit alles als PDF Ablegen. Auch Mails, Webseiten, Bilder, ...


Nachweis sicheres verschicken
Nachweiß sicher ist etwas nur verschickt, wenn man es per "Einschreiben UND RÜCKSCHEIN" verschickt. Denn nur der Rückschein ist als Nachweis greifbar, denn den bekommt ihr mit der Unterschrift desjenigen zurück, der das Schreiben angenommen hat.

Auch dann ist nicht der Inhalt bewiesen, sondern nur das ihr etwas geschickt habt. Aber wenn ihr das nachweisen könnt, geht die Beweislast an den Empfänger über. Der muss dann nachweisen was es gewesen ist.

Eine andere Möglichkeit ist etwas per qualifiziertem Fax zu verschicken.
Dabei wird sogar ansatzweise oder sogar ganz der Inhalt bewiesen.

Wichtig für die Nachweisbarkeit ist das das Fax einen QUALIFIZIERTEN Sendebericht ausspukt. Das bedeutet, das neben Empfänger, Datum und Uhrzeit auch ein (verkleinertes) Abbild der 1. Seite abgebildet ist.
Dieser dient dann als Nachweis.


Rechnungen per Mail
Den Versand einer E-Mail kann man natürlich recht schwer nachweisen. Ich persönlich speichere auch gesendete E-Mails jeweils als PDF ab. Das ist zwar kein Beweis, aber zumindest besser als nichts. Außerdem weiß man dann auch später noch wann man welche Mail an wen verschickt hat. Wichtig für eventuelle Mahnungen und so.
In der Mail kann man auch um eine kurze Eingangsbestätigung bitten.
Wenn man nichts gehört hat, kann ein Anruf nach ein paar Tagen ob die Mail und damit die Rechnung ordnungsgemäß eingegangen ist, nicht schaden.
Auch dann am besten eine schriftliche Bestätigung anfordern. Ne kurze Mail sollte drin sein.
Sollte nach 1 oder 2 Wochen keine Eingangsbestätigung und auch sonst nichts eingegangen sein, würde ich (nach einem Telefonat) die Rechnung nochmal per Einschreiben mit Rückschein oder qualifiziertem Fax verschicken. Wichtig natürlich das es ein einschreiben mit Rückschein bzw qualifiziertes Fax ist. Mehr dazu oben bei "Nachweis sicheres verschicken"


Last edited by Guest on 23 Aug 2008 - 17:14; edited 1 time in total
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Guest






PostPosted: 23 Aug 2008 - 17:13

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Signaturen sind ein kompliziertes Thema. Auch die Agenturen müssen das dann verwenden können. Eine gescannte Unterschrift ist derzeit noch handhabbarer.
Außerdem erfüllt sie (eine entsprechende scann und Übertragungsqualität vorausgesetzt) den gleichen Zweck. Anhand von Merkmalen der Schreibweise und ähnlichem lässt sich diese mit einer eigenhändigen probe vergleichen.
Zugegeben Papier- und Tintenanalysen entfallen natürlich, aber das ist auch eher was für CSI Miami und in der Realität für Millionen Klagen, da der Aufwand viel zu teuer für die (sorry!) paar EU auf den Rechnungen.
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